1 Artikel zum Stichwort ‘§ 12 a ArbGG’


Kostentragungspflicht im Arbeitsrecht – § 12 a ArbGG


Der Ausschluss der Kostenerstattung gemäß § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG betrifft zunächst nach dem Wortlaut der Vorschrift nur den prozessualen Kostenerstattungsanspruch. § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG: Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung [...]

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