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> <channel><title>Comments on: Pflicht der Ehegatten zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung gemäß § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB</title> <atom:link href="http://ra-soenke-nippel.de/2010/06/pflicht-der-ehegatten-zur-zustimmung-zur-zusammenveranlagung-gemaess-1353-abs-1-s-2-bgb/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://ra-soenke-nippel.de/2010/06/pflicht-der-ehegatten-zur-zustimmung-zur-zusammenveranlagung-gemaess-1353-abs-1-s-2-bgb/</link> <description>Rechtsanwalt in Remscheid</description> <lastBuildDate>Fri, 30 Mar 2012 16:26:56 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <item><title>By: zicke</title><link>http://ra-soenke-nippel.de/2010/06/pflicht-der-ehegatten-zur-zustimmung-zur-zusammenveranlagung-gemaess-1353-abs-1-s-2-bgb/comment-page-1/#comment-2600</link> <dc:creator>zicke</dc:creator> <pubDate>Fri, 30 Mar 2012 16:26:56 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=1355#comment-2600</guid> <description>Ich habe meinen Mann im April 2010 verlassen. Die Steuerklärung 2009 wurde erst im Juni 2011 gemacht. Von einer enormen Steuernachzahlung hat mir mein Mann und auch das Steuerbüro keine Auskunft gegeben. Der Steuerbescheid kam im November 2011. Aus Angst vor der riesigen Nachzahlung habe ich eine getrennt Veranlagung in Zusammenarbeit mit Steuerberater erwirkt. Im Feb. 2012 bekam ich Post vom Anwalt meines Mannes, dass ich verpflichtet bin eine Zusammenveranlagung zu machen und eine Honorarrechnung des Anwaltes. Die Zusammenveranlagung ist in der Zwischenzeit durch, aber die Rechnung soll ich bezahlen. Mein Mann hätte mich bei der Steuernachzahlung voll mit einbezogen, obwohl es eindeutig die Steuern aus seinem Gewerbebetrieb sind. Was soll ich jetzt tun? Habe nicht das Geld für die Rechnung und der Anwalt droht mit verklagen, wenn ich nicht bis 4.4.12 gezahlt habe.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe meinen Mann im April 2010 verlassen. Die Steuerklärung 2009 wurde erst im Juni 2011 gemacht. Von einer enormen Steuernachzahlung hat mir mein Mann und auch das Steuerbüro keine Auskunft gegeben. Der Steuerbescheid kam im November 2011. Aus Angst vor der riesigen Nachzahlung habe ich eine getrennt Veranlagung in Zusammenarbeit mit Steuerberater erwirkt. Im Feb. 2012 bekam ich Post vom Anwalt meines Mannes, dass ich verpflichtet bin eine Zusammenveranlagung zu machen und eine Honorarrechnung des Anwaltes. Die Zusammenveranlagung ist in der Zwischenzeit durch, aber die Rechnung soll ich bezahlen. Mein Mann hätte mich bei der Steuernachzahlung voll mit einbezogen, obwohl es eindeutig die Steuern aus seinem Gewerbebetrieb sind. Was soll ich jetzt tun? Habe nicht das Geld für die Rechnung und der Anwalt droht mit verklagen, wenn ich nicht bis 4.4.12 gezahlt habe.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Rechtsanwalt Nippel</title><link>http://ra-soenke-nippel.de/2010/06/pflicht-der-ehegatten-zur-zustimmung-zur-zusammenveranlagung-gemaess-1353-abs-1-s-2-bgb/comment-page-1/#comment-2488</link> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <pubDate>Thu, 01 Mar 2012 07:49:05 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=1355#comment-2488</guid> <description>Hallo Monika,
die Beantwortung der Frage scheint zunächst relativ einfach zu sein:
Der Mieter dürfte durch den Abschluss des Mietvertrages mit Ihrem Ehemann ein Recht zum Besitz erworben haben. Der Ehemann müsste ggf. gezwungen werden, den Mietvertrag zu kündigen.
Aber ... hier scheint doch Einiges schief zu laufen. Evtl. sollten Sie diesbezgl. einen Kollegen aufsuchen und den gesamten Sachverhalt klären lassen.
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Monika,</p><p>die Beantwortung der Frage scheint zunächst relativ einfach zu sein:</p><p>Der Mieter dürfte durch den Abschluss des Mietvertrages mit Ihrem Ehemann ein Recht zum Besitz erworben haben. Der Ehemann müsste ggf. gezwungen werden, den Mietvertrag zu kündigen.</p><p>Aber &#8230; hier scheint doch Einiges schief zu laufen. Evtl. sollten Sie diesbezgl. einen Kollegen aufsuchen und den gesamten Sachverhalt klären lassen.</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Monika</title><link>http://ra-soenke-nippel.de/2010/06/pflicht-der-ehegatten-zur-zustimmung-zur-zusammenveranlagung-gemaess-1353-abs-1-s-2-bgb/comment-page-1/#comment-2483</link> <dc:creator>Monika</dc:creator> <pubDate>Wed, 29 Feb 2012 10:31:15 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=1355#comment-2483</guid> <description>Frage:
Vermögensverhältnisse sind noch nicht geklärt.
Nach der Scheidung vermietet der Ex Ehemann das gemeinsame Haus,
ohne zustimmung der Ex Frau.
Wie bekommt die Exfrau die Mieter aus dem Haus?
Vielen Dank</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Frage:</p><p>Vermögensverhältnisse sind noch nicht geklärt.</p><p>Nach der Scheidung vermietet der Ex Ehemann das gemeinsame Haus,<br
/> ohne zustimmung der Ex Frau.</p><p>Wie bekommt die Exfrau die Mieter aus dem Haus?</p><p>Vielen Dank</p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>
