In einem Klageschriftsatz, in dem ich als Anwalt für den Kläger das für ein Jahr gezahlte Jahresabonnement in Höhe von 96,00 € von der Antassia GmbH zurückfordere, habe ich das Nachstehende ausgeführt. Für einen Hinweis von Lesern auf die genau genutzten Suchworte und Suchwortkombinationen – eventuell sogar einen Screenshot – der Google-Ergebnisseite wäre ich wirklich verbunden. Unten über das Kommentar-Formular können Sie mich benachrichtigen:
Die Beklagte (die Antassia GmbH in Mainz) bucht offensichtlich über bezahlte Werbung bei google unter anderem Worte und Wortkombinationen wie „Freeware“, „download“, „internet explorer“, etc. um auf der Suchergebnisseite über den sogenannten „organischen Suchergebnissen“ in einem leicht farblich hinterlegten Link angezeigt und dann auch mit der größten Wahrscheinlichkeit angeklickt zu werden. Hierfür muss die Beklagte (die Antassia GmbH) pro durchgeführten Klick an Google – je nach Suchwortkombination – einen genau definierten Betrag zahlen.
Darüber, dass Nutzer auf den Internetauftritt der Beklagten (Antassia GmbH) über die von der Beklagten bezahlten Suchergebnisse von Google gerieten, wird im Internet immer wieder berichtet. Auch der Unterzeichner konnte schon wiederholt beobachten, dass die Beklagte offensichtlich über der organischen Suche von Google einen Werbeplatz für bestimmte Suchworte gebucht hatte. Diese Suchworte und die Suchwortkombinationen lauten in der Regel „download“, „freeware“, „internet explorer“, „adobe player“ etc.
Wenn Sie Hinweise und Hinweise dazu haben, wann und wie sich die Antassia GmbH über Suchmaschinen auffinden lässt wäre ich für Hinweise dankbar! Meine Ausführungen als Rechtsanwalt in dem Klageverfahren sollen aufzeigen, dass sich die Antassia GmbH schon durch ihre bezahlte Werbung darauf kapriziert, vorzugaukeln, es würden kostenlose Downloads angeboten. Über welche Suchworte sind Sie auf die Seite der Antassia gelangt?
Max Maier meint
Herr Anwalt,
wenn Sie schon klagen, dann ist ihren Ermittlungen zum Sachverhalt sicher nicht entgangen, dass es die Antassia GmbH (außer im Handelsregister) in Mainz gar nicht wirklich gibt, oder? Wussten Sie, dass das Unternehmen eigentlich von Hessen aus administriert wird? Genauer gesagt, spielt sich alles von der Redcio oHG in Rüsselsheim aus ab, die wiederum den Büttelborner Schmidtlein-Brüdern gehört. Dass es da den Herrn Varin aus Frankfurt am Main (nicht Bonn und nicht Mainz) auch noch gibt, mag zwar sein, tut aber für ihn als Strohmann nur wenig zur Sache.
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Herr Maier,
ist mir bisher entgangen – aber danke für die Auskünfte!
Grüße
Sönke Nippel
criticus meint
Ich frage mich, warum der Anwalt Tonka nichts längst vor die Anwaltskammer zitiert und ihm die Zulassung entzogen worden ist. Der macht das doch seit Jahren! Wer an einem Betrug mitwirkt, der handelt nicht mehr als Anwalt seines Mandanten, sondern als dessen Komplize. Schläft die Anwaltskammer eigentlich?