Abofallen – Strafanzeige und Kostenerstattung gegen Content Services limited und Antassia GmbH, vertreten durch RA Olaf Tank

Immer wieder wird im Internet vor “Abofallen” beim Softwaredownload – insbesondere der “content services limited” und neuerdings auch der Antassia GmbH – gewarnt (z. B. Stiftung Warentest – Warnung vor Abofalle). Rechtsanwalt Olaf Tank betreibt bei der content services limited und der Antassia GmbH das Inkasso.

Einige Mandanten, die meines Erachtens offensichtlich betrogen worden waren, ersuchten um Schutz. Auf “scharfe” anwaltliche Briefe von mir mit der Androhung einer Strafanzeige erklärte Rechtsanwalt Tank jeweils, dass von den geltend gemachten Forderungen Abstand genommen wird. Rechtsanwalt Tank selbst machte Forderungen in Höhe von je 32,50 € zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer geltend.

Meinen Kostenerstattungsanspruch lehnte Rechtsanwalt Tank unter Hinweis auf ein Urteil des BGH vom 12. Dezember 2006 ab (VI ZR 224/05).

M. E. ist aber mein Kostenerstattungsanspruch – im Gegensatz zu seinem Kostenerstattungsanspruch – begründet. Das zitierte Urteil ist nicht einschlägig.

Ich habe nunmehr Strafanzeigen gestellt und werde wahrscheinlich hier demnächst meine Kostenforderungen gegenüber der content services und der Antassia GmbH gerichtlich geltend machen. Die Sachlage stellt sich für mich relativ simpel dar:

Sollte festgestellt werden, dass die content services limited und die Antassia GmbH betrügen und / oder dies zumindest versuchen, so ist der Kostenerstattungsanspruch desjenigen, der sich gegen die Forderung anwaltlich wehrt, berechtigt. … Möglicherweise können sogar die Kosten der Strafanzeige erstritten werden …?

Vielleicht kann so dem Unwesen ein Ende gesetzt werden!

p. s.: Im Nachgang auch noch ein weiterer Artikel zum Thema – ich wurde auf einige Urteile aufmerksam gemacht:

Urteile des LG Mannheim und des AG Marburg zum Thema

weitere Artikel zum Thema:

Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. Melone :

    hallo alle zusammen,

    Ich stecke meines erachtens in ziemlichen problemen denn ich habe mit erschrecken ferstgestellt dass ich ebenfalls mit einem einzigen klick einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte.
    Allerdings habe ich dies schon kurz darauf entdeckt da ich angeblich ein abonnement gemietet hätte, und ich hab verzweifelt nach einer möglichkeit gesucht dies rückgängig zu machen. da ich erst gestern diesen angeblichen Vertrag abgeschlossen hatte. Ich habe dafür die AGB durchgelesen und auch ein von der Seite bestehendes Widerrufsrecht dass sie für 14 Tage geltend gemacht hat.
    gestern hab ich dann schon mal eine Kündigung an die e-mail adresse gesendet mit der ich auch eine bestätigung des Abonnement erhalten hatte aber wie ich aus den bisherigen kommentaren heraushöre wird dies nicht viel bringen. Meine weiteren Schritte wären gewesen dass ich einfach eine Kündigung an Antassia Gmbh schicke und dies werde ich dank Ihren Tipps jetzt auch mit dem Stiftung Warentest schreiben machen .

    Diese Seite hat mir persönlich sehr viel weitergeholfen und ich wünsche dass diese auf gut deutsch genannten Är … irgendwann mal eine kräftige Retourkutsche erhalten

    Viele Grüße Melone

kommentieren Sie, fragen Sie!

*

Bitte nennen Sie einen Spitznamen, wenn Ihr Kommentar anonym bleiben soll! Ihre E-Mail-Adresse wird nicht genannt oder verwertet!