Sie wurden gekündigt? Haben noch Urlaubsansprüche?
Sie erhalten Ihr Geld nicht oder zu spät?
Sie haben ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?
Gerne vertrete ich Ihre arbeitsrechtlichen Interessen anwaltlich – außergerichtlich sowie gerichtlich!
Im Arbeitsgerichtsverfahren – insbesondere bei der Kündigungsschutzklage – sind kurze Fristen zu beachten.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin (Remscheid, 0 21 91 / 46 00 876)! Sie können auch das Kontaktformular nutzen oder eine E-Mail schicken (rechtsanwalt-soenke-nippel@t-online.de).
Ich werde Ihnen den Kostenrahmen nennen, mit dem Sie rechnen müssen. Erst wenn Sie diesen Kostenrahmen nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) akzeptieren, entstehen Kosten für Sie. Zu beachten ist, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren – zumindest im vorgerichtlichen Verfahren und in der ersten Instanz – ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Gegner gemäß § 12 a ArbGG – auch bei vollem Obsiegen – nicht gegeben ist. In dem Artikel-Archiv unter “Arbeitsrecht” bespreche ich in kurzen Artikeln arbeitsrechtliche Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag eines Anwaltes (siehe dazu auch unten “Besprechung arbeitsrechtlicher Themen”).
Unter der Rubrik “Zur Person” stelle ich mich kurz vor und gebe Ihnen auf weiteren Seiten Informationen zu meiner Person (Lebenslauf, Kompetenzen).
Schließlich würde ich mich über Ihren Anruf freuen.
Besprechung arbeitsrechtlicher Themen
Hier in meinem Internetauftritt habe ich in dem Archiv unter Arbeitsrecht zuletzt die folgenden Artikel geschrieben. Die Artikel zum Arbeitsrecht können Sie durch einen Klick auf die Überschriften aufrufen und Anmerkungen machen, Fragen stellen und kommentieren. Fragen werde ich zeitnah beantworten.
- Kostentragungspflicht im Arbeitsrecht – § 12 a ArbGG
- Lohnwucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB
- Zum Grad der Behinderung
- Eingruppierung in der Entgeltgruppe 1 TVöD
- Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten
- Der Begriff des Arbeitnehmers
Darüber hinaus gebe ich einen Link zur weiteren Recherche im Bereich “Arbeitsrecht“.
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist für die Rechtsprechung im Bereich des Arbeitsrechts zuständig. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Nachfolgend weise ich auch beispielhaft auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts hin. Hierzu habe ich den RSS-Datenfeed aus dem Internetauftritt des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgerichts.de eingebunden.
Die fünf jüngsten Entscheidungen des BAG (nur Überschriften):
(wenn Sie auf die Überschriften klicken, öffnet sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts)
- Pressemitteilung: Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG – Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB
- Urteil: Versetzung – anderer Arbeitsort – AGB-Kontrolle
- Pressemitteilung: Richterin am Bundesarbeitsgericht Annelie Marquardt im Ruhestand
- Urteil: Arbeitszeit der Werkfeuerwehr
- Urteil: Parallelentscheidung zu führende Sache – 10 AZR 543/09 -
Das Arbeitsrecht als selbständiges Rechtsgebiet
Das Dienstvertragsrecht des BGB (§§ 611 ff. BGB) ist die Basis des Arbeitsvertragsrechts.
Dennoch bezeichnet Art. 74 Abs. 1 Grundgesetz das bürgerliche Recht in Nr. 1 und das Arbeitsrecht in Nr. 12 als verschiendene Regelungsmaterien.
Das Arbeitsrecht ist zwar Teil der Zivilrechtsordnung. Teilbereiche des Arbeitsrechts sind aber dem öffentlichen Recht zugeordnet, so zum Beispiel das öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzrecht. Das “kollektive Arbeitsrecht” steht zum Teil sogar im Gegensatz zu den Grundlagen des traditionellen Zivilrechts.


