Die Hemmung der Stufenlaufzeit bei Inanspruchnahme von Elternzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD entfaltet weder unmittelbar noch mittelbar geschlechtsdiskriminierende Wirkung. Sie ist auch im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 27. Januar 2011 in einem Urteil (6 AZR 526/09). Eine Mutter hatte die Auffassung vertreten, die Elternzeit… [mehr]


