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	Kommentare zu: Ent&#173;gelt&#173;fort&#173;zah&#173;lung beim Mini&#173;job	</title>
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	<description>Rechtsanwalt in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Nikuta		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-39602</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nikuta]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Jan 2020 18:34:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag,

Ich arbeite fast 8 Jahre nebenbei an einer Tankstelle. Diese würde nun neu übernommen.
Ich arbeite meist am Wochenende. Nun war ich an 3 Tagen krank. Gesamt 18 Stunden. Meine Chefin hat mir nun für diesen Zeitraum nicht den vollen mindest Std Lohn gezahlt sondern laut Steuerberater einen Durschnittslohn der letzten 3 Monate. Das ist doch nicht richtig??]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>Ich arbeite fast 8 Jahre nebenbei an einer Tankstelle. Diese würde nun neu übernommen.<br>
Ich arbeite meist am Wochenende. Nun war ich an 3 Tagen krank. Gesamt 18 Stunden. Meine Chefin hat mir nun für diesen Zeitraum nicht den vollen mindest Std Lohn gezahlt sondern laut Steuerberater einen Durschnittslohn der letzten 3 Monate. Das ist doch nicht richtig??</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-38177</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jan 2019 10:07:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2542#comment-38177</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-38054&quot;&gt;Sylvia Schmude&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Schmude,

&quot;grob formuliert&quot; beginnt der 6-Wochen-Zeitraum bei einer &quot;neuen&quot; Krankheit, die nicht mit der alten Krankheit zusammenhängt, neu zu laufen, wenn diese neue Krankheit nicht während der Dauer der &quot;alten&quot; Krankheit beginnt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-38054">Sylvia Schmude</a>.</p>
<p>Hallo Frau Schmude,</p>
<p>&#8222;grob formuliert&#8220; beginnt der 6-Wochen-Zeitraum bei einer &#8222;neuen&#8220; Krankheit, die nicht mit der alten Krankheit zusammenhängt, neu zu laufen, wenn diese neue Krankheit nicht während der Dauer der &#8222;alten&#8220; Krankheit beginnt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-38176</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jan 2019 10:03:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2542#comment-38176</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-38076&quot;&gt;Ben&lt;/a&gt;.

Hallo Ben, 

&lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 3 Abs. 1 EFZG&lt;/a&gt; benennt eine Dauer von sechs Wochen. Die Regelung bezieht sich nicht auf Arbeitstage.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-38076">Ben</a>.</p>
<p>Hallo Ben, </p>
<p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 3 Abs. 1 EFZG</a> benennt eine Dauer von sechs Wochen. Die Regelung bezieht sich nicht auf Arbeitstage.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ben		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-38076</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ben]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Dec 2018 20:20:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Beziehen sich die 42 Tage  auch dann auf 6 Wochen wenn ich nur an 3 Tagen in der Woche arbeite?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beziehen sich die 42 Tage  auch dann auf 6 Wochen wenn ich nur an 3 Tagen in der Woche arbeite?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sylvia Schmude		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-38054</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sylvia Schmude]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2018 08:23:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2542#comment-38054</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,

ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente und arbeite seit anderthalb Jahren auf 450 Euro Basis mit Arbeitsvertrag. Vereinbart sind 11 Stunden die Woche. 
Nun war ich vom 24.10.2018 bis 05.11.18 wegen einer Grippe krank geschrieben. Ab 07.11.2018 bis einschließlich 16.11.2018 wegen einer Darm OP.
Meine Frage ist nun ab wann die 6 Wochen Lohnfortzahlung gerechnet werden.

Mit freundlichem Gruß 
Sylvia Schmude]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,</p>
<p>ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente und arbeite seit anderthalb Jahren auf 450 Euro Basis mit Arbeitsvertrag. Vereinbart sind 11 Stunden die Woche.<br>
Nun war ich vom 24.10.2018 bis 05.11.18 wegen einer Grippe krank geschrieben. Ab 07.11.2018 bis einschließlich 16.11.2018 wegen einer Darm OP.<br>
Meine Frage ist nun ab wann die 6 Wochen Lohnfortzahlung gerechnet werden.</p>
<p>Mit freundlichem Gruß<br>
Sylvia Schmude</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kathrin Bredow		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37757</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kathrin Bredow]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Nov 2017 20:46:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2542#comment-37757</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,

dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich auch für Minijobber gilt ist mir bekannt.Trotzdem habe ich eine Frage dazu.

Mein Sohn arbeitet auf 450 €-Basis in einem Altenheim. Dir Arbeitszeit ist nicht regelmäßig und er kommt auch selten auf die 450 €. Meist arbeitet er 3-4 Tage im Monat immer am Wochenende. In den Ferien (er ist in einer schulischen Berufsausbildung) arbeit er dann mehr, damit er möglichst auf die 450 € kommt. Diesmal war es so, dass er für zwei Ferienwochen jeweils für 3 Tage im Dienstplan eingetragen war und arbeiten wollte. Leider wurde er sowohl in der ersten Woche, als auch in der zweiten Woche krank (mit verschiedenen Krankheiten).

Die Lonfortzahlung wurde nur für die erste Woche gewährt, für die zweite Woche nicht. Außerdem bekam er schriftlich die Mitteilung, dass in Zukunft kein Geld mehr während einer Krankheit gezahlt würde, oder er müsste die Zeit nacharbeiten. Meines Erachtens ist doch beides nicht korrekt. Oder irre ich mich? Gibt es abweichende Regelungen, wenn nicht regelmäßig gearbeitet wird, bzw. keine feste Stundenzahl vereinbart ist?

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin B.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,</p>
<p>dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich auch für Minijobber gilt ist mir bekannt.Trotzdem habe ich eine Frage dazu.</p>
<p>Mein Sohn arbeitet auf 450 €-Basis in einem Altenheim. Dir Arbeitszeit ist nicht regelmäßig und er kommt auch selten auf die 450 €. Meist arbeitet er 3-4 Tage im Monat immer am Wochenende. In den Ferien (er ist in einer schulischen Berufsausbildung) arbeit er dann mehr, damit er möglichst auf die 450 € kommt. Diesmal war es so, dass er für zwei Ferienwochen jeweils für 3 Tage im Dienstplan eingetragen war und arbeiten wollte. Leider wurde er sowohl in der ersten Woche, als auch in der zweiten Woche krank (mit verschiedenen Krankheiten).</p>
<p>Die Lonfortzahlung wurde nur für die erste Woche gewährt, für die zweite Woche nicht. Außerdem bekam er schriftlich die Mitteilung, dass in Zukunft kein Geld mehr während einer Krankheit gezahlt würde, oder er müsste die Zeit nacharbeiten. Meines Erachtens ist doch beides nicht korrekt. Oder irre ich mich? Gibt es abweichende Regelungen, wenn nicht regelmäßig gearbeitet wird, bzw. keine feste Stundenzahl vereinbart ist?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Kathrin B.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gdf1992		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37754</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gdf1992]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Nov 2017 11:01:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2542#comment-37754</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich arbeite auf 450 Euro Basis im Einzelhandel. Bei Vertragsabschluss wurden auch Urlaubs- und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besprochen. Nun meine Frage: „ Mir wurde gesagt, dass jeder Krankheits- und Urlaubstag im Durchschnitt mit 1,5 Stunden täglich a 9 Euro vergütet wird. Ist das so rechtlich zulässig? Müssen mir nur die Krankheitsausfälle an den Tagen wo ich arbeite erstattet werden, oder auch die Tage wo ich laut Plan nicht arbeite. Laut dieser Pauschale. Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich arbeite auf 450 Euro Basis im Einzelhandel. Bei Vertragsabschluss wurden auch Urlaubs- und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besprochen. Nun meine Frage: „ Mir wurde gesagt, dass jeder Krankheits- und Urlaubstag im Durchschnitt mit 1,5 Stunden täglich a 9 Euro vergütet wird. Ist das so rechtlich zulässig? Müssen mir nur die Krankheitsausfälle an den Tagen wo ich arbeite erstattet werden, oder auch die Tage wo ich laut Plan nicht arbeite. Laut dieser Pauschale. Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37471</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2017 13:38:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2542#comment-37471</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37470&quot;&gt;N. R.&lt;/a&gt;.

Hallo N. R.,

1. Kündigungsfrist - § 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB - wenn das Arbeitsverhältnis 8 Jahre bestanden hat - 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
2. Fortzahlung: ja (wenn Sie weiter arbeiten ...)
3. Abfindung: dann müssen Sie wohl klagen oder sich die Kündigungsschutzklage &quot;abkaufen lassen&quot;
4. der Grund kann nachgeschoben werden
5. im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Kündigung im April müsste sich ein Rechtsanwalt die Angelegenheit einmal genau ansehen ... dies würde hier den &quot;Rahmen sprengen&quot;.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37470">N. R.</a>.</p>
<p>Hallo N. R.,</p>
<p>1. Kündigungsfrist &#8211; § 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB &#8211; wenn das Arbeitsverhältnis 8 Jahre bestanden hat &#8211; 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br>
2. Fortzahlung: ja (wenn Sie weiter arbeiten &#8230;)<br>
3. Abfindung: dann müssen Sie wohl klagen oder sich die Kündigungsschutzklage &#8222;abkaufen lassen&#8220;<br>
4. der Grund kann nachgeschoben werden<br>
5. im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Kündigung im April müsste sich ein Rechtsanwalt die Angelegenheit einmal genau ansehen &#8230; dies würde hier den &#8222;Rahmen sprengen&#8220;.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: N. R.		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37470</link>

		<dc:creator><![CDATA[N. R.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2017 08:03:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2542#comment-37470</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel,

Ich habe seit 8 Jahren einen Job auf 450 € Basis. Dieser Vertrag wurde 2016 auf Grund eines Besitzerwechsels im Unternehmen, im April gekündigt und sofort wieder durch den neuen Chef aufgenommen, bzw. übernommen. Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen. Weder Urlaubsgeld noch Fortzahlung bei Krankheit in Anspruch genommen. Ich war eigentlich immer da. ( 10-15 Stunden die Woche ) Jetzt wurde ich auf Grund einer mehrfach missachteten Arbeitsanweisung, ohne vorige schriftliche Abmahnung zu sofort gekündigt und freigestellt. Ich habe einen Bereich betreten, den ich nicht betreten durfte. Tat dies aber aus Gewohnheit aus den vergangenen Jahren. Auch alle meine mündlichen Versuche und Versprechungen, diesen Fehler nicht nochmal zu tun, haben nicht gefruchtet. Mein Chef sagte es sei ihm schwer gefallen, da er prinzipiell handeln muss. Er hat weder menschlich noch arbeitstechnisch ein Problem mit mir. Ich gehörte seines Erachtens zu den besten Pferden im Stall. Für mich also völlig unverständlich.

Ich hänge sehr an diesem Job und tue das natürlich auch irgendwo des Geldes wegen.

Da mein neuer Arbeitgeber aber in keiner Weise kooperativ zu sein mag, ersuche ich jetzt meine Rechte. Das ist eigentlich nicht mein Stil. Trotzdem ein paar Fragen:

1. Wie hoch ist nach dieser langen Zeit meine Kündigungsfrist? Kündigung erfolgte am 20.01.2017 zu sofort.

2. Habe ich bis zum endgültigen Ausscheiden Anspruch auf Fortzahlung?
Wie hoch ist diese dann?

3. Abfindung möglich?

4. Trotz eines ausgesprochenen Grundes, ist die Kündigung ohne diesen Grund geschrieben. Ist das korrekt?

5. Darf man mich überhaupt nach Übernahme vor Ablauf 1 Jahres so kündigen?

Für die zeitnahe Beantwortung dieser Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viel Zeit zu Anfechtung bleibt mir ja nicht.

MfG

N. R.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel,</p>
<p>Ich habe seit 8 Jahren einen Job auf 450 € Basis. Dieser Vertrag wurde 2016 auf Grund eines Besitzerwechsels im Unternehmen, im April gekündigt und sofort wieder durch den neuen Chef aufgenommen, bzw. übernommen. Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen. Weder Urlaubsgeld noch Fortzahlung bei Krankheit in Anspruch genommen. Ich war eigentlich immer da. ( 10-15 Stunden die Woche ) Jetzt wurde ich auf Grund einer mehrfach missachteten Arbeitsanweisung, ohne vorige schriftliche Abmahnung zu sofort gekündigt und freigestellt. Ich habe einen Bereich betreten, den ich nicht betreten durfte. Tat dies aber aus Gewohnheit aus den vergangenen Jahren. Auch alle meine mündlichen Versuche und Versprechungen, diesen Fehler nicht nochmal zu tun, haben nicht gefruchtet. Mein Chef sagte es sei ihm schwer gefallen, da er prinzipiell handeln muss. Er hat weder menschlich noch arbeitstechnisch ein Problem mit mir. Ich gehörte seines Erachtens zu den besten Pferden im Stall. Für mich also völlig unverständlich.</p>
<p>Ich hänge sehr an diesem Job und tue das natürlich auch irgendwo des Geldes wegen.</p>
<p>Da mein neuer Arbeitgeber aber in keiner Weise kooperativ zu sein mag, ersuche ich jetzt meine Rechte. Das ist eigentlich nicht mein Stil. Trotzdem ein paar Fragen:</p>
<p>1. Wie hoch ist nach dieser langen Zeit meine Kündigungsfrist? Kündigung erfolgte am 20.01.2017 zu sofort.</p>
<p>2. Habe ich bis zum endgültigen Ausscheiden Anspruch auf Fortzahlung?<br>
Wie hoch ist diese dann?</p>
<p>3. Abfindung möglich?</p>
<p>4. Trotz eines ausgesprochenen Grundes, ist die Kündigung ohne diesen Grund geschrieben. Ist das korrekt?</p>
<p>5. Darf man mich überhaupt nach Übernahme vor Ablauf 1 Jahres so kündigen?</p>
<p>Für die zeitnahe Beantwortung dieser Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viel Zeit zu Anfechtung bleibt mir ja nicht.</p>
<p>MfG</p>
<p>N. R.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37443</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Dec 2016 12:44:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2542#comment-37443</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37435&quot;&gt;K.G&lt;/a&gt;.

Hallo,

zur Dauer des Krankengeldes lesen Sie doch ggf. &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/dauer-krankengeld-48-sgb-v/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;diesen Artikel&lt;/a&gt;. Schauen Sie sich ggf. auch die Regelungen der §§ 48 ff. SGB V genau an ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ra-soenke-nippel.de/2011/11/entgeltfortzahlung-beim-minijob/#comment-37435">K.G</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>zur Dauer des Krankengeldes lesen Sie doch ggf. <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/dauer-krankengeld-48-sgb-v/" target="_blank">diesen Artikel</a>. Schauen Sie sich ggf. auch die Regelungen der §§ 48 ff. SGB V genau an &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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