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Rechtsanwalt Sönke Nippel

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Niederlage für Rechtsanwalt Olaf Tank und Abofallen – kein Anspruch auf Eröffnung eines Kontos

vom 23. Juni 2010

weißes Buch mit Paragrafenzeichen

Mit Beschluss vom 15. Juni 2010 entschied das OVG Lüneburg im Eilverfahren (10 ME 77/10), dass Rechtsanwalt Tank keinen Anspruch auf Eröffnung eines Kontos gegen die Sparkasse Osnabrück hat! Der anders lautende Beschluss des VG Osnabrück wurde aufgehoben.

Der dritte Leitsatz des Urteils lautet:

Ein sachlicher Grund, die Eröffnung eines Kontos bei einer Sparkasse zu verweigern, liegt vor, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll, etwa um unberechtigte Forderungen einzuziehen.

Anbei der Link zu dem Beschluss in der Rechtsprechungsdatenbank des OVG Lüneburg:

Beschluss des OVG Lüneburg vom 15. Juni 2010

In meinem „Forum Verwaltungsrecht“ habe ich den Beschluss des OVG Lüneburg ebenfalls kurz besprochen:

Link zum Artikel im „Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht“

Leser-Interaktionen



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  1. rotes Buch mit Paragrafenzeichen
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  2. Gerichtssymbol
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    Frage an Leser zur Auffindbarkeit der Antassia GmbH auf den Google-Ergebnisseiten

3 Fragen/Antworten

  1. HAJOB meint

    20. August 2010

    Wenn es schon die Bundesregierung nicht schafft diesem Verbrecher und Abzocker Tank das Handwerk zu legen, so bin ich umso erfreuter daß es dem OVG Lüneburg gelungen ist. Keiner ist glücklicher als ich, zumal ich in gewissen Abständen immer wieder auf die hinterhältigste Art und Weise von diesem Kerl zu Zahlungen angemahnt werde. Ich fühle mich beleidigt und gekränke und habe bis heute alle diesen Zahlungen gesammelt und an die Polizei und Verbraucherzentralern weitergegeben – jedoch bisher ohne Erfolg. Ich danke daher dem OVG Lüneburg zu dieser Handlund und ebenso viele tausend Internet-Benutzer denen es ebenso erging und die auch hinterhältig un d gemein abgezockt wurden. Ich bedanke mich sehr für diesen Artikel und speichere diesen mit meinem Kommentar für Eventualitäten.

    antworten
  2. Sausack meint

    17. September 2010

    Hurra ,hurra, der Tank ist wieder da.

    meine Tochter hat vor ca. 2 Jahren auch eine Mahnung von 98€ plus Nebenkosten bekommen. Wir waren völlig hilflos, da wir nicht wussten ob sie tatsächlich irgendwo einen Vertrag abgeschlossen hat. Nachdem wir uns Rat von einem Bekannten geholt haben, schrieben wir das wir garnichts zahlen und die Tochter auch nicht volljährig ist, außer dem ziehen wir um und so kann er schreiben was er will….Es war Ruhe.

    Heute kamen gleich 2 Briefe von den Sausack Rechtsanwalt Tank. Einen an mich…die Mutter und an meinen 14 jährigen Sohn. Wir wären schon abgemahnt worden….habe ich auch nie gesehen und sollen jetzt auch gesamt 138€ pro Brief zahlen. Wir hätten Dienstleistungen von top-of-software in Anspruch genommen. Das ganze fing an mit in Sachen Anastsia. Wenn man naiv ist, zahlt man jetzt 276€. Ich bin dankbar das ich über diesen Sausack hier lesen konnte und werde die Verbraucherzentrale infomieren, weiterhin hoffe ich, das solche Leute endlich mal richtig hinter Gitter kommen. ‚Denn die Gutgläubigen und Ängstlichen werden da immer über den Tisch gezogen. Der sieht keinen Euro von mir und ich hoffe ihr macht das auch so.

    antworten
  3. ruhrpottgangster meint

    3. Oktober 2010

    Ich bin selber auch an einer Firma beteiligt und weiß um die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe , wenn es darum geht
    gerechtfertigte Forderungen durchzusetzen.Im Falle Olaf Tank aber ist standesgerechte Parteilichkeit zur Komplizen-
    schaft verkommen!
    Hat die rechtspflegende Zunft keine Möglichkeit sich von solchen Geschwüren zu trennen?

    antworten

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