Ein Mandant bat um anwaltlichen Rat hinsichtlich der Firma eGlobal Central (www.eglobalcentral.de). Er hatte eine Handy der Marke Samsung S 8 Pro (G955FD) für ca. 640 € über paypal gekauft, und geht jetzt davon aus, dass es sich dabei um ein „Honkong-Modell“ handelt. Er trat rechtzeitig vom Kauf zurück, erhielt aber seit ca. 6 Wochen keine weitere Nachricht von eGlobal hinsichtlich der Rücksendung trotz mehrerer Nachfragen bzw. trotz Eröffnung mehrerer „Tickets“. Paypal verneinte zunächst eine Eintrittspflicht.
Kurze Recherchen im Internet ergaben schon ein äußerlich dubioses Auftreten von eGlobal Central. Die Internetseite hat schon kein „https-Zertifikat“ und wird daher im Browser als „unsichere Verbindung“ angezeigt. Eine deutsche Flagge ist im Firmenlogo enthalten. Allerdings wird darauf aufmerksam gemacht, dass „Bestellungen von England versendet werden“. Richtig müsste es wohl heißen „Waren werden von England geliefert“. Die schlechte Übersetzung pflanzt sich dann im Footer der Seite nahtlos fort: unter „Rückgabebedingungen“ heißt es: (www.eglobalcentral.de/gewahrleistung.html):
…
Rückgaberecht30-Tage-Rückgaberecht
Sie können das Recht, den Auftrag für Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen nach Empfang zurückzugeben, sofern diese Anfrage an uns per Ticket vorder vorgenannten Frist eingereicht wird. Wir werden Ihre Anfrage bestätigen und Sie über die richtige Vorgehensweise der Rücksendung der Waren informieren. Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Verkaufspreises minus einer Bearbeitungsgebühr von 18€ unter nachstehenden Bedingungen:
…
„Sie können das Recht … sofern diese Anfrage vorder vorgenannten Frist eingereicht wird.“ – soll das bedeuten, dass innerhalb von dreißig Tagen das Rücktrittsrecht bzw. der Widerruf ausgeübt werden kann?
Die übrigen Seiten sind ähnlich schlecht übersetzt. Der „Gipfel“: Im Impressum wird folgende (chinesische?) Adresse benannt:
West Wing, 2/F,
822 Lai Chi Kok Road,
Lai Chi Kok,
Kowloon
Wie stellt sich eine erste rechtliche Einschätzung der Lage dar?
zivilrechtliche Ansprüche
Grundsätzlich besteht wohl ein Rückgaberecht gemäß den im Internet abgedruckten Rückgabebedingungen (auch wenn diese Bedingungen kaum verständlich sind, s. o.).
Fraglich ist allerdings wo und gegenüber wem Rechte geltend gemacht werden können. In „Lai Chi Kok“? Ein deutsche Adresse wird jedenfalls nicht benannt. Nur ein „Gesprächspartner“ wird unter dem Impressum genannt: Leon Becker. Möglicherweise wäre Leon Becker richtiger Adressat der Ansprüche. Eine Adresse von Leon Becker ist allerdings nicht erkennbar.
strafrechtliche Bewertung
Anhaltspunkte für einen Betrug gemäß § 263 BGB ergeben sich zunächst aus der Tatsache, dass beim Kauf des Handys nicht ausdrücklich und deutlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass es sich um „Hongkong-Modell“ handelt. Der Käufer wird im Glauben gelassen, dass er auf einer deutschen Seite auch ein deutsches bzw. Europa-Modell kauft. „Honkong-Modelle“ sind nur beschränkt im europäischen Raum einsetzbar. Das Handy neu zu „flashen“ (ein neues Betriebssystem aufzuspielen) ist zwar grundsätzlich möglich, aber mit erheblichen Gefahren – auch für „Spezialisten“ – verbunden. Der Käufer wird also durch eine Täuschung zu einem Irrtum bewegt und zu einer Vermögensverfügung veranlasst, die letztlich einen Vermögensschaden bei ihm verursacht. Diesbezüglich dürfte der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB also erfüllt sein.
Auch die Tatsache, dass ein Rückgaberecht versprochen, aber offensichtlich auf ein Rückgabeverlangen nicht reagiert wird, deutet darauf hin, dass auch bezüglich des Versprechens der Rückabwicklung ein Betrug vorliegt.
Was kann jetzt anwaltlich geraten werden?
„Paypal“ übernimmt einen Schutz nur, wenn eine Ware nicht ausgeliefert wird bzw. wenn die Ware erheblich von der beschriebenen Ware abweicht. Paypal verweigerte zunächst eine Eintrittspflicht mit dem Hinweis, dass Ware geliefert wurde und dass diese auch nicht erheblich von der beschriebenen Ware abweicht. Hierzu – dass die Ware doch erheblich von der beschriebenen Ware abweicht – muss ggf. noch einmal Kontakt mit Paypal aufgenommen werden. Tatsächlich wurde zwar mit dem Hinweis auf der Verkaufsseite zur Typenbezeichnung „G955FD“ darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein ausländisches Modell handelt. Dennoch kann und wird hier zunächst die Auffassung vertreten, dass es sich gemäß dem oben Ausgeführten um einen „Betrug“ handelt, wenn dem technisch nicht versierten Laien ein Handy der Marke Samsung S8 Pro auf einer angeblich „deutschen Internetseite“ verkauft wird. Der Käufer muss nicht wissen, dass die Typenbezeichnung „G955FD“ auf ein „Honkong-Modell“ hinweist.
Weiterhin machte der Mandant selbst darauf aufmerksam, dass es im Internet zahlreiche Veröffentlichungen mit dem Inhalt gibt, dass eine Lieferung durch eGlobal trotz Zahlung nicht erfolgte. Dies jedenfalls bewegte mich zunächst gegenüber dem Mandanten zu der Aussage, dass ich selbst jetzt vorsichtig damit wäre, das Handy ohne eine vorherige Erstattung des Kaufpreises zurückzusenden. Diese Aussage erfolgte gemäß dem Motto „was man hat, hat man“.
Kann eventuell jemand Ratschläge zur Rückabwicklung geben? Gibt es Anschriften von eGlobal in Deutschland?
Können eventuell Hinweise zur Weigerung von Paypal zur Eintrittspflicht gegeben werden?
Vom weiteren Verlauf der Angelegenheit hinsichtlich eGlobal Central und von einer Rückäußerung von Paypal werde ich Kenntnis geben.
Gerne kann hier auf meiner Seite auch über weitere Geschehen im Hinblick auf eGlobal Central berichtet werden!