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Rechtsanwalt Sönke Nippel

Rechtsanwalt in Remscheid

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Sozialrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für den Bereich des Sozialrechts?

Sie erhalten zu geringe Leistungen oder zu wenig Unterstützung vom Staat? Sie müssen gegen das Jobcenter, ein Versorgungsamt oder einen Sozialversicherungsträger vorgehen? Ihnen gegenüber werden unberechtigte Forderungen geltend gemacht? …

Neben dem Verwaltungsrecht beschäftige ich mich insbesondere mit dem Sozialrecht. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im deutschen Anwaltverein.

Gerne vertrete ich als Rechtsanwalt Ihre sozialrechtlichen Interessen – außergerichtlich sowie gerichtlich.

Mit meinem Lebenslauf stelle ich mich und meinen bisherigen Werdegang kurz vor.

Auf der Seite Kontakt finden Sie meine Kontaktdaten und eine Anfahrtsskizze.

 

Besprechung sozialrechtlicher Themen

Unter der Domain „www.rechtsanwalt-und-sozialrecht.de“ bespreche ich in kurzen Beiträgen sozialrechtliche Fragestellungen aus meiner Alltagsarbeit als Rechtsanwalt in Remscheid. Die Beiträge sind verschlagwortet und nach Themenbereichen systematisch abgelegt.

Nachfolgend zeige ich die unter “Rechtsanwalt und Sozialrecht” angelegten Übersichtsseiten. Die dort gegebenen Informationen sollen ein erster Ratgeber sein, können und sollen allerdings eine Rechtsberatung nicht ersetzen.

≡Allgemeines Sozialrecht
 
Auf der Seite „Allgemeines Sozialrecht (SGB I, SGB X, SGG, …)“ liste ich Beiträge mit Fragestellungen zum SGB I (Allgemeiner Teil), SGB X (Sozialverwaltungsverfahren) sowie zum SGG (Sozialgerichtsgesetz) auf.
 
Darüber hinaus liste ich auf dieser Seite Artikel zu “allgemeinen” sozialrechtlichen Fragen auf. Regelungen und Anspruchsgrundlagen finden sich in zahlreichen Gesetzen verstreut.
 
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≡Hartz 4 – Arbeitslosengeld II
 
Auf dieser Seite bespreche ich Fragen zur am 1. Januar 2005 neu eingeführten Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV), geregelt im SGB II.
 
Das Sozialgesetzbuch II (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) regelt im Wesentlichen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Leistungen zu den Kosten der Unterkunft, Leistungen für einen Mehrbedarf sowie auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
 
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≡Sozialversicherungsrecht
 
Auf der Seite Sozialversicherungsrecht beschäftige ich mich insbesondere mit Fragestellungen aus der Arbeitslosenversicherung (SGB III), der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), der Rentenversicherung (SGB VI) und der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) sowie der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI).
 
Da die Arbeitslosenversicherung in das Arbeitsförderungsrecht des SGB III eingegliedert ist, wird sie hier nicht behandelt.
 
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≡Schwerbehindertenrecht
 
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2018 das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) – das „grundlegende Gesetz“ zum Behindertenrecht – in seiner bisherigen Fassung aufgehoben und vollständig neu bekanntgemacht wurde.
 
Das SGB IX regelt die Grundsätze für Rehabilitation und Teilhabe als Sozialleistung.
 
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≡Sozialhilfe
 
Auf der Seite Sozialhilfe bespreche ich Fragestellungen aus dem SGB XII.
 
Die Sozialhilfe gehört nach wie vor zu den Kernbereichen des deutschen Sozialrechts. Insbesondere durch das Inkrafttreten des SGB II haben Leistungen der Sozialhilfe zwar stark an Bedeutung verloren, dafür gewinnt aber leider die Problematik Grundsicherung im Alter ständig an Bedeutung.
 
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≡Kindergeld
 
Hier auf der Seite bespreche ich Fragen zum Kindergeld.
 
Im Regelfall wird Kindergeld als Steuervergütung nach den Vorschriften des X. Abschnitts des Einkommensteuergesetzes erbracht. In bestimmten Fallkonstellationen kann es jedoch auch erforderlich werden, das Kindergeld als Sozialleistungen im Sinne des § 11 S. 1 SGB I zu erbringen. …
 
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≡Elternunterhalt
 
Die Frage des Elternunterhalts stellt sich zumeist, wenn ein Elternteil in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. Der Elternunterhalt ist als Verwandtenunterhalt ein aus dem römischen Recht stammender Grundsatz.
 
Fragestellungen zum Elternunterhalt bespreche ich hier auf der Seite. Es gibt noch einige Fragen im Bereich des Elternunterhaltes, die noch nicht abschließend geklärt sind …
 
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≡Betreuung und Unterbringung
 
Dem Betreuer wird die Rechtsmacht eingeräumt, in seinem Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann.
 
Fragestellungen zum Unterbringungsverfahren bespreche ich ebenfalls hier auf der Seite.
 
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Folgende sozialrechtliche Themen habe ich auch in meinem „Forum Verwaltungsrecht“ unter der Kategorie Sozialrecht angesprochen:

  1. Leistungsausschluss nach dem SGB II für Unionsbürger
  2. Sozialrecht als besonderes Verwaltungsrecht
  3. Ausbildungsförderung – Angehörigendarlehen, Anspruch auf Wohngeld und rechtsmissbräuchliche Vermögensverwendung

 

Das Bundessozialgericht

BundessozialgerichtDas Bundessozialgericht in Kassel ist für die Rechtsprechung im Bereich des Sozialrecht zuständig.

Die jüngsten Entscheidungen des BSG (Entscheidungen seit dem 1. Januar 2007) finden Sie im Internetauftritt des Bundessozialgerichtes.

Einen ergiebigen Link zu sozialrechtlicher Rechtsprechung finden Sie auch noch unter www.sozialgerichtsbarkeit.de unter der Rubrik „Entscheidungen“ (Navigation links).

Die Sozialgerichte sind „besondere Verwaltungsgerichte“ wie die Finanzgerichte (vgl. dazu auch § 1 SGG, „besondere Verwaltungsgerichte“). Der Begriff „besondere“ enthält die Abgrenzung zur „allgemeinen“ Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Prozessordnung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist der Regelung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in vielen Fragen sehr ähnlich. Als Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden in den Ländern Sozialgerichte und Landessozialgerichte, im Bund das Bundessozialgericht errichtet, § 2 SGG.

Sozialgericht DüsseldorfFür Remscheid, Wuppertal und Solingen ist das Sozialgericht Düsseldorf zuständig.

Anschrift:
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 7770-0
Telefax: 0211 7770-2373

 

Sozialrechtliche Vorschriften

Die Sozialgesetzbücher I bis XII (SGB I bis XII) enthalten die wesentlichen Vorschriften des Sozialrechts. Hier sind die allgemeinen sozialrechtlichen Regelungen (SGB I und X), allgemeine Regelungen zum Sozialversicherungsrecht (SGB IV) und dem Recht der Rehabilitation (SGB IX) sowie das Recht der Grundsicherung (SGB II), der Arbeitsförderung (SGB III), der Krankenversicherung (SGB V), der Rentenversicherung (SGB VI), der Unfallversicherung (SGB VII), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der Pflegeversicherung (SGB XI) und Sozialhilfe (SGB XII) geregelt.

Weitere sozialrechtliche Vorschriften finden sich auch in anderen Nebengesetzen.

Die oben genannten Vorschriften der Sozialgesetzbücher I bis XII finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums unter den folgenden Links:

– Sozialgesetzbuch I (Allgemeiner Teil),
– Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende),
– Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung),
– Sozialgesetzbuch IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung),
– Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung),
– Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung),
– Sozialgesetzbuch VII (Gesetzliche Unfallversicherung),
– Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
– Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen),
– Sozialgesetzbuch X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz),
– Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung),
– Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe),

– Sozialgerichtsgesetz.

 

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