• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Sönke Nippel

Rechtsanwalt in Remscheid

  • Startseite
  • Tätigkeitsschwerpunkte ▾
    • Sozialrecht
    • Mietrecht
    • Verwaltungsrecht
  • Kontakt

Kündigung einer Rechtsschutzversicherung

vom 2. April 2012

Gemäß § 8 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung 2010 (ARB – Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV)) muss eine ordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer dem Versicherer bzw. dem Versicherten mitgeteilt werden.

Wenn der Vertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde, dann kann der Versicherte frühestens am Ende des dritten oder in jedem weiteren Versicherungsjahr kündigen. Auch hier ist eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Das Versicherungsjahr ist in § 8 a ARB definiert.

Weitere – vorzeitige – Kündigungsrechte finden sich in § 9 C. Abs. 5 ARB (Kündigung des Versicherers wegen Zahlungsverzugs des Versicherungsnehmers), § 10 Abs. 6 und § 11 Abs. 1 ARB (Kündigung des Versicherten wegen Beitragserhöhung) sowie § 13 Abs. 1 und 2 ARB (Kündigung des Versicherten nach Ablehnung des Rechtsschutzes trotz Verpflichtung sowie Kündigung des Versicherers nach zwei Versicherungsfällen innerhalb eines Jahres).

Leser-Interaktionen



mehr zum Thema:


  1. Verwaltungsrecht in Stichworten
    Allgemein

    Beiträge mit allgemeinen Fragestellungen ... | mehr

  2. grauer Schild mit Paragraf
    Kündigung des Internetproviders beim Umzug

    Kündigung des Internetprovider gemäß § 626 BGB bei Umzug - Hinweis auf ein Urteil des BGB vom 11.11. 2010 (III ZR /57/10) ... | mehr

  3. Integration in Stichworten
    Kün­di­gung – Kennt­nis des Ar­beit­ge­bers von …

    Kündigung - Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Februar 2008 ... | mehr

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

blauer Schild mit Paragrafenzeichen

Footer

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: (0 21 91) 46 00 876

 
ZUM IMPRESSUM

ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 
Deutscher Anwaltverein - Logo

▲