• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Sönke Nippel

Rechtsanwalt in Remscheid

  • Startseite
  • Tätigkeitsschwerpunkte ▾
    • Sozialrecht
    • Mietrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Arbeitsrecht
  • Kontakt

Frage an Leser zur Auffindbarkeit der Antassia GmbH auf den Google-Ergebnisseiten

vom 17. August 2010

Urteil unter der Lupe

In einem Klageschriftsatz, in dem ich als Anwalt für den Kläger das für ein Jahr gezahlte Jahresabonnement in Höhe von 96,00 € von der Antassia GmbH zurückfordere, habe ich das Nachstehende ausgeführt. Für einen Hinweis von Lesern auf die genau genutzten Suchworte und Suchwortkombinationen – eventuell sogar einen Screenshot – der Google-Ergebnisseite wäre ich wirklich verbunden. Unten über das Kommentar-Formular können Sie mich benachrichtigen:

Die Beklagte (die Antassia GmbH in Mainz) bucht offensichtlich über bezahlte Werbung bei google unter anderem Worte und Wortkombinationen wie „Freeware“, „download“, „internet explorer“, etc. um auf der Suchergebnisseite über den sogenannten „organischen Suchergebnissen“ in einem leicht farblich hinterlegten Link angezeigt und dann auch mit der größten Wahrscheinlichkeit angeklickt zu werden. Hierfür muss die Beklagte (die Antassia GmbH) pro durchgeführten Klick an Google – je nach Suchwortkombination – einen genau definierten Betrag zahlen.

Darüber, dass Nutzer auf den Internetauftritt der Beklagten (Antassia GmbH) über die von der Beklagten bezahlten Suchergebnisse von Google gerieten, wird im Internet immer wieder berichtet. Auch der Unterzeichner konnte schon wiederholt beobachten, dass die Beklagte offensichtlich über der organischen Suche von Google einen Werbeplatz für bestimmte Suchworte gebucht hatte. Diese Suchworte und die Suchwortkombinationen lauten in der Regel „download“, „freeware“, „internet explorer“, „adobe player“ etc.

Wenn Sie Hinweise und Hinweise dazu haben, wann und wie sich die Antassia GmbH über Suchmaschinen auffinden lässt wäre ich für Hinweise dankbar! Meine Ausführungen als Rechtsanwalt in dem Klageverfahren sollen aufzeigen, dass sich die Antassia GmbH schon durch ihre bezahlte Werbung darauf kapriziert, vorzugaukeln, es würden kostenlose Downloads angeboten. Über welche Suchworte sind Sie auf die Seite der Antassia gelangt?

Leser-Interaktionen



mehr zum Thema:


  1. rotes Buch mit Paragrafenzeichen
    Landgericht Mannheim vom 14.01.2010 und Amtsgericht Marburg vom 08.02.2010 – das Ende der Abofallen Antassia und Content Services?

    Zwei Urteile aus der jüngsten Vergangenheit belegen, dass zumindest die oben genannten Gerichte einen Kostenanspruch … | mehr

  2. Gerichtssymbol
    Noch einmal: Betrug gemäß § 263 StGB durch die Antassia GmbH/Content Services Limited gemäß einem Urteil des AG Marburg vom 8. Februar 2010

    Aufgrund zahlreicher Anfragen gebe ich noch einmal kurz die Ausführungen des Urteils des AG Marburg … | mehr

  3. weißes Buch mit Paragrafenzeichen
    Niederlage für Rechtsanwalt Olaf Tank und Abofallen – kein Anspruch auf Eröffnung eines Kontos

    Mit Beschluss vom 15. Juni 2010 entschied das OVG Lüneburg im Eilverfahren (10 ME 77/10), … | mehr

4 Fragen/Antworten

  1. Max Maier meint

    18. August 2010

    Herr Anwalt,

    wenn Sie schon klagen, dann ist ihren Ermittlungen zum Sachverhalt sicher nicht entgangen, dass es die Antassia GmbH (außer im Handelsregister) in Mainz gar nicht wirklich gibt, oder? Wussten Sie, dass das Unternehmen eigentlich von Hessen aus administriert wird? Genauer gesagt, spielt sich alles von der Redcio oHG in Rüsselsheim aus ab, die wiederum den Büttelborner Schmidtlein-Brüdern gehört. Dass es da den Herrn Varin aus Frankfurt am Main (nicht Bonn und nicht Mainz) auch noch gibt, mag zwar sein, tut aber für ihn als Strohmann nur wenig zur Sache.

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      18. August 2010

      Hallo Herr Maier,

      ist mir bisher entgangen – aber danke für die Auskünfte!

      Grüße
      Sönke Nippel

      antworten
  2. criticus meint

    21. August 2010

    Ich frage mich, warum der Anwalt Tonka nichts längst vor die Anwaltskammer zitiert und ihm die Zulassung entzogen worden ist. Der macht das doch seit Jahren! Wer an einem Betrug mitwirkt, der handelt nicht mehr als Anwalt seines Mandanten, sondern als dessen Komplize. Schläft die Anwaltskammer eigentlich?

    antworten
  3. bernhard meint

    28. August 2010

    Aktuell heute bei Google mit dem Suchwort „earth“:

    http://googieearth.topfreeware.at/

    antworten

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch das Stichwortverzeichnis und die Übersichtsseiten einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Haupt-Sidebar

Footer

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: (0 21 91) 46 00 876

 
ZUM IMPRESSUM
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Deutscher Anwaltverein - Logo

▲