Sie suchen einen Rechtsanwalt für den Bereich des Sozialrechts?
Sie erhalten zu geringe Leistungen oder zu wenig Unterstützung vom Staat? Sie müssen gegen das Jobcenter, ein Versorgungsamt oder einen Sozialversicherungsträger vorgehen? Ihnen gegenüber werden unberechtigte Forderungen geltend gemacht? …
Neben dem Verwaltungsrecht beschäftige ich mich insbesondere mit dem Sozialrecht. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im deutschen Anwaltverein.
Gerne vertrete ich als Rechtsanwalt Ihre sozialrechtlichen Interessen – außergerichtlich sowie gerichtlich.
Mit meinem Lebenslauf stelle ich mich und meinen bisherigen Werdegang kurz vor.
Auf der Seite Kontakt finden Sie meine Kontaktdaten und eine Anfahrtsskizze.
Besprechung sozialrechtlicher Themen
Unter der Domain „www.rechtsanwalt-und-sozialrecht.de“ bespreche ich in kurzen Beiträgen sozialrechtliche Fragestellungen aus meiner Alltagsarbeit als Rechtsanwalt in Remscheid. Die Beiträge sind verschlagwortet und nach Themenbereichen systematisch abgelegt.
Nachfolgend zeige ich die unter “Rechtsanwalt und Sozialrecht” angelegten Übersichtsseiten. Die dort gegebenen Informationen sollen ein erster Ratgeber sein, können und sollen allerdings eine Rechtsberatung nicht ersetzen.
Folgende sozialrechtliche Themen habe ich auch in meinem „Forum Verwaltungsrecht“ unter der Kategorie Sozialrecht angesprochen:
- Leistungsausschluss nach dem SGB II für Unionsbürger
- Sozialrecht als besonderes Verwaltungsrecht
- Ausbildungsförderung – Angehörigendarlehen, Anspruch auf Wohngeld und rechtsmissbräuchliche Vermögensverwendung
Das Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht in Kassel ist für die Rechtsprechung im Bereich des Sozialrecht zuständig.
Die jüngsten Entscheidungen des BSG (Entscheidungen seit dem 1. Januar 2007) finden Sie im Internetauftritt des Bundessozialgerichtes.
Einen ergiebigen Link zu sozialrechtlicher Rechtsprechung finden Sie auch noch unter www.sozialgerichtsbarkeit.de unter der Rubrik „Entscheidungen“ (Navigation links).
Die Sozialgerichte sind „besondere Verwaltungsgerichte“ wie die Finanzgerichte (vgl. dazu auch § 1 SGG, „besondere Verwaltungsgerichte“). Der Begriff „besondere“ enthält die Abgrenzung zur „allgemeinen“ Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Prozessordnung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist der Regelung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in vielen Fragen sehr ähnlich. Als Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden in den Ländern Sozialgerichte und Landessozialgerichte, im Bund das Bundessozialgericht errichtet, § 2 SGG.
Für Remscheid, Wuppertal und Solingen ist das Sozialgericht Düsseldorf zuständig.
Anschrift:
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 7770-0
Telefax: 0211 7770-2373
Sozialrechtliche Vorschriften
Die Sozialgesetzbücher I bis XII (SGB I bis XII) enthalten die wesentlichen Vorschriften des Sozialrechts. Hier sind die allgemeinen sozialrechtlichen Regelungen (SGB I und X), allgemeine Regelungen zum Sozialversicherungsrecht (SGB IV) und dem Recht der Rehabilitation (SGB IX) sowie das Recht der Grundsicherung (SGB II), der Arbeitsförderung (SGB III), der Krankenversicherung (SGB V), der Rentenversicherung (SGB VI), der Unfallversicherung (SGB VII), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der Pflegeversicherung (SGB XI) und Sozialhilfe (SGB XII) geregelt.
Weitere sozialrechtliche Vorschriften finden sich auch in anderen Nebengesetzen.
Die oben genannten Vorschriften der Sozialgesetzbücher I bis XII finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums unter den folgenden Links:
– Sozialgesetzbuch I (Allgemeiner Teil),
– Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende),
– Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung),
– Sozialgesetzbuch IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung),
– Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung),
– Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung),
– Sozialgesetzbuch VII (Gesetzliche Unfallversicherung),
– Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
– Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen),
– Sozialgesetzbuch X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz),
– Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung),
– Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe),