Sie benötigen Rechtsberatung im Bereich des Mietrechts?
Bezahlen Sie zu hohe Nebenkosten? Müssen Sie mit Mängeln in Ihrer Wohnung leben? Wurde Ihnen der Mietvertrag zu Unrecht gekündigt? …
Gerne vertrete ich anwaltlich Ihre Interessen im Zusammenhang mit Ihrem Mietverhältnis – außergerichtlich sowie gerichtlich!
Hier stelle ich mich und meinen bisherigen Werdegang kurz vor.
Auf der Seite „Kontakt“ finden Sie meine Kontaktdaten und eine Anfahrtsskizze.
Besprechung mietrechtlicher Themen
Mietrechtliche Fragestellungen habe ich bisher unter der hiesigen Domain besprochen. Im Januar 2016 habe ich die hier angesprochenen Fragestellungen auf die Domain www.rechtsanwalt-und-mietrecht.de verlagert.
Nachfolgend zeige ich die unter “Rechtsanwalt und Mietrecht” angelegten Übersichtsseiten:
Darüber hinaus gebe ich hier einen Link zur weiteren Recherche im Bereich „Mietrecht“.
Der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist unter anderem für die Rechtsprechung im Bereich des Mietrechts zuständig. Nachfolgend weise ich beispielhaft auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hin. In der Regel stammen einige der Entscheidungen aus dem Bereich des Mietrechts.
Die jüngsten Entscheidungen des BGH (Entscheidungen seit dem 1. Januar 2000) finden Sie im Internetauftritt des Bundesgerichtshofes.
Insbesondere die Urteile des 8. und 12. Senats (VIII und XII ZR …) beschäftigen sich mit Fragen des Mietrechts.
Das Mietrecht im BGB
Das Mietrecht ist im Wesentlichen im 8. Abschnitt des 2. Buches im 5. Titel des BGB geregelt. Die maßgeblichen Bestimmungen befinden sich dort in den §§ 535 bis 580 a BGB:
- Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren (§ 535 Abs. 1 S. 1 BGB) und diese in einem zum vertragsgemäß geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB).
- Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten, § 535 Abs. 2 BGB).
Die Vorschriften der §§ 535 ff. BGB und die II. Berechnungsverordnung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums unter den folgenden Links:
– §§ 535 ff. BGB,
– Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechungen nach dem zweiten Wohnungsbaugesetz.
p.s.: während der Mietspiegel für Remscheid gemäß den Angaben in dem offiziellen Internetauftritt der Stadt Remscheid nur bestellbar ist (vergleiche die nicht funktionierenden Links unter „Angaben zum Mietspiegel„, stellt die Rücker Immobilien AG den Mietspiegel online zum Download kostenlos zur Verfügung.