• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Sönke Nippel

Rechtsanwalt in Remscheid

  • Startseite
  • Tätigkeitsschwerpunkte ▾
    • Sozialrecht
    • Mietrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Arbeitsrecht
  • Kontakt

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

vom 15. April 2011

roter Paragraf hinter Schild - davor drei schwarze Paragrafenzeichen

Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen, § 1931 Abs. 1 S. 1 BGB. Neben Kindern, Enkeln und Urenkeln des Erblassers erbt der Ehegatte also ein Viertel, neben Eltern und neben beiden Großeltern die Hälfte des Nachlasses. Lebt nur noch ein Großelternteil erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten um den Erbteil des verstorbenen Großelternteils.

Darüber hinaus wird der Anteil des überlebenden Ehegatten – lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – gemäß § 1371 Abs. 1 BGB pauschal um ein Viertel erhöht. Für den überlebenden Ehegatten kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen, den Pflichtteil zu fordern und den vollen Zugewinnausgleich geltend zu machen, § 1371 Abs. 3 und 2 BGB.

Weiterhin gebühren dem überlebenden Ehegatten außer dem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände gemäß § 1932 BGB („Voraus“) und der Unterhalt in den ersten dreißig Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls gemäß § 1969 BGB („Dreißigster“).

Leser-Interaktionen



mehr zum Thema:


keinen weiterführenden Artikel gefunden, vielleicht hilft Ihnen aber dieser Artikel weiter:

Kündigung des Internetproviders beim Umzug

mehr

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch das Stichwortverzeichnis und die Übersichtsseiten einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Haupt-Sidebar

Footer

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: (0 21 91) 46 00 876

 
ZUM IMPRESSUM
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Deutscher Anwaltverein - Logo

▲