Ausgangspunkt der anwaltlichen Tätigkeit des Verfassers war eine mehrjährige Tätigkeit in den Stadtverwaltungen von Remscheid und Chemnitz. Daraus entwickelte sich zunächst eine vertiefte verwaltungsrechtliche Praxis, später zunehmend mit sozialrechtlichem Schwerpunkt.
Das Sozialrecht erwies sich dabei als ein Rechtsgebiet mit besonderer inhaltlicher Breite und hoher praktischer Relevanz. Die Vielzahl wiederkehrender Fallkonstellationen sowie die Nähe zu verwaltungsrechtlichen Entscheidungsstrukturen ermöglichen eine systematische und strukturierte Bearbeitung. Diese Arbeitsweise hat die heutige Ausrichtung maßgeblich geprägt.
Nebengebiete wie das Mietrecht begleiten diese Tätigkeit seit vielen Jahren. Sie stehen nicht isoliert neben dem Sozialrecht, sondern ergeben sich häufig als angrenzende Fragestellungen in wirtschaftlich und persönlich belastenden Lebenssituationen.
In jüngerer Zeit hat sich die Tätigkeit zudem auf betreuungsrechtliche Fragestellungen erweitert. Diese Entwicklung stellt keinen Bruch dar, sondern knüpft inhaltlich an die bisherige Arbeit an. Betreuung, Vorsorge und angrenzende erbrechtliche Fragen betreffen regelmäßig Personenkreise, die bereits mit sozialrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert sind.
Ausführliche fachliche Beiträge und systematische Kommentierungen finden sich auf rechtsanwalt-und-sozialrecht.de. Die dortige Darstellung dient der fachlichen Vertiefung und Einordnung.
Angaben zum beruflichen Werdegang sind auf der Seite Lebenslauf zusammengestellt. Kontaktdaten sowie Hinweise zur Anfahrt finden sich im Bereich Kontakt.
Hinweise zu früheren Tätigkeitsschwerpunkten und ausgewählten Beiträgen aus den Jahren vor der heutigen Schwerpunktsetzung finden sich hier.
