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Ausbildungsunterhalt (hier: Studium nach Realschule, Lehre und Fachoberschule)
Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhaltsanspruch des Kindes die Kosten einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung. Streitig ist immer wieder, ob auch die Kosten einer „Weiterbildung“ nach abgeschlossener Berufsausbildung…
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