1 Artikel zum Stichwort ‘§ 138 Abs. 2 BGB’

Lohnwucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB

 

“Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.” Dies stellte das BAG in dem Leitsatz des Urteils vom 22. April 2009 (5 AZR 436/08) fest. Gemäß § 138 [...]

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