• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Sönke Nippel

Rechtsanwalt in Remscheid

  • Startseite
  • Tätigkeitsschwerpunkte ▾
    • Sozialrecht
    • Mietrecht
    • Verwaltungsrecht
  • Kontakt

Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten

vom 9. Februar 2010

Das Bundesarbeitsgericht führt in einem Urteil vom 24. September 2008 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 657/07 zu der Vergütung von Mehrstunden aus, dass der Arbeitgeber grundsätzlich gehalten ist, auf geleistete Mehrarbeitsstunden anteiliges Urlaubsgeld, anteilige Zuwendungen und vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Ansonsten liege ein Verstoß gegen § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vor.

Dem lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Lehrer im thüringischen Schuldienst mit abgesenkter Arbeitszeit arbeitete, aber tatsächlich durch Mehrstunden wie ein vollzeitbeschäftigter Lehrer arbeitete. Er erhielt allerdings nur anteilig Urlaubsgeld, anteilige Zuwendungen und vermögenswirksame Leistungen.

Die Entscheidung könnte viele Teilzeitbeschäftigte betreffen, die Mehrstunden leisten.

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Bild - Arbeitsrecht in Stichworten
zur Seite – Arbeitsrecht:
 
mit einer Auflistung von Beiträgen mit Fragestellungen zum Arbeitsrecht

Footer

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: (0 21 91) 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Frühere Tätigkeitsschwerpunkte

 
Deutscher Anwaltverein - Logo