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	Kommentare zu: Die Kün&#173;di&#173;gungs&#173;schutz&#173;klage	</title>
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	<description>Rechtsanwalt in Remscheid</description>
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		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2015/07/kuendigungsschutzklage/#comment-36372</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2016 08:22:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ra-soenke-nippel.de/2015/07/kuendigungsschutzklage/#comment-36362&quot;&gt;Theoretisch gekündigt&lt;/a&gt;.

Hallo,

sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist, § 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz. Darüber hinaus ist die Kündigung auch noch in den Fällen des § 1 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes ungerechtfertigt. In § 1 Abs. 2 Satz 1 wird festgelegt, dass der Arbeitgeber Personen-, Verhaltens-oder betriebsbedingte Gründe benötigt, um ein Arbeitsfeld des kündigen zu können. Damit sind Kündigungen sozial ungerechtfertigt, die ohne oder aus anderen als in den Abs. 2 Satz 1 genannten Gründen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ra-soenke-nippel.de/2015/07/kuendigungsschutzklage/#comment-36362">Theoretisch gekündigt</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist, § 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz. Darüber hinaus ist die Kündigung auch noch in den Fällen des § 1 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes ungerechtfertigt. In § 1 Abs. 2 Satz 1 wird festgelegt, dass der Arbeitgeber Personen-, Verhaltens-oder betriebsbedingte Gründe benötigt, um ein Arbeitsfeld des kündigen zu können. Damit sind Kündigungen sozial ungerechtfertigt, die ohne oder aus anderen als in den Abs. 2 Satz 1 genannten Gründen erfolgen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
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		<title>
		Von: Theoretisch gekündigt		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2015/07/kuendigungsschutzklage/#comment-36362</link>

		<dc:creator><![CDATA[Theoretisch gekündigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jan 2016 13:09:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wie stelle ich den fest, ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt sein könnte?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie stelle ich den fest, ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt sein könnte?</p>
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