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Rechtsanwalt Sönke Nippel

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www.meinbranchenverzeichnis.info bzw. www.mein-branchenverzeichnis.info – Abofallen?

vom 30. Juli 2012

Abo-Falle

Abofalle

Per Telefaxschreiben wirbt eine TM Marketing Service Ltd. für einen kostenlosen Firmeneintrag unter der Domain www.mein-branchenverzeichnis.info. Dabei ist in dem Telefaxschreiben die Mitteilung „versteckt“, dass sich der „kostenlose Basiseintrag“ in einen kostenpflichtigen Eintrag wandelt, sobald die Telefonnummer mit angegeben wird:

Gelbes Branchenbuch

Mein-Branchenverzeichnis.info

…
Der Grundeintrag mit Ihrer Adresse erfolgt wie gewohnt kostenlos.
…
…
Der Grundeintrag enthält Ihre Adresse und ist für Sie kostenfrei. Achten Sie bitte auf die Aktualität der Daten. Um Ihre Kontaktdaten zu veröffentlichen geben Sie bitte neben der Adresse zusätzlich Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mailadresse und/oder Internetadresse an und unterschreiben Sie den Auftrag.
Für die Kontaktdaten berechnen wir Ihnen 497 Eur netto jährlich. Ihr Eintrag erscheint auf Mein-Branchenverzeichnis.info für insgesamt 2 Jahre. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie unsere AGB einzusehen unter www.mein-branchenverzeichnis.info.

Ort, Datum: …
…

Viele Adressaten des Telefaxschreibens haben offensichtlich die „im Kleingedruckten“ versteckte Kostenpflicht nicht gesehen und werden nun von Mahnungen der TM Marketing Service Ltd. bzw. deren Vertreter überhäuft. Dies belegen zahlreiche Einträge von Betroffenen in diversen Internetforen.

  • Unverzüglich nachdem Sie den Irrtum über den angeblich kostenlosen Eintrag entdeckt haben, sollten Sie den Auftrag widerrufen, anfechten, … .
  • Der für die Eintragung nebst Kontaktdaten geforderte Preis ist überteuert. Der Eintrag macht keinen Sinn. Die Webseite ist schlecht optimiert. Es wird nur vorgegaukelt, dass es sich um einen lohnenden Eintrag handele.

    Die Webseite gaukelt durch die Verwendung der Überschrift „Gelbes Branchenbuch“ eine Nähe zu den „Gelben Seiten“ vor. Die „Gelben Seiten“ haben im Gegensatz zu dem hier in Rede stehenden Eintrag aber einen weit darüber hinausgehenden Pagerank. Die Einträge auf den „Gelben Seiten“ werden seriös recherchiert und vermarktet und werden darüber hinaus auch wesentlich günstiger vergeben (ca. 100,00 € pro Jahr mit wesentlich größeren Servicepakten = Bilder, Suchworte, …).

  • Nach meiner ersten Einschätzung führt jedenfalls die Verwendung der Domain www.meinbranchenbuchverzeichnis.info statt der in dem Telefaxschreiben beworbenen Domain www.mein-branchenbuchverzeichnis.info dazu, dass die versprochene Leistung nicht vereinbarungsgemäß erbracht wird.
  • Nach interessanten Recherchen von Daniel Große unter www.danielgrosse.com hat das Companies House (das britische Handelsregister) das Unternehmen TM Marketing Service Ltd., das als Herausgeber von meinbranchenverzeichnis.info auftritt, inzwischen gelöscht.
  • Im Übrigen wird auf ein Urteil bzw. zunächst auf einen Pressebericht des BGH vom 26. Juli 2012 (Aktenzeichen: VII ZR 262/11) zu dem auch hier vorliegenden Verstoß gegen § 305 c BGB verwiesen.

    Der BGH führt in dem Pressebericht ausdrücklich aus:

    Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall machte bereits die Bezeichnung des Formulars als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte. Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wurde durch Hervorhebung im Fettdruck und Formulargestaltung zudem auf die linke Spalte gelenkt. Die in der rechten Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht war demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden.
    …

Ich würde mich freuen, wenn hier über Erfahrungen im Hinblick auf die oben genannte Gesellschaft berichtet würde. Ich kann meinen Mandanten ruhigen Gewissens nicht anraten, zu zahlen. Meine Mandanten scheinen doch in eine „Abofalle“ geraten zu sein.

Über Berichte zu eventuell schon durchgeführten gerichtlichen Verfahren würde ich mich freuen. Über eine Erklärung, warum nunmehr die Domain „meinbranchenverzeichnis.info“ und nicht mehr die besser für Suchmaschinen optimierte Domain „mein-branchverzeichnis.info“ verwendet wird, würde ich mich ebenfalls freuen.

Ich werde auch über den weiteren Fortgang der Angelegenheit berichten.

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1 Frage/Antwort

  1. Schneider, Valeria meint

    7. August 2012

    Bin leider auch in diese ABO Falle getreten, da 2Jahre nach Praxisübernahme immer noch der Vorgänger im Grundeintrag stand.
    Jetzt ist ein Mahnbescheid da.
    Zahlen , ignorieren oder klagen?
    MfG
    V.Schneider

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