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Rechtsanwalt Sönke Nippel

Rechtsanwalt in Remscheid

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„Telco-Tec“ und „Berinia GmbH“ – wie sollten berechtigte Forderungen gegenüber den Unternehmen geltend gemacht werden?

vom 14. November 2014

Bereits in meinem Artikel „Telco Tec (Berinia GmbH) – ein Unternehmen mit betrügerischen Machenschaften?“ habe ich unter anderem über die Firmen „Telco Tec“ und „Berinia GmbH“ berichtet.

Gerne können Sie hier weitere Anregungen äußern und über Ihre Erfahrungen berichten. Leser würden sich bestimmt auch über Hilfestellungen und Informationen zum weiteren Vorgehen freuen.

p. s.: nach einigen Leserberichten trifft das hier Ausgeführte auch auf den Internetauftritt „Expo-Tec (bzw. Expotec)“ zu (oben im Reiter des Browsers ist sogar noch „Telco-Tec“ zu lesen). Im Impressum der Expo-Tec ist ebenfalls die Berinia GmbH benannt.

p. p. s. (23. März 2015): Nachdem die Telco-Tec bzw. die Berinia GmbH bisher gegen Mahnbescheide Widersprüche erhoben hatte (allerdings im Klageverfahren säumig war und Versäumnisurteile hinnahm), können nach Auskunft des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg nunmehr keine Zustellung mehr bei der Berinia GmbH unter der bisher bekannten Anschrift erfolgen. Das Amtsgericht Tempelhof berichtete in einigen Verfahren, dass seit Ende Februar/Anfang März 2015 keine Zustellungen mehr erfolgen können und bat um Angabe einer neuen zustellungsfähigen Anschrift. Das Amtsgericht Tempelhof berichtete in einem Verfahren, in dem ich ein Versäumnisurteil erwirkt und eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragt hatte, dass der Vorgang nunmehr der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung übersandt wurde, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges einzuleiten sei.

p. p. p. s. (24. März 2015): Von einem Leser erhielt ich jetzt die Mitteilung, dass er bereits im September 2014 gegen die Galliardo AG (den „Rechtsvorgänger“ der Berinia GmbH) ein Urteil erwirkte – kurz nach dem Erlass des Versäumnisurteils konnte dann auch bei der Galliardo AG keine Zustellung mehr erfolgen.

p. p. p. p. s. (26. März 2015): Inzwischen erhielt ich eine Mitteilung, dass bei der Berinia GmbH zumindest noch unter der Anschrift des Geschäftsführers Torsten Heilmann in Burgstädt zugestellt werden kann (09217 Burgstädt, Dorfstraße 5).

p. p. p. p. p. s. (27. Juli 2015): Nachdem hier nunmehr einige vollstreckbare Ausfertigungen von Versäumnisurteilen und vollstreckbare Ausfertigungen von Kostenfestsetzungsbeschlüssen vorliegen, Zahlungen durch die Vollstreckungsschuldnerin (durch die Berinia GmbH) aber immer noch nicht erfolgten, habe ich heute beantragt, die Sachpfändung durchzuführen bzw. den Geschäftsführer (s. o.) zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. der Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO zu bewegen. Sollte die Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) durch den Geschäftsführer nicht umgehend erfolgen, werde ich ggf. versuchen die Abgabe der Vermögensauskunft durch Haftbefehl zu erzwingen. Nach Abgabe der Auskunft werde ich ggf. auch eine Strafanzeige wegen Verschleppung der Insolvenz stellen. Ich werde weiterhin prüfen, ob durch Vollstreckungsgläubiger selbst ein Insolvenzantrag gestellt werden kann.

(4. August 2015): Die zuständige Gerichtsvollzieherin berichtete, dass es schon einige Titel gebe. Der Geschäftsführer habe aber immer noch nicht Insolvenz angemeldet habe. Ich habe die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt und – sollte der Geschäftsführer dem nicht nachkommen – einen Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft beantragt. Dieser Haftbefehl müsste dann ggf. in Burgstädt, dem Wohnort des Geschäftsführers, vollstreckt werden.

… Hier verwundern erneut die zahlreichen Berichte, dass die Staatsanwaltschaft Anzeigen wegen Betruges einfach nicht weiter nachgeht. … nach wie vor gehe ich davon aus, dass hier ein Betrug „großen Stils“ nicht nur geplant war, sondern auch in mehreren hundert Fällen vollendet wurde … ich vermag Bemühungen, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen, nicht zu erkennen … zumindest drängt sich der Verdacht des „gewerbsmäßigen Betruges“ auf. Für die Einzeltat hat der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe nicht unter einem halben Jahr vorgesehen, § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB …

**** am 18.08.2015 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berinia GmbH eröffnet: gerichtliches Aktenzeichen des AG Charlottenburg: 36 b IN 3555/15 ****

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49 Fragen/Antworten

  1. M. Dettmann meint

    14. November 2014

    Hallo Herr Nippel,

    ich habe heute eine Straffanzeige gegen Telco Tec gestellt.Vorgangsnr.Vg/706153/2014Es geht um die Bestellummer 6043669 .Ich würde mein Geld 65,95 wieder haben .Hoffe die Info Hilft Ihnen

    Antworten
  2. Frommherz meint

    16. November 2014

    Hallo Herr Nippel

    mein Sohn hat sein mühsam erspartes Geld leider auch in eine Bestellung dieser Firma investiert. Bestellt bei expo – tec und dann kamen mails von telco-tec?!?!?!?
    Über 140€…….. Das war anfang September 2014.
    Jetzt ist mitte November und man hört gar nichts mehr,
    auch telefonisch ist niemand mehr zu erreichen.
    Was sollen wir jetzt machen. Geld für einen Anwalt haben wir nicht.
    Für Hilfe wären wir sehr dankbar.
    Liebe Grüße S.F.

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      17. November 2014

      Hallo Frommherz,

      meines Erachtens sollte die Bestellung widerrufen werden. Nach Ablauf der Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises können Sie im Wege des Mahnverfahrens gegen die expo-tec oder telco-tec vorgehen. Dann müssen Sie lediglich die Mahngebühren gemäß dem Gerichtskostengesetz zahlen (=35,00 €).

      Grüße
      Sönke Nippel

      Grüße
      Sönke Nippel

      Antworten
      • Tilman Johannes meint

        12. Dezember 2014

        Hallo Herr Nippel,

        auch mein Sohn hat sein mühsam Erspartes (329,89€) mit einer Bestellung am 10.10. 2014 bei Expo-Tec / Telco-Tec / Berinia GmbH „versenkt“. Nach gescheiterter Lastschrift am 20.10. (angeblich ein „Technisches Problem“) wurden wir um Überweisung gebeten. Diese habe ich blöderweise am 20.10. auch veranlaßt, bevor ich am 21.10. direkt darauf nach nochmaliger gescheiterter Lastschrift „hellhörig“ wurde, im Internet recherchierte und den Kaufvertrag widerrufen habe. Seither habe ich über mein Kreditinstitut versucht, das Geld aus der Überweisung zurückzuholen, leider erfolglos (bei der absichtlich(?) „gescheiterten“ Lastschrift hätten wir erfolgreich sein können).
        Selbstverständlich ist die 14tägige Frist für dir Rückerstattung des Kaufpreises inzwischen deutlich Überschritten und die Berinia GmbH damit im Verzug…

        Sie empfehlen einen Mahnbescheid. An welche Firma muss der gerichtet werden, damit wenigstens minimale Erfolgsaussichten bestehen, zumindest einen Teil des Geldes zurück zu bekommen? Gibt es überhaupt noch Chancen, das Geld zurück zu bekommen, oder kann man das abschreiben?

        Viele Grüße,

        Tilman Johannes

      • Rechtsanwalt S. Nippel meint

        16. Dezember 2014

        Hallo Frau Johannes,

        sehen Sie oben meine Antwort an Herr Frobisch.

        Grüße
        Sönke Nippel
        Rechtsanwalt

  3. Rolf Kuntz meint

    17. November 2014

    Am 22.09.2014 habe ich um € 59,05 bei Telco bestellt.
    Seitdem habe ich einige Mitteilungen werhalten welche sich Statusänderungen nennen und letztendlich mit den Daten in meinen abrufbaren Shopinformationen nicht mehr übereinstimmend sind.
    Das Ganze gipfelte dann darin, daß micht Telco aufforderte „…sollte Ihnen zur ausstehenden Lieferung bis zum Freitag, 31.10.2014 keine Sendungsdaten mitgeteilt worden sein, nutzen Sie bitte das folgende Formular für eine Prüfungsaufforderung…“.
    Klar habe ich das Formular benutzt und die Antwort war so nichtsagend wie auch alle anderen folgenden die ich seitdem an Telco gerichtet habe. Sie bekommen von dort kein Datum, keinen namentlich Verantwortlichen.

    Ich Augenblick zurre ich die Dinge fest um belastbare Eckdaten für eine Betrugsanzeige zu habe die ich in den nächsten Tagen auf den Weg bringen möchte.

    Antworten
  4. lisz meint

    17. November 2014

    Hallo,

    als Betroffener habe auch ich Anzeige bei der Kripo gestellt – internetwache-polizei-berlin.de – und anschließend ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

    Nach einigen Tagen bekam ich von der KriPo Post mit dem Hinweis, mich an den Verbraucherschutz zu wenden. Dieser hat der Firma Telco Tec daraufhin immerhin schon mal das Vertrauen entzogen: verbraucherschutz.de

    Ansonsten scheint auch die KriPo dem Treiben eher zuzusehen – zumindest habe ich bislang keinen anderslautende Fundstelle recherchieren können.

    Unglaublich, aber wahr: Telco-Tec bietet weiter Artikel an. Beispiel hier: store.telco-tec.com/computer/monitore/

    Offensichtlich ist dieses kriminelle Geschäftsmodell so ausgeklügelt, dass man dem Treiben mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht ohne Weiteres unterbinden kann. Es ist auf perfide Art bewundernswert wie „perfekt“ diese Maschinerie funktioniert.

    Sollte hier nichts geschehen und Telco Tec, Expo Tec und wie die anderen assoziierten Firmen auch heißen mögen nicht binnen kürzester Zeit das Handwerk gelegt werden, lässt dies aufhorchen und an einen funktionierenden Rechtsstaat zweifeln. Sollte dieses Modell Schule machen – man mag es sich gar nicht ausmalen.

    Es bleibt also zu hoffen, dass Öffentlichkeitsarbeit schnell eine kritische Masse schafft, um den Menschen hinter Telco Tec das Handwerk zu legen und sie dorthin zu bringen, wo sie hingehören!

    Gruß
    lisz

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      18. November 2014

      Hallo Lisz,

      danke für die Hinweise!!!

      Grüße

      Antworten
    • Rolf Kuntz meint

      18. November 2014

      Eben Lisz

      genau das wäre auch mein Thema wenn man über Telco hinausdenkt.

      Eigentlich wird hier ein Problem offenbar, was Politik und elitäre Entscheidungsträger längst hätte auf die Barikaden bringen müssen.
      Das Web entwickelt sich immer mehr zu einem Spielball für kriminelle, rücksichtslose und egoistische Elemente. Da anscheinend keine Gesetzeskraft das Web regelt agieren die Leute solange ihnen nichts entgegengestellt in einer Grauzone.
      Die entwickelten Staaten der Welt erfreuen sich alle eine gewissen Rechtskultur und ohnen die hätten wir, dafür gibt es genügend Fenster in die Vergangenheit und Gegenwart, Zustände mit anarchsitischen Zügen oder als simples Bild „Wildwestverhältnisse“.
      Hier wird eigendlich an der Wurzel unserer Demokratie die Hand angelegt und unserer poltische Klasse in verein mit den sonst so sensiblen Kultur-u.Bildungsmenschen stört dies anscheinend einen Sch…dreck. Aber wehe ein pupertierender Jugendlicher schaut mal auf die rechte Seite, dann sind Hunderschaften unterwegs und in der Presse überschlägt man sich mit Wohl-und wollenden Meinungen.

      Drum werde ich den Telco‘s an‘s Bein pinkeln so gut ich‘s kann. Vielleicht entzündet sich ja mein Mückenstich.

      Antworten
  5. S. Götze meint

    17. November 2014

    Hallo Herr Nippel,

    bei mir hat Telco Tec die Frist der Rückzahlung verstreichen lassen. Das Mahnverfahren muss doch über einen Anwalt laufen, oder ? Würden Sie sich dieser Aufgabe annehmen ?

    Gruß,
    S.G.

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      18. November 2014

      Hallo Herr Götze,

      nein, das Mahnverfahren muss nicht über einen Anwalt betrieben werden. Sie können den Mahn-/Vollstreckungsbescheid auch selbst beantragen.

      Natürlich würde auch ich Ihnen gerne helfen – überlegen Sie sich aber, ob ein örtlich nahe bei Ihnen befindlicher Anwalt (bzw. ein Anwalt, den Sie kennen) nicht eine reibungslosere Kommunikation ermöglichen könnte.

      Grüße
      Sönke Nippel

      Antworten
  6. Sam Maleki meint

    17. November 2014

    Hallo Zusammen,
    Hallo Herr Nippel,

    leider bin ich auch Opfer der Machenschaften von Firma Telco Tec (expo tec) geworden.

    Ich habe bei dem Online-Shop der Firma Telco Tec eine Scanner in Wert von 179 Euro bestellt und nie geliefert bekommen. Die Bestellnummer lautet: 6046269.

    Mehrfach versuchte ich telefonisch die Bestellung zu wiederufen, leider ohne Erfolg.

    Auf meiner schriftliche Wiederruf am 05.11.2014 wurde nicht reagiert.

    Nun werde die onine-Mahnverfahren einleitet. Schade dass hier keine Sammelklage gibt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Maleki

    Antworten
  7. Sebastian Goder meint

    19. November 2014

    Sehr geehrter Herr Nippel,
    nachdem ich am 16.07.2014 bei Telco-Tec eine Festplatte bestellt und bezahlt hatte, die BIS HEUTE NICHT BEINGETROFFEN ist,
    deren STORNIERUNG am 13.10.2014 bei Telco-Tec eingegangen ist,
    und am selben Tag von Telco-Tec registriert und akzeptiert wurde, ist bis heute 19.11. nach wie vor keine Rückerstattung bei mir eingegangen!
    Da die Telco-Tec Hotline nicht mehr erreichbar ist, bzw. nur noch eine Ansagestimme nach 5 Minuten Wartezeit die Leitung kappt, muß ich davon ausgehen, daß das Unternehmen sich mit unlauteren Mitteln Geld verschafft und im Sinne des offensichtlichen Betruges arbeitet.
    Diverse Mails meinerseits wurden sporadisch beantwortet und ab dem 21.10. gar nicht mehr. Die sogenannten Tickets, die man auf der Seite erstellen kann, bleiben bloße Makulatur. Bringt es aus Ihrer Erfahrung etwas eine Anzeige bei der Polizei zu stellen? Oder gibt es weitere Plattformen auf der sich Geschädigte zusammenschließen können?
    Da die Firma nach wie vor ihren Geschäften nachgeht, sollten wir verhindern, daß ihr noch mehr Menschen in die Falle gehen.

    In der Hoffnung auf Hilfe verbleibe ich mit hoffnungsvollen Grüßen.
    Ihr Sebastian Goder

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      19. November 2014

      Hallo Herr Goder,

      sehen Sie sich doch einmal den Beitrag oben von „Lisz“ an – da ist die wohl zuständige Polizei in Berlin mit einem Onlineportal benannt. Ich gehe davon aus, dass auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet sind und dass beide gerne der Telco-Tec und/oder der Berinia „das Handwerk legen würden“.

      Grüße
      Sönke Nippel

      Antworten
  8. Thorsten Rückert meint

    21. November 2014

    Guten Tag Herr Nippel,

    auch ich bin seit mehreren Monaten dabei, meine Vorauskasse zurück zu fordern.

    Bei mir ist es ein besonders schwerer Fall. Nicht nur dass ich als Geschäftsmann gegenüber Telco-Tec auftrete – auch meine Vorauskasse beläuft sich auf über 2.600,- €.

    Hier ein kurzer Überblick:

    – 21.07.2014 Ware bestellt
    – 22.07.2014 Ware per Vorauskasse bezahlt
    – 24.07.2014 Zahlungseingang bestätigt
    – Lieferbestätigung zum 11.08.2014 bestätigt
    – mehrere Nachfragen nach dem 11.08.2014 ohne genauen Liefertermin
    – 01.10.2014 telefonische Stornierung der Bestellung
    – 01.10.2014 Stornierungsbestätigung
    – mehrere Zahlungsaufforderungen / bestätigt ohne Termin von Telco-Tec
    – 25.10.214 E-Mail mit Link erhalten, über dem die Rückzahlung eingeleitet werden soll
    – Antwort über das Portal und Einleitung der Rückzahlung
    – seit dem keinerlei Rückmeldungen auf Nachfragen mehr

    Ich habe eine letzte außergerichtliche Frist bis zum 19.11.2014 gesetzt. Da auch hier keine Stellungnahme stattgefunden hat, werde ich jetzt einen Anwalt einschalten.

    Gemäß BGB besteht die Möglichkeit Verzugszinsen einzuklagen. Bei meiner Summe wären das rund 75,- €. Da ich vor dem 29.07.2014 bestellt habe, besteht leider keine Möglichkeit auch die Verzugspauschale von 40,- € einzufordern. Oder liege ich hier falsch?

    In wie weit ist es mir möglich, die Summe inkl. Zinsen zu erhalten? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, wenn ich nur die Vorauszahlung erhalten sollte, auch den Verzug einzufordern?

    Macht es in meinem Fall sogar Sinn, das Verfahren laufen zu lassen, um von den derzeit rund 8,5% Verzugszinsen zu profitieren?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Gruß

    Thorsten Rückert

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      21. November 2014

      Hallo Herr Rückert,

      in einigen Fällen hat die Berinia GmbH Zahlungen geleistet.

      Ich persönlich fürchte, dass demnächst zwar einige Zahlungstitel (Urteile, …) geschaffen werden können, eine Vollstreckung allerdings „ins Leere läuft“. Bei der Vollstreckung gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Von daher halte ich ein Abwarten für falsch.

      Allerdings müssen Sie auch damit rechnen, dass Sie eventuell „gutes Geld“ (Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten) „schlechtem Geld“ hinterherwerfen.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  9. S.Götze meint

    23. November 2014

    Hallo Herr Nippel,

    an wen würde ein potentieller Vollstrecker in diesem Fall wenden? Als ich bestellt habe (22.08.14) war die Celtec Ltd. in Irland für die Seite Telco Tec verantwortlich. Die Überweisung ging an die Galliardo AG. Sind sich die Verantwortlichen durch diese Streuung innerhalb Deutschland überhaupt haftbar?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      24. November 2014

      Hallo,

      die Frage hat sich mir bisher nicht gestellt.

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ohne eine vertiefte Prüfung keine belastbare Auskunft treffen kann. Vermutlich ist aber sowohl die Celtec Ltd. in Irland als auch die Rechtsnachfolgerin, die Galliardo AG in Berlin, richtiger Vollstreckungsschuldner.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  10. F.B. meint

    24. November 2014

    Hallo Herr Nippel,

    auf Verbraucherschutz.de musste ich entnehmen, dass die Galliardo AG vermutlich zahlungsunfähig ist. Ich habe bereits ein Mahnverfahren eingeleitet, telco-tec hat dem widersprochen. Nächster Schritt demnach wäre ein Vollstreckungsverfahren, das mich weiter c.80 € kosten wird. Inwiefern ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll einen Vollstreckungsbescheid zu erlassen (zumal von zahlungsunfähig gesprochen wird)?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      24. November 2014

      Hallo F.B.,

      sollte die Galliardo AG tatsächlich zahlungsfähig sein, kann ich eine Titulierung von Ansprüchen und das Betreiben eines Vollstreckungsverfahrens – jedenfalls gegen die Galliardo AG – nicht mehr empfehlen! Allerdings sollte nach der Zahlungsunfähigkeit einer Aktiengesellschaft eigentlich auch ein Insolvenzverfahren beantragt und eröffnet werden. In einem Insolvenzverfahren würde ohnehin ein Vollstreckungsverbot gemäß den §§ 89 ff. InsO gelten.

      Ob von der Zahlungsunfähigkeit (und einer Insolvenz) der Telco-Tec und/oder der Galliardo AG auch die Berinia GmbH und andere natürliche und juristische Personen betroffen sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Verbraucherschutz.de spricht zunächst nur von der „Telco-Tec“. Ob sich in diesem Zusammenhang die Kosten für das Betreiben eines Mahnverfahrens sowie des Klageverfahrens und der Vollstreckung (auch und insbesondere gegenüber der Berinia GmbH) „bezahlt machen“, dürfte zweifelhaft sein. Allerdings gilt ein Vollstreckungsverbot erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

      Wie es in den bisherigen Beiträgen und deren Überschrift schon anklang, befürchtete ich stets, dass die Telco-Tec, die Galliardo AG, die Berinia GmbH … nur zum „Abzocken“ – zum Betrügen – geschaffen wurden und es dann natürlich schwer sein wird, „versickertes Geld“ wieder aufzuspüren. Teilweise wurden bisher Rückzahlungen veranlasst. „Bröckelt das System“ und geht die Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Firmen ernsthaft vor, dann werden Rückzahlungsansprüche nur noch sehr, sehr schwer durchsetzbar sein.

      Dass allerdings dem Treiben immer noch kein Ende gesetzt wird, auch wenn die Zahlungsunfähigkeit zumindest Einzelner schon bekannt ist, ist schwer verständlich. Jedenfalls hoffe ich, dass ich durch meinen Beitrag, in dem ich „Telco-Tec“ und andere beteiligte Firmen mit Betrug in Verbindung gebracht habe, einige potentielle Käufer vom Kauf abgehalten habe. Hoffentlich wird der Zusammenbruch des Systems durch die bisherigen Beiträge auch beschleunigt.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  11. Alex Büchsler meint

    25. November 2014

    Hallo @ all,

    auch ich habe bei telco-tec am 20.09.2014 eingekauft und per Überweisung an die BERINIA GmbH bezahlt. Wie schon meine Vorredner beschrieben änderte sich ein paar Mal der Status meiner Bestellung, bis es letzten Endes zur „Versandverzögerung kam“.
    Ich hab dort zwei mal jemanden ans Telefon bekommen nachdem ich 2-3 Stunden nonstop die Nummer wählte. Die Mitarbeiter wissen von nix, können keine Auskunft geben und reden alle Deutsch mit ausländischem Akzent. Bei meinem letzten Telefonat (10.11.2014) habe ich der Dame am Telefon meine Kontodaten durchgegeben und den Auftrag storniert. Ich habe Sie so lange am Telefon gehalten bis Sie meine Mail am anderen Ende empfangen und gelesen hat. Sie hat mit daraufhin folgendes geantwortet.
    „Sehr geehrter Herr Büchsler,
    vielen Dank für Ihre eMail und Info mit Ihren Kontodaten.

    Ihre IBAN und BIC Nummer wurde bereits an unsere Buchhaltung weiter gegeben, damit diese Ihnen eine Gutschrift erteilen.

    Bitte beachten Sie, dass die Erstattung / Rückzahlung des Geldes bis 14 Tage ab dem Absenden der Widerrufserklärung dauert. (Anbei ein Link zu der Widerrufserklärung http://store.telco-tec.com/widerrufsrecht)

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Support-Team“

    Diese 14 tägige Frist ist nun abgelaufen und es ist immer noch kein Geld auf meinem Konto eingegangen.
    Ich weiß nicht wie so etwas zig tausend fach in einem Land wie unserem möglich ist. Wieso eine solche Seite nicht längst gesperrt worden ist und deren Uhrheber nicht gefasst werden. Schwere Kriminalität, die hier ausgeübt wird. Auf der telco-tec seite wird auch weiter fleißig mit nigel nagel neuen Elektronik-Geräten wie bspw. dem neuen iPhone 6 geworden. Ich möchte nicht wissen wie viele Leute das bestellt und wie viel Geld diese Verbrecherbande damit gemacht hat.
    Kann man die Verantwortlichen dafür denn nicht irgendwie ausfindig machen? über Google findet man Sitz der BERINIA GmbH
    Adresse: Käthe Kollwitz Straße 60, 04109 Leipzig (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
    HRB 157085 B)
    Wie verfährt man nun am sinnvollsten?

    Liebste Grüße aus Berlin, Alex

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      26. November 2014

      Hallo Herr Büchsler,

      wie oben bereits mehrfach beschrieben, halte ich ggf. die Einleitung eines Mahnverfahrens für sinnvoll. Einen Mahnbescheid können Sie selbst bei dem für Sie zuständigen Mahngericht betreiben. Die Kosten sind überschaubar.

      Tatsächlich müssen Sie allerdings damit rechnen, dass Sie „gutes Geld“ „schlechtem Geld“ hinterherwerfen (wenn die Firmen Insolvenz beantragen).

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  12. K.Kugler meint

    27. November 2014

    Guten Tag Herr Nippel,

    leider bin auch ich Opfer von telco-tec geworden. Meine Bestellung (160,50€) ist vom 12.08.14 und wurde am 18.09.2014 von mir storniert. Die entsprechende Bestätigung von telco-tec habe ich am 27.09.2014 erhalten.
    Seitdem warte ich auf mein Geld. Verbraucherschutz war zwischenzeitlich mal tätig. Daraufhin habe ich eine email von einer Frau Krämer bei telco-tec erhalten (escalation specialist), dass die Rückzahlung umgehend erfolgen wird (17.10.2014). Die letzte Rückmeldung von Frau Krämer habe ich am 31.10.2014 erhalten.

    Seitdem weder vom Verbraucherschutz (ist ja inzwischen bekannt) noch von telco-tec eine Rückmeldung bzw. Rückerstattung meines Geldes.

    Bei meinem Betrag sind die Anwaltskosten bzw. Mahnbescheidkosten im Verhältnis zum Kaufpreis relativ hoch.

    Ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?? Wie soll weiter vorgegangen werden?

    Vielen Dank
    K.Kugler, Aachen

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      28. November 2014

      Hallo Herr Kugler,

      ich schlage vor, Sie fragen einfach bei der Polizei an. Die Adresse wurde oben von Lisz benannt. Dies scheint sogar online zu funktionieren (s. o. Internet-Wache-Berlin). Es scheint sich um einen „offiziellen“ Polizeiauftritt zu handeln. Im Impressum des Auftritts ist der Polizeipräsident genannt.

      Sie sollten sich nicht „abwimmeln“ lassen. Ich weiß z. B., dass Einzelhandelsgeschäfte immer wieder Strafanträge gegen Kunden stellen, bei den schließlich „zurückbelastet“ wird. Diese Strafanzeigen werden oft verfolgt und führen sogar zu Strafbefehlen. Dann müssen m. E. auch – und erst recht – Strafanzeigen in der hier vorliegenden Kategorie ernsthaft verfolgt werden.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  13. Karsten Peter meint

    27. November 2014

    Sehr geehrter Herr Nippel,

    ich habe das gleiche Problem wie alle… Nachdem ich dann aber noch letztmalig ein Schreiben mit letzter Zahlungsaufforderung per Einschreiben-Rückschein versandt hatte und nun auch diese Fristen (welche ich gar nicht mehr gebraucht hätte) verstrichen sind, habe ich heute online den Mahnantrag ausgefüllt und werde diesen morgen an das zuständige Mahngericht schicken. Sollte die Fa. dagegen Widerspruch einlegen, werde ich es auch auf den Rechtsstreit ankommen lassen. Ich bin gespannt, ob gezahlt wird oder wieder keine Reaktion erfolgt und ich einen Titel erhalte.

    Mit besten Grüßen

    Antworten
  14. Andy Wegener meint

    27. November 2014

    Hallo Herr Nippel,

    es geht um Fa. Galliardo AG / Expo-Tec Berlin (Sonderplattform von Telco-Tec)

    expo-tec

    Ich (Kundennummer 6091259) habe dort am 28.7.14 eine im Angebot befindliche und vorrätige Grafikkarte (PNY GeForce GTX 660 2GB) bestellt (Bestell Nr.: 6041082), sofort das Geld(128,99 €) überwiesen und Liefertermin erhalten.

    Dieser Termin 29.9.14 wurde nicht eingehalten (kurz mal verändert) und danach aus Systemstatus gelöscht. Etliche Kommunikation mit “Florian Adler” escalations@telco-tec.com mit Versprechen die Ware neu zu “Routen” wurden nicht eingehalten. Status heute 27.11.14 fast 3 Monate nach Bestellung immer noch offen und unklar. Für mich liegt der Verdacht nahe das überhaupt nicht geliefert werden sollte. Denn die vorrätige Ware scheint es nicht zu geben sonst wäre sie schon längst geliefert worden. Ich habe der Firma heute noch 14 Tage Frist geben mir einen verbindlichen Liefertermin zu nennen bevor ich rechtliche Schritte einleite. Ich hatte bis dahin viel Geduld und Verständnis für das komplizierte Transportsystem bewiesen. Nun ist aber mal langsam Gut – und Schluss mit Lustig. Leider sehe ich das dies eventuell zu nichts führen wird weil der Laden in Berlin geschlossen wurde und die Firmen wohl insolvent seien. Der Verbraucherschutz schreibt von über 1500 Betroffen in 3 Monaten.
    Bitte nehmen sie mich als Geschädigten in Ihre Aufzeichnungen auf.

    Ist es Ihrer Meinung noch Möglich ein Mahnantrag/Verfahren an Galliardo AG – Stendaler Str. 4 – 10559 Berlin zu erwirken? Sicher lohnt das nicht wegen Gebühr und andere Kosten. Sollte ich dann noch warten da ich die Frist gesetzt habe oder gleich Anzeige und ggf. Mahnverfahren?

    Wenn die Fallzahlen stimmen kann ich das nicht so ganz verstehen das sich die Behörden das Treiben dieser Firmen noch so lange und tatenlos mit ansehen.

    Wenn die Hintermänner einfach nur wieder eine neue Shop Seite aufmachen ohne das wirklich was passiert ist es kein Wunder das diese Masche weiter blüht.

    Hatte einmal aus Versehen etwas nicht bezahlt und musste gleich zur Polizeirevier da eine Anzeige vorlag. Wieso geht das nicht anders rum?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Andy Wegener

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      28. November 2014

      Hallo Herr Wegener,

      sehen Sie sich bitte oben meinen Kommentar an. Ich bin da ganz Ihrer Meinung:

      Sehr geehrter Herr Kugler,

      ich schlage vor, Sie fragen einfach bei der Polizei an. Die Adresse wurde oben von Lisz benannt. Dies scheint sogar online zu funktionieren (s. o. Internet-Wache-Berlin). Es scheint sich um einen „offiziellen“ Polizeiauftritt zu handeln. Im Impressum des Auftritts ist der Polizeipräsident genannt.

      Sie sollten sich nicht “abwimmeln” lassen. Ich weiß z. B., dass Einzelhandelsgeschäfte immer wieder Strafanträge gegen Kunden stellen, bei den schließlich “zurückbelastet” wird. Diese Strafanzeigen werden oft verfolgt und führen sogar zu Strafbefehlen. Dann müssen m. E. auch – und erst recht – Strafanzeigen in der hier vorliegenden Kategorie ernsthaft verfolgt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  15. K. Kugler meint

    28. November 2014

    Guten Tag Herr Nippel.

    diese email habe ich gerade von Telco-Tec erhalten:

    Sehr geehrte (r) Frau/ Herr/ Firma Kurt Kugler,

    Sie erhalten diese E-Mail, da Sie in unseren Warenwirtschaftssystemen als Kunde, welcher entweder noch auf seine bestellte und bezahlte Ware wartet, oder eine Bestellung mit einer berechtigten Forderung zur Rückerstattung des Kaufpreises registriert sind.

    Dieser Vorgang bezieht sich auf Ihre Bestellung mit der Bestellnummer 3017954.0.

    Aufgrund momentaner gravierender Schwierigkeiten durch einen zu großen Warenbestand aus Stornierungen und beschaffter Ware, sowie gesperrter Zahlungen und damit zusammenhängenden Zulieferschwierigkeiten, sowie der großen Anzahl an offenen Vorgängen, verzögert sich die Auslieferung Ihrer bestellten Artikel, bzw. Rückzahlung aus Ihrer Stornierung leider weiterhin.

    Wir sind bestrebt, alle Vorgänge bis zu den Weihnachstfeiertagen abzuwickeln und möchten uns für diese Schwierigkeiten in aller Form bei Ihnen entschuldigen und gleichzeitig zusichern, dass Ihre Forderung Bestand hat und wir dieser auch in jedem Fall nachkommen.

    Wir möchten gern den geschlossenen Kaufvertrag mit Ihnen erfüllen und haben deshalb unsere Plattform http://www.expo-tec.com umgestellt. Dort befinden sich ab sofort nur Artikel, welche nicht mehr in unseren Zentrallagern oder bei unseren Zulieferern angefordert werden müssen, sondern sich direkt im Auslieferungslager Berlin befinden und somit innerhalb von 2 Tagen versendbar sind.
    Sollten Sie zu Ihrem bestellten Artikel einen Alternativartikel, welcher im Rahmen Ihres Zahlbetrages liegt – auf http://www.expo-tec.com finden und diesen gern alternativ zu Ihrem ursprünglich bestellten Artikel zugesendet haben wollen, wäre dies uns eine große Hilfe und Entlastung, wir würden uns dafür auch mit einer Gutschrift in Höhe von 5% erkenntlich zeigen.

    Dies bedeutet, wenn Sie für Ihren ursprünglich bestellten Artikel 1000 Euro bezahlt haben, kann Ihr Alternativartikel 1050 Euro kosten. Wir würden Ihnen in diesem Fall direkt nach der Bestellung eine Gutschrift über diese 50 Euro erstellen und den Artikel sofort versenden. Sollte Ihr gewünschter Alternativartikel einen höheren Verkaufspreis aufweisen, würden wir diesen Artikel trotzdem umgehend versenden. Die Differenzzahlung würde dann per Nachnahme erfolgen. Sie brauchen also keine weitere Vorkasse zu leisten. Im Falle der Bestellung eines Alternativartikels, kreuzen Sie in der Bestellung bitte die Zahlungsart „Zahlung aus meinem Guthaben“ an.

    Wir haben in der Vergangenheit versucht, unser Problem mit der schlechten telefonischen Erreichbarkeit und der sehr späten Beantwortung von Supportanfragen in den Griff zu bekommen. Dieses Projekt, welches mit teilweise sehr hohen Kosten verbunden war, hat leider in dieser Situation nicht funktioniert und wir stehen vor dem selbigen Problem wie vor 3 Monaten.

    Wir bitten Sie inständig, nur eine Supportanfrage zu erstellen und wir versichern Ihnen, dass wir diese auch so schnell wie nur möglich bearbeiten und beantworten. Bei Einreichung von mehreren Anfragen von vielen hundert Kunden verzögert sich die Bearbeitung aller Anfragen dramatisch und eine zeitnahe Abarbeitung ist dann erneut nicht mehr möglich.

    Aufgrund der momentanen Situation ist auch eine telefonische Beantwortung von Anfragen nicht mehr durchführbar, denn alle Mitarbeiter unseres Supportcenters sind in der Beantwortung der Ticketanfragen eingebunden.

    Wir versichern Ihnen, dass alle Aufträge erfüllt werden. Sei es durch einen durchzuführenden Refund, also eine Rückzahlung, oder durch die direkte Zustellung der Ware.

    Dieses Schreiben soll keine „Verzögerungstaktik“ darstellen, sondern ist eine ernstgemeinte Aussage, dass wir unseren Verpflichtungen aus dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag erfüllen werden.

    Leider ist eine Abwicklung aller Vorgänge nicht auf einmal zu realisieren und benötigt Zeit.

    Unser Unternehmen hat alle Schritte eingeleitet und einen absoluten Kostensparplan aufgesetzt.

    Von diesen Kosteneinsparungen sind die Einführung unserer Eigenmarke, unser Ladengeschäft, wie auch der Unterhalt unseres Supportcenters betroffen. Alle Supportarbeiten werden ab sofort von unseren eigenen Mitarbeitern durchgeführt und es ist hier mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wir betonen aber hier noch einmal: Jeder Vorgang wird bearbeitet und auch zur Kundenzufriedenheit abgeschlossen.

    Bei Fragen antworten Sie bitte nicht auf diese E-Mail, sondern erstellen bitte EIN Supportticket in unserem Helpcenter, oder richten EINE E-Mail an support@telco-tec.com. Am heutigen Tage werden alle Supporttickets im System geschlossen. Wir bitten deshalb, um unbeabsichtigte Löschungen Ihrer Anfrage zu vermeiden, notwendige Anfragen erst ab Samstag, 29.11.2014 – 12:00 Uhr einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Supportsystem bereinigt und wir können beginnen, zeitlich nach Neueingang sortiert, alle Anfragen abzuarbeiten.

    Wir möchten uns noch einmal für diese Umstände entschuldigen und bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team von Telco-Tec

    Was halten Sie davon?

    K. Kugler, Aachen

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      28. November 2014

      Hallo Her Kugler,

      es wäre sehr zu wünschen, dass dies nicht erneut ein „Trick“ der Telco-Tec ist oder eine weitere „Masche“, um Zeit zu gewinnen! Ich habe kein Vertrauen in eine Firma/Gesellschaft, die sich bisher so verhalten hat, wie es wiederholt geschildert wurde.

      Jedem potentiellen Käufer meine ich jedenfalls auch weiterhin guten Gewissens raten zu können, von einem Kauf Abstand zu nehmen. Für alle Käufer, die auch schon gezahlt haben, hoffe ich, dass es doch noch ein gutes Ende nimmt. Nach wie vor fehlt mir aber der Glaube an ein gutes Ende mit Telco-Tec (der Berinia GmbH und/oder Expo-Tec).

      Grüße
      Sönke Nippel

      Antworten
  16. S. jagi meint

    29. November 2014

    Hallo.

    ich habe dort auch bestellt. Wohl weißlich aber per Kreditkarte bezahlt. Nachdem keine weitere Reaktionen erfolgt sind habe ich bei meiner Kreditkartenfirma das Reklamationsverfahren eingeleitet.
    Ich hoffe ich bekomme so mein Geld zurück.

    Antworten
  17. Hans J. Paletzki meint

    29. November 2014

    Frage:
    Warum wird der Fa. Telco-Tec nicht umgehend die Gewerbeerlaubnis entzogen um weitere Schäden gegenüber Kunden zu vermeiden???
    Wenn ein Autofahrer systematisch eine erhebliche Tempoüberschreitung begeht, wird Ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entzogen- aber Telco-Tec hat immer noch eine Gewerbeerlaubnis???
    Bei Telco-Tec handelt es sich meiner Meinung nach eindeutig um eine systematische gewerbliche Betrugsmasche (Internetbetrug). Tausende Kunden sind mit systematischer Prozedur offensichtlich in Millionenhöhe betrogen worden. Ein Freund von mir ist auch auf die Telco-Tec Masche hereingefallen.
    Wo bleibt die Reaktion der Gewerbeaufsicht??? der Staatsanwaltschaft in Berlin??? der Commerzbank Berlin??? sowie den Internationalen Behörden in Deutschland, Schweiz und Thailand???
    MfG
    Hans

    Antworten
  18. Elke meint

    1. Dezember 2014

    Auch ich habe bei Telcotec bestellt.
    Am 16.09.2014 für meinen Sohn ein Geburtstagsgeschenk, Am gleichen Tag überwiesen und seit dem warten wir. Am 10.11.2014 habe ich meinen Auftrag widerrufen und storniert und mein Geld zurück verlangt. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
    Heute (01.12.2014) habe ich es meinem Rechtsanwalt übergeben, um Mahnbescheid zu beantragen und eine Anzeige wegen vorsätzlichen Betruges zu erstatten.
    Ob ich jemals mein Geld wiedersehen werde, bezweifle ich.

    Antworten
  19. Karsten Peter meint

    2. Dezember 2014

    Hallo zusammen,

    inzwischen ist es auch in den Medien angekommen, dass dort vermeintlich betrügerische Machenschaften dahinter stecken. So berichten Spiegel Online und auch n-tv/rtl über diese Firma. Wenn man es googelt, wird man schnell fündig.
    Ich habe inzwischen auch bei meiner Kreditkartenfirma die Rückbuchung des Geldes beantragt, obwohl ich auch gleichzeitig den Antrag auf Ausstellung eines Mahnbescheides gestellt habe.
    Es sollen bei der Polizei 300+ Anzeigen vorliegen. Ich kann nur jedem raten, dies auch zu tun. Vorallem, wenn man per Überweisung bezahlt hat.

    Antworten
  20. TelcoTec Opfer meint

    4. Dezember 2014

    Es kann nun offen über Betrug gesprochen werden.

    http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/insiderin-packt-aus-so-funktionierte-der-telco-tec-nepp,7169126,29231512.html

    Gruß M. Schulze

    Antworten
  21. Michael König meint

    10. Dezember 2014

    Hallo in die Runde der Betroffenen,
    auch ich habe nach langem vergeblichen Schreiben nun heute meine Bestellung widerrufen und meinen Bezahlten Betrag zurück gefordert. Aber ich fürchte dass auch ich leider den Rechtsweg beschreiten muss.
    Ich werde hier berichten.

    Antworten
  22. Karl Frobisch meint

    12. Dezember 2014

    Hallo Herr Nippel,

    mich würde Ihre Einschätzung interessieren wie hoch die Chance auf Erfolg zum jetzigen Zeitpunkt ist, wenn man noch einen Mahnbescheid beantragen möchte. Schließlich kostet dieser – wie Sie ja angemerkt haben – auch wieder Geld. Ist das noch sinnvoll?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      16. Dezember 2014

      Hallo Herr Frobisch,

      meine Antwort kann nur eine Spekulation sein: ich persönlich bin eher skeptisch, dass Sie Ihr Geld zurück erhalten. Auch Spiegel-Online hat Anfang dieses Monats ausdrücklich über „Betrugsverdacht“ im Zusammenhang mit der Telco-Tec berichtet. Da spekuliere ich, dass sich eine solche Firma kaum noch „erholen kann“.

      Zurzeit legt die Telco-Tec gegen alle Mahnbescheide Widerspruch ein. Der Vollstreckungsbescheid kann nicht mehr erlassen werden. Das Rennen geht also in eine „neue Runde“. Das streitige Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin muss beantragt werden. Neue Gerichtskosten fallen an. Neue Anwaltskosten fallen an. Wie schon zuvor „spekuliert“, ist die Gefahr groß, am Ende ein „nutzloses Urteil“ als Vollstreckungstitel zu erhalten.

      Aber andererseits müssten die beteiligten Firmen doch eigentlich Insolvenz anmelden, wenn berechtigte Forderungen – insbesondere „titulierte Foderungen“ – nicht mehr ausgeglichen werden können. Solange kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, besteht meines Erachtens zumindest noch die theoretische Chance auf Erfolg.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  23. Karl Frobisch meint

    16. Dezember 2014

    Hallo Herr Nippel,

    vielen Dank für Ihre fachmännische Einschätzung. Dann muss jeder wohl für sich entscheiden, ob er noch gegen diese Gangster anwaltlich vorgeht. Ich bin da noch nicht ganz schlüssig…

    Vielen Dank und viele Grüße

    Antworten
  24. Andreas Hauschild meint

    20. Dezember 2014

    Ich habe ebenfalls bei telco-tec bestellt, überwiesen und dann die schon von anderen geposteten E-Mails erhalten. Ich habe dann einen Mahnbescheid gegen die BERINIA GmbH beantragt. Heute kam vom AG Coburg die Mitteilung, dass der Mahnbescheid nicht zugestellt wurde: Geschäftslokal während der Zustellzeit geschlossen, kein Hausbriefkasten vorhanden. Ich denke, das Geld kann ich abschreiben, denn erstens habe ich keine weitere ladungsfähige Adresse, und eine zweitens wird es da wohl nach dem gleichen Schema ablaufen, bestenfalls bekomme ich einen Widerspruch.
    Strafanzeige wegen Betrug habe ich auch gestellt (Internetwache Berlin), laut Internetauskunft liegt die Sache beim LKA, ansonsten habe nichts weiter bekommen.

    Antworten
  25. Thorsten Junge meint

    6. Januar 2015

    MOin,
    hoch interessant ist, die Leute machen unter http://www.international-electronics.net/ einfach weiter. Dort ist ein einloggen mit den Daten aus dem Telco Shop möglich. Ist das nicht ein Rechtsnachfolger?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      7. Januar 2015

      Hallo Herr Junge,

      danke für den Hinweis! Das Impressum weist aus eine Ltd. in Thailand hin. Von daher scheint Ihr Hinweis berechtigt …

      Das ein Einloggen mit den Daten aus dem Telco-Shop möglich ist, kann ich allerdings nicht bestätigen …

      Eine „Rechtsnachfolge“ im juristischen Sinne wage ich nicht herzuleiten …

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  26. Ulrich Scholz meint

    12. Januar 2015

    Hallo Herr Nippel,
    auch ich bin auf Expo-tec (eine der Plattformen von telco-tec) hereingefallen und hatte mit dem Gedanken gespielt, ein Mahnverfahren einzuleiten was mich rd. 140 Euro kosten würde. Mein Schwager (Anwalt) meinte dazu allerdings „das sieht nach Insolvenz aus – egal was du jetzt machst, es ist wahrscheinlich falsch“. Wenn ich dann weiter oben in einem Kommentar lese, dass Telco-tec gegen alle Mahnbescheide Widerspruch einlegt, muss ich ihm wohl recht geben. Ich habe gegen die Bernina GmbH, vertreten durch einen Thorsten Heilmann Strafanzeige erstattet – die wird zur Zeit beim LKA Berlin bearbeitet. Mal schaun ob die denen das Handwerk legen.
    Beste Grüße aus Düsseldorf
    Ulrich Scholz

    Antworten
  27. Peter von Oesen meint

    30. Juli 2015

    Hallo Herr Nippel,

    auch ich bin Geschädigter. Habe unter der Bestellnummer 6043442.0., am 16.September 2014, an die Berinia GmbH €143,76 überwiesen. Die dafür zuständige Obergerichtsvollzieherin, der ich 2 vollstreckbare Ausfertigungen zugeschickt habe, teilte mir am 24.07.2015 mit, dass die Büroräume in der Oberlandstr.10-12 in 12099 Berlin leer sind und die Schuldnerin unbekannt verzogen ist.

    Gruß
    Peter von Oesen

    Antworten
  28. Dirk Dobra meint

    10. August 2015

    Nachdem die vollstreckbare Ausfertigung aus Berlin´zurückkam, habe ich sie an den nächsten Gerichtsvollzieher in Burgstädt (Wohnort des GF von Telco Tec) weitergeleitet. Seit 4 Wochen warte ich auf Antwort. Die Generalstaatsanwaltschaft und nun am 27. Juli 15 auch die Anzeige wegen Verdacht auf Insolvenzverschleppung abgeschmettert. Bis Mitte Dezember 14 hätte man 450-500 Anzeigen erhalten. 250-300 der Geschädigten hätten Ware oder Geld erhalten. Daher wäre es vertretbar die Ermittlungen abzubrechen! Die anderen Geschädigten bleiben im Regen stehen (die meisten haben wohl keine Anzeige erstattet).

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      13. August 2015

      Ja, auch ich gehe davon aus, dass nur ein Bruchteil der Geschädigten eine Strafanzeige gestellt hat …!!!

      Sollten tatsächlich bis Dezember 2014 ca. 450 bis 500 Strafanzeigen vorgelegen haben, so lässt sich erahnen, welche Dimensionen der – vermutlich – gewerbliche Betrug hatte. …

      Es ist auch unschwer zu erahnen, dass die große Mehrheit, die sich nicht gewehrt hat, „leer ausgeht“. …

      **** am 18.08.2015 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berinia GmbH eröffnet: gerichtliches Aktenzeichen des AG Charlottenburg: 36 b IN 3555/15 ****

      Antworten
      • Friz meint

        17. Oktober 2015

        Guten Tag!
        Sie haben ja veröffenlicht, dass am 18.08.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nachdem ich auf meine Anzeige hin nach langen Monaten nur die Nachricht bekam, dass die Ermittlungen eingesellt wurden, würde es mich interessieren, wo ich die Veröffentlichung finde, bzw. an wen ich mich beim Amtgericht mit meinen Forderungen wende?
        Mit freundlichen Grüßen

        Friz

      • Rechtsanwalt S. Nippel meint

        30. November 2015

        Hallo Friz,

        schauen Sie einmal in den Insolvenzbekanntmachungen und geben unter Detailsuche Berlin und AG Charlottenburg an.#

        Grüße
        Sönke Nippel

  29. Schuppe meint

    16. März 2016

    Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36b IN 3555/15

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERINIA GmbH, Oberlandstraße 10-12, 12099 Berlin AG Charlottenburg, HRB 157085
    vertreten durch den Geschäftsführer Heilmann Torsten

    – hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 29.02.2016 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

    36b IN 3555/15 Amtsgericht Charlottenburg, 01.03.2016

    Antworten

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