<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Haf&#173;tungs&#173;aus&#173;schluss bei ei&#173;nem Ar&#173;beits&#173;un&#173;fall we&#173;gen Per&#173;so&#173;nen&#173;schä&#173;den	</title>
	<atom:link href="https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/</link>
	<description>Rechtsanwalt in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 19 May 2023 07:20:30 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.8-cp-2.6.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Nadi		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-37188</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nadi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Apr 2016 09:08:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2553#comment-37188</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,
Mein Mann hatte seit letztem Jahr innerhalb 6 Monaten Abstand 2 Arbeitsunfälle.Bei Unfälle sind in verschiedenen Firmen passiert.
Erste Unfall mit Hochdruckreiniger 600 bar den rechten Fuß geschossen.Weichteildefekt rechter Fuß,Traumatische Strecksehenruptur rechter Fuß anschließend wurde er 3 mal operiert.
Sechs Monaten später zweiter Arbeitsunfall ebenfalls in einer Fremdfirma diesmal verursacht der Arbeitskollege(Sicherheitsaufbetragte)mein Mann.Beim Reinigen der Rohre von der Maschine schaltet der Arbeitskollege beide Startknöpfe obwohl er wusste das mein Mann hinter der Maschine war.Mein Mann bekam aus dem 3 Rohren Sâure und heißes Wasser aufs Auge Oberkörper komplett und beide Unterschenkel waren betroffen (Verätzungen).Nun seit letztem Jahr Dezember haben wir uns einen Anwalt ausgesucht.Der Arbeitgeber lehnt schmerzensgeld/Schadenersatz ab und hat alle Unterlagen an seine Haftungspriveleg/Berufsgenossenschaft geschickt aber bis heute tut sich nichts.Meine Frage was passiert jetzt oder was muss ich jetzt machen?
LG Nadi]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
Mein Mann hatte seit letztem Jahr innerhalb 6 Monaten Abstand 2 Arbeitsunfälle.Bei Unfälle sind in verschiedenen Firmen passiert.<br>
Erste Unfall mit Hochdruckreiniger 600 bar den rechten Fuß geschossen.Weichteildefekt rechter Fuß,Traumatische Strecksehenruptur rechter Fuß anschließend wurde er 3 mal operiert.<br>
Sechs Monaten später zweiter Arbeitsunfall ebenfalls in einer Fremdfirma diesmal verursacht der Arbeitskollege(Sicherheitsaufbetragte)mein Mann.Beim Reinigen der Rohre von der Maschine schaltet der Arbeitskollege beide Startknöpfe obwohl er wusste das mein Mann hinter der Maschine war.Mein Mann bekam aus dem 3 Rohren Sâure und heißes Wasser aufs Auge Oberkörper komplett und beide Unterschenkel waren betroffen (Verätzungen).Nun seit letztem Jahr Dezember haben wir uns einen Anwalt ausgesucht.Der Arbeitgeber lehnt schmerzensgeld/Schadenersatz ab und hat alle Unterlagen an seine Haftungspriveleg/Berufsgenossenschaft geschickt aber bis heute tut sich nichts.Meine Frage was passiert jetzt oder was muss ich jetzt machen?<br>
LG Nadi</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-11472</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Sep 2013 08:08:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2553#comment-11472</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-10386&quot;&gt;S. Dorothea&lt;/a&gt;.

Hallo Dorothea,

meines Erachtens muss geprüft werden, ob &quot;die andere Firma&quot; gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII von der Haftung freigestellt ist:

&lt;blockquote&gt;Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. &lt;/blockquote&gt;

§ 105 SGB VII dehnt die Haftungsbeschränkung für Unternehmer nach § 104 SGB VII auf andere im Betrieb tätige Personen aus. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall durch eine &lt;strong&gt;betriebliche Tätigkeit&lt;/strong&gt; dieser Personen verursacht wurde. Damit ist in 1. Linie die versicherte Tätigkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gemeint. Personen, die nicht betriebsbezogen für das Unternehmen tätig sind, werden nicht nach § 105 SGB VII haftungsbefreit. Es spricht also einiges dafür, dass &quot;die andere Firma&quot; auf der Baustelle nicht privilegiert bzw. von der Haftung freigestellt ist. Die Betonkernbohrung auf dem Bau ist nicht für die Zimmerei tätig geworden.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-10386">S. Dorothea</a>.</p>
<p>Hallo Dorothea,</p>
<p>meines Erachtens muss geprüft werden, ob &#8222;die andere Firma&#8220; gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII von der Haftung freigestellt ist:</p>
<blockquote><p>Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. </p></blockquote>
<p>§ 105 SGB VII dehnt die Haftungsbeschränkung für Unternehmer nach § 104 SGB VII auf andere im Betrieb tätige Personen aus. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall durch eine <strong>betriebliche Tätigkeit</strong> dieser Personen verursacht wurde. Damit ist in 1. Linie die versicherte Tätigkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gemeint. Personen, die nicht betriebsbezogen für das Unternehmen tätig sind, werden nicht nach § 105 SGB VII haftungsbefreit. Es spricht also einiges dafür, dass &#8222;die andere Firma&#8220; auf der Baustelle nicht privilegiert bzw. von der Haftung freigestellt ist. Die Betonkernbohrung auf dem Bau ist nicht für die Zimmerei tätig geworden.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: S. Dorothea		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-10386</link>

		<dc:creator><![CDATA[S. Dorothea]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Aug 2013 15:44:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2553#comment-10386</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel, 
wie sieht es bei einem Arbeitsunfall mit Schmerzensgeld aus, wenn eine andere Firma auf einer Baustelle den Unfall (grob?) fahrlässig herbeigeführt hat.
Hierbei wurde ein Stück einer Betonkernbohrung  unter einer Plane liegengelassen. Ein Mitarbeiter einer Zimmerei ist draufgetreten, das Stück ist weggerollt und er hat sich einen Kreuzbandriss zugezogen . Nun fällt er für mindestens drei Monate aus. 
Kann man bei Betonbaufirma Schmerzensgeld verlangen? 
Mit freundlichen Grüßen 

S. Dorothea]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
wie sieht es bei einem Arbeitsunfall mit Schmerzensgeld aus, wenn eine andere Firma auf einer Baustelle den Unfall (grob?) fahrlässig herbeigeführt hat.<br>
Hierbei wurde ein Stück einer Betonkernbohrung  unter einer Plane liegengelassen. Ein Mitarbeiter einer Zimmerei ist draufgetreten, das Stück ist weggerollt und er hat sich einen Kreuzbandriss zugezogen . Nun fällt er für mindestens drei Monate aus.<br>
Kann man bei Betonbaufirma Schmerzensgeld verlangen?<br>
Mit freundlichen Grüßen </p>
<p>S. Dorothea</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-10225</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jul 2013 13:47:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2553#comment-10225</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-10086&quot;&gt;Michaela Schilling&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Schilling,

sollte es sich um einen Wegeunfall im Sinne des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts handeln, so ist Ihre Berufsgenossenschaft zum Ersatz des Personenenschadens verpflichtet. 

Sachschäden sowie auch Schmerzensgeld muss allerdings ihre Berufsgenossenschaft nur im Ausnahmefall zahlen.

Ich verstehe nicht ganz, inwiefern welche Kfz-Versicherung für bestimmte Schäden nicht aufkommen will. Derjenige Schädiger, der den Unfall und die Schäden schuldhdaft verursacht hat, ist Ihnen zum Eratz verpflichtet. Dies gilt auch für die Kfz-Versicherung. Also: derjenige, der den Unfall und den Schaden schuldhaft verursacht hat (und dessen Versicherung) sind Ihnen zum Ersatz der Ihnen entstandenen Schäden verpflichtet.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-10086">Michaela Schilling</a>.</p>
<p>Hallo Frau Schilling,</p>
<p>sollte es sich um einen Wegeunfall im Sinne des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts handeln, so ist Ihre Berufsgenossenschaft zum Ersatz des Personenenschadens verpflichtet. </p>
<p>Sachschäden sowie auch Schmerzensgeld muss allerdings ihre Berufsgenossenschaft nur im Ausnahmefall zahlen.</p>
<p>Ich verstehe nicht ganz, inwiefern welche Kfz-Versicherung für bestimmte Schäden nicht aufkommen will. Derjenige Schädiger, der den Unfall und die Schäden schuldhdaft verursacht hat, ist Ihnen zum Eratz verpflichtet. Dies gilt auch für die Kfz-Versicherung. Also: derjenige, der den Unfall und den Schaden schuldhaft verursacht hat (und dessen Versicherung) sind Ihnen zum Ersatz der Ihnen entstandenen Schäden verpflichtet.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Michaela Schilling		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/haftungsausschluss-arbeitsunfall-personenschaeden/#comment-10086</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michaela Schilling]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2013 14:04:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2553#comment-10086</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter  Herr Sönke,

ich hatte einen Autounfall in einem Dienstfahrzeug als Beifahrerin auf dem Weg von zu Hause zu einer Dienstreise. Die KFZ Versicherung will füR meine Privatschäden nicht aufkommen (Klamotten, Schmerzensgeld...), da es ein haftungsausschließender Arbeitsunfall  wäre. Wenn ich den Text richtig verstehe gilt der § nicht für einen Wegeunfall. Können &#062;Sie mir einen Rat geben?

Vielen Dank
MfG M. Schilling]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter  Herr Sönke,</p>
<p>ich hatte einen Autounfall in einem Dienstfahrzeug als Beifahrerin auf dem Weg von zu Hause zu einer Dienstreise. Die KFZ Versicherung will füR meine Privatschäden nicht aufkommen (Klamotten, Schmerzensgeld&#8230;), da es ein haftungsausschließender Arbeitsunfall  wäre. Wenn ich den Text richtig verstehe gilt der § nicht für einen Wegeunfall. Können &gt;Sie mir einen Rat geben?</p>
<p>Vielen Dank<br>
MfG M. Schilling</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
