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Rechtsanwalt Sönke Nippel

Rechtsanwalt in Remscheid

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Abzocke von Minderjährigen durch Abofallen – Antassia GmbH

vom 25. April 2010

Info-Symbol

Nachfolgend die E-Mail, die mich heute erreichte:

Sehr geehrter Herr Nippel,

mit Schrecken habe auch ich heute erst entdeckt, dass mein Sohn eine Rechnung von 96 € von der dubiosen Firma Antassia GmbH erhalten hat, die bis zum 27.4.10 beglichen werden muss. Das Problem ist, dass er erst 16 Jahre alt ist und ein falsches Alter angegeben hat. Was kann uns nun passieren??
Muss man diesen Musterbrief von der Stiftung Warentest schreiben? Und wenn, muss es mein Sohn tun? Er ist doch minderjährig. Die Antassia schreibt auch, wenn er falsche Altersangaben gemacht hat zieht das ein Strafverfahren nach sich!!!!
Ich bin deswegen sehr beunruhigt!!

Die E-Mail zeigt das perfide Vorgehen der Antassia – zu meinen bisherigen Artikeln meldeten sich oft Minderjährige und/oder deren Eltern (einige Anfragen können den Kommentaren zu meinen bisherigen Artikeln entnommen werden). In den Kommentaren ist immer wieder die Rede davon, dass sich die Antassia die (falsche) Altersangabe zunutze macht und damit im Ergebnis „abzockt“. Dies ist bei der Masse der Fälle meines Erachtens kein Zufall! Gezielt wird mit den Ängsten Minderjähriger und deren Eltern „gespielt“ bzw. „abgezockt“! So sind die Falle und die anschließenden Schreiben aufgebaut!

Aber auch hier gilt meines Erachtens im Ergebnis: Nicht zahlen! Das Musterschreiben der Stiftung Warentest ausgefüllt an die Antassia GmbH übersenden! Sollten dann Probleme entstehen – einen Anwalt einschalten! Denjenigen Minderjährigen, die sich „nicht trauen“ mit ihren Eltern zu sprechen (mehrmals erhielt ich hier Anrufe) kann ich nur raten, doch die Eltern in`s Vertrauen zu ziehen. Schon anderen ehrenwerten Leuten ist der Fehler mit der Antassia passiert. Eine fehlerhafte Angabe zum Alter wurde jedenfalls nicht im Hinblick auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes gemacht – niemand wusste ja, dass eine „Abofalle“ vorliegt. Deshalb kann hier m. E. auch kein Betrug des/der Minderjährigen vorliegen! Ein Betrug im Sinne des § 263 StGB kann doch nur vorliegen, wenn der/die Minderjährige täuscht und dadurch bei der Antassia einen Irrtum erregt um damit die Antassia zu einer Vermögensverfügung zu veranlassen! Hier sollte aber doch nur ein kostenloser Download veranlasst werden. Wo soll hier eine Vermögensverfügung liegen? Diesbezüglich liegt jedenfalls kein Vorsatz vor!

Ich kann mir kaum einen Richter oder gar einen Staatsanwalt vorstellen, welcher der Antassia GmbH bei der Durchsetzung der Ansprüche hilft. Hier darf nie vergessen werden, dass nicht der/die Minderjährige eine Straftat begangen hat, sondern dass seitens der Antassia betrogen wird.

Inzwischen hat sich allerdings die Angelegenheit im Hinblick auf Minderjährige gemäß dem beigefügten Urteil „erledigt“. Sogar wenn Minderjährige bereits gezahlt haben, haben sie einen Rückzahlungsanspruch gegenüber der Antassia, vgl. dazu den unten genannten Artikel und das nachfolgend zum Download als PDF-Datei bereitgestellte Urteil des Amtsgerichts Essen.

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4 Fragen/Antworten

  1. Thomas Uwe Maier meint

    7. Juni 2010

    Ich habe, nachdem Antassia mich mit m. E. erfundenen E-Mail Adressen, belästigt bzw. gefordert hat, eine Unterlassungsprozedur in Gang gesetzt. An deren Ende steht nun eine einstweilige Verfügung des LG Mainz welche durch Abschlusserklärung angenommen wurde: Antassia wurde wegen SPAM verurteilt.

    Zusammengefasst: Antassia darf 2. nicht mehr unaufgefordert an Dritte E-Mails mit werblichem Inhalt schicken!

    Das ganze Verfahren habe ich auf meiner WebSite beschrieben und halte die Unterlagen zum Download bereit.

    (nicht mehr aktuell)

    MfG Thomas Uwe Maier

    antworten
  2. zum Schadenersatz meint

    1. September 2010

    Wie ist es, wenn wir haben Bewissen das unserer Sohn ist Minderjährig. Der RA Tank hat uns gesand das der Fall per E.-Mail ist bei senem Haus beendet.
    Aber Schreibt das die Antassia GmBH wird gegen uns Vorgehen wegen Schadenersatz. Unserer Sohn wohnt nicht in Deutschland jedoch hat Er benutzt unseren Komputer per Team viver. Wir haben bestrieten nochmals die Forderung und das Drohungen um Schadenersatz sind nicht berechtig. Wie sollen wir uns jetzt Einstellen wegen Schadenersatz Zahlen oder nicht? AL

    antworten
  3. Andreas, Lenz meint

    1. September 2010

    Bei uns hat der RA Tank nach einen Beweiss dass unseres Kind ist Minderjährig abgesand ein E.-Mail das der Fall in seinem Haus ist beendet. Jedoch Schreibt mit drohung an uns das es wird vorbehalten in solchen Fall entsprechend Schadenersatzanspüche geltend zu machen. Wie soll das jetzt weiter gehen. Erhalten wir ein Schreiben wegen Schadenersatz oder ist dass nur wider Drohung? Sollen wir dan Zahlen oder nicht. Lenz

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      1. September 2010

      Hallo andlenz,

      meines Erachtens sollte nicht vergessen werden, wer hier betrügt und täuscht – die Antassia GmbH.

      Ihr Kind hat – um die Software laden zu können – angegeben, es sei älter als 18 Jahre alt. Dabei hatte es aber – so vermute ich jedenfalls – gar nicht den Willen (und das Wissen), ein entgeltliches Geschäft abzuschließen. Es liegt dann meines Erachtens kein strafrechtilch relevantes Verhalten Ihres Kindes vor. Dies weiß auch die Antassia GmbH und die dort Verantwortlichen.

      Ich gehe davon aus, dass die Antassia GmbH über den „Dreh“ (Drohung mit straftrechtlicher Verfolgung) gemerkt hat, dass sie Dritte – insbesondere Kinder, die ein eigenes E-Mail-Fach haben – zur Zahlung veranlassen konnte. Statt selber „das Haupt in Sack und Asche zu hüllen“, hängt die Antassia Kindern Vorwürfe an und schüchtert sie ein, um eine Zahlung zu erzwingen.

      Schließlich gehe ich davon aus, dass Strafanzeigen durch die Antassia GmbH nicht veranlasst werden. Dies dürfte zu teuer und im Ergebnis auch aussichtslos sein.

      Grüße
      Sönke Nippel

      antworten

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