• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Sönke Nippel

Rechtsanwalt in Remscheid

  • Startseite
  • Tätigkeitsschwerpunkte ▾
    • Sozialrecht
    • Mietrecht
    • Verwaltungsrecht
  • Kontakt

Arbeitsrecht – Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Erlöschen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

vom 24. September 2010

Der Europäische Gerichtshof urteilte am 20. Januar 2009 zur Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall (RS. C-350-06). Der Arbeitnehmer konnte seinen Jahresurlaub aufgrund Krankheit nicht antreten. Nach deutschem Recht ist eine Übertragung des Urlaub auf das nächste Jahr nur in Ausnahmefällen statthaft, vgl. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG. Das Bundesarbeitsgericht legte die Vorschrift bis zur Entscheidung des EuGH so aus, dass der Anspruch verfällt.

Die entscheidenden Leitsätze des EuGH-Urteils lauten:

2. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.

3. Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte. Für die Berechnung der entsprechenden finanziellen Vergütung ist das gewöhnliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das während der dem bezahlten Jahresurlaub entsprechenden Ruhezeit weiterzuzahlen ist, maßgebend.

Das Bundesarbeitsgericht gab daraufhin seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung auf (vgl. dazu Urteil des BAG vom 24. März 2009, 9 AZR 983/07).

Leser-Interaktionen



mehr zum Thema:


  1. Arbeitrecht in Stichworten
    Arbeitsrecht

    Beiträge mit Fra­ge­stel­lungen zum Arbeitsrecht ... | mehr

  2. roter Schild mit Paragrafenzeichen
    Zur Höhe der Urlaubsabgeltung nach Ablauf …

    Zur Höhe der Urlaubsabgeltung nach Ablauf des Übertragungszeitraums - zu einer Verfallregelung der über gesetzliche Urlaubsanspruch hinausgehenden Ansprüche ... | mehr

  3. Kündigungsschreiben mit Brille
    Kündigung und Abfindung im Kündigungsschutzprozess

    Kündigung und Abfindung im Kündigungsschutzprozess - §§ 9 und 10 KSchG sowie die "freie" Aushandlung der Abfindung ... | mehr

  4. Arbeitszeit in Stichworten
    Zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Beendigung …

    kann der Urlaub wegen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten - dies kann zu erheblichen Geldforderungen führen ... | mehr

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Bild - Arbeitsrecht in Stichworten
zur Seite – Arbeitsrecht:
 
mit einer Auflistung von Beiträgen mit Fragestellungen zum Arbeitsrecht

Footer

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: (0 21 91) 46 00 876

 
ZUM IMPRESSUM

ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 
Deutscher Anwaltverein - Logo

▲