Aufgrund zahlreicher Anfragen gebe ich noch einmal kurz die Ausführungen des Urteils des AG Marburg (91 C 981/09) wieder, welche sich mit einem Betrug der Antassia GmbH gemäß § 263 StGB beschäftigen. Es handelt sich zwar „nur“ um ein zivilrechtliches Urteil, die Argumentation kann ich aber gut nachvollziehen:
– Die Beklagte täuscht, indem sie auf das Vorstellungsbild des Kunden einwirkt, dass er bei ihr Programme herunterladen kann, die kostenfrei sind.
– Der Kunde, der auf die Beschaffung des für ihn gewünschten Programms fokussiert ist, wird an anderer Stelle dazu gebracht, um den Vorgang des kostenlosen Herunterladens zu vollziehen, einen Abonnementvertrag über 24 Monate abzuschließen. Es wird bei dem Kunden ein Irrtum erregt.
– Dadurch will sich die Beklagte einen Vermögensvorteil verschaffen.
– Ein Vermögensschaden entsteht – sollte der Kunde zahlen -.
– Dies Alles ist auch vom Vorsatz getragen
Zu guter Letzt drucke ich noch folgende Anmerkung des Amtsgerichts ab:
„… Alle billig und gerecht Denkenden würden zweifelsfrei von einer Täuschung ausgehen, wenn bei einem Produkt im Supermarkt auf der Rückseite ein Vermerk stehen würde, dass man mit dem Kauf dieses Produktes gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben hat. Nach Kauf dieses Produktes an der Kasse und Information des Kassierers, dass man nunmehr auch die weiteren Produkte zahlen müsse mit dem Hinweis auf die Rückseite des gekauften Produktes würde offensichtlich als Täuschungshandlung gesehen. … Die theoretische Möglichkeit, ein solches Beigeschäft zu erkennen, ist gering. …“
Nach alldem ist mir eine abweichende Auffassung des LG Frankfurt (große Strafkammer), die in dem Urteil des Amtsgerichts Marburg zitiert wird „es gebe keinen allgemeinen Vertrauenstatbestand dahingehend, dass man bei Dienstleistungen im Internet auf den ersten Blick erkennen können muss, ob es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt“, mit dem Amtsgericht Marburg nicht verständlich. Denn:
„So ist es im gängigen Internetverkehr nicht unüblich persönliche Kontaktdaten für Werbung, weitergehende Informationen etc. zu hinterlegen …“
Eben: Um an Interessierte und mögliche Kunden z. B. „Newsletter“ versenden zu können, versucht (fast) jeder an Daten heranzukommen – auch derjenige der nicht betrügen will -. Der „Kunde“ ist daran gewöhnt und hat das schon oft gemacht. Der „normale“ Internetnutzer hat Verständnis dafür, dass derjenige, der kostenlose Software anbietet, an Daten kommt, um z. B. entgeltliche Angebote zu bewerben. Der „Kunde“ ist dann allerdings nicht daran gewöhnt, entgeltliche „Beigeschäfte“ abzuschließen. Das Vorgehen ist perfide!
Die Gewohnheiten der Internetnutzer machen sich die Betrüger mit mathematischer Präzision zunutze. Angefangen von der Auffindbarkeit bei Google, die sie teuer bezahlen müssen, bis hin zum abgeschlossenen Download und zum Start der Installation und dann erst einem „versteckten“ Hinweis, der kaum wahrnehmbar ist.
p. s.: Ein Nebenaspekt, auf den ich aufmerksam gemacht wurde – auf den Rechnungen des RA Tank befinden sich keine Steuernummern. Dann werden Pflichtangaben gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG nicht gemacht. Dann könnte argumentiert werden, es liege auch keine Rechnung vor und dann könnte eine Ordnungswidrigkeit nach § 26 a Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen.
pueppinella meint
meine minderjährige Tochter hat sich bei antassia unter dem namen ihres nicht bei uns lebenden vaters und eines falschen geburtsdatums angemeldet. 14 tage danach kam eine mail mit einer zahlungsaufforderung über 96€. leider habe ich mich eingeschüchtert gefühlt und bin dieser aufforderung nachgekommen und habe allerdings auch sofort dieses abo gekündigt. als kündigungsbestätigung erhielt ich heute eine mail in der stand das dieses abo bis 2012, also 2 jahre läuft. ich bin aus allen wolken gefallen und möchte jetzt aber auf gar keinen fall nächstes jahr nochmal 96 Euro zahlen. was kann ich machen ohne das mein exmann post von dieser dubiosen firma bekommt? ich möchte nicht das er sich einmischt. und würde diese firma die nächste aborechnung überhaupt wieder schicken oder hoffen die darauf das die KUNDEN vergessen zu zahlen damit sie höhere forderungen eintreiben können?
BlackBadgerKing meint
Ich habe auch eine Zahlungsaufforderung bekommen. Nachdem ich im Internet etwas nachgehakt habe werde ich auf keinen Fall bezahlen. An deiner Stelle würde ich Ihnen über das Kontaktformular eine Mitteilung schicken dass weitere Forderungen nicht beglichen werden und sollten weitere Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen kommen du dich an die Verbraucherzentrale meldest und deinen Anwalt einschaltest.
Die Verbraucherzentrale fordert alle geschädigten auf in keinem Fall zu bezahlen.
Rainer meint
Hallo,
ich habe heute auch eine Rechnung dieser Firma bekommen.
Ich habe bereits am 23.03. per Fax meiner angeblichen Anmeldung widersprochen.
Reicht dieses Fax mit dem entsprechenden Sendebericht, um kommentarlos die
Zahlung zu verweigern ?
Rechtsanwalt Mathias Thiede meint
Anmerkungen zur fehlenden Steuernummer:
Die Angabe der Steuernummer ist hier wohl nicht erforderlich. Da die Antassia GmbH umsatzsteuerpflichtig ist, kann sie die ihr von RA Tank in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer ziehen und hat insoweit kein Schaden. RA Tank fordert daher für die Antassia GmbH (zurecht) auch nicht die Erstattung der USt. (So jedenfalls in der mir vorliegenden Zahlungsaufforderung an meinen Mandanten.) Wenn aber keine USt geltend gemacht wird, so ist die Angabe der Steuer-Nr. nicht erforderlich. Außerdem stellt er dem Adressaten (Opfer) keine Rechnung, sondern macht (nur) Ansprüche der Antassia mittels Zahlungsaufforderung geltend. Die Original-Rechnung des RA Tank an die Antassia GmbH muß dagegen aber seine Steuer- Nr. enthalten – es sei denn, er ist nichtumsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer.
Das alles ändert aber natürlich nichts an dem betrügerischen Gesamthandeln des RA Tank.
Interessant ist dagegen der Aspekt, ob RA Tank seine Gebühren von der Antassia GmbH tatsächlich einfordert und welcher Vertrag zwischen Ihnen besteht. Für den Fall, daß er seine Gebühren nur geltend macht, wenn die Gegner (Opfer) auch zahlen, hat die Antassia GmbH keinen ersetzbaren Schaden, wenn die Gegner (Opfer) nicht zahlen. Fordert er für die Antassia GmbH dennoch Schadensersatz (Gebühren des RA Tank), so macht er sich des (versuchten) Betruges strafbar! (Insoweit sollte man sich zumindest den Vertrag und die Rechnungskopie des RA Tank an die Antassia GmbH vorlegen lassen.)
Nochmal zur Pflichtangabe der Steuer-Nr. auf Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis:
Zu prüfen wäre, ob die Antassia GmbH auf Ihren Rechnungen an die Gegner (Opfer) ihre Steuer-Nr. angibt!
w-händler meint
Die Antassia GmbH hat ihre Steuernummer auf der Rechnung. Es ist deshalb von einer Umsatzsteuerpflicht auszugehen.
Ist es dadurch aber nicht ein Verstoß gegen § 33 der Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung (Rechnungen über Kleinbeträge), wenn nicht der konkrete Umsatzsteuersatz in der Rechnung genannt wird, sondern nur der Verweis erfolgt, daß im Rechnungsbetrag die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist?
Wolf100 meint
Habe den Eindruck, dass sich einige Rechtsanwälte in dieser Grauzone bewegen, weil sich dort eine Geldquelle aufgetan zu haben scheint.
Kann man nicht die für die Antassia GmbH Tätigen über die Rechtsanwaltskammer belangen?
Viele Menschen sind derart aufgebracht bzw. eingeschüchtert und zahlen aus Angst vor weiteren Forderungen. Das genau ist der falsche Weg, wie das Urteil des AG Marburg vom 8.2.2010 gezeigt hat.
Wolf100
Joebell meint
Hallo,
ich habe vorige Woche eine Rechnung über 96,00 € von der Antassia GmbH bekommen. Habe diese nicht bezahlt da ich mir keines Abo-Abschlusses bewusst bin. Heute habe ich nun die erste Mahnung über 99,00€ bekommen.
An welcher Adresse kann ich mich wenden um da Schadenfrei rauszukommen.
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Joebell,
benutzen Sie das Musterschreiben der Stiftung Warentest . Das können Sie unter http://www.test.de mit der Suchfunktion finden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben übernehme ich dies auch gerne. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie gewillt sind, meine Kosten in Höhe von 46,41 € zu übernehmen. Dann müssten Sie mir allerdings den gesamten Schriftverkehr sowie eine ausgefüllte Vollmacht übersenden.
Grüße
Sönke Nippel
Lena meint
Hallo,
ich wurde ebenfalls angeschrieben und gebeten einen Betrag in Höhe von mittlerweile 99 Euro zu überweisen. Schreibe ich die Firma über deren Kontaktformular an, ist es egal was ich schreibe, es kommt immer nur die Zahlungsaufforderung.
Was kann ich tun?
Wolf100 meint
Hallo Lena,
einfach alle Anschreiben „aussitzen“, nichts unternehmen.
Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, das oberste Kästchen mit Widerspruch bezüglich des Gesamtvorwurfs ankreuzen und zurückschicken an das Gericht.
So werde ich es auch machen, nachdem ich mir auis dem internet einige Infos(Anwalttipps) herausgezogen habe.
Liebe Grüße
Wolf100
Anonymous meint
Sorry, but I don’t speak german. The thing is my cousin registered in the site top-of-software.de and downloaded a Free software from there, and now he recieved an email charging him 96,00 euros from Antassia. And he put his birthday and Adress from germany falses. So should he pay? or should he just put this emails in spam? Is there any problem putting false personal data? Because I’ve always heard that is not safe to use personal data in internet stuff.
Danke!
Wolf100 meint
Hello Anonymous,
the same happened to me, and I will never pay for something, I didn’t want.
Have a great time
Wolf100
Frederik Borchardt meint
Artikel „Abofalle top-of-software, wie schützt uns der Rechtsstaat vor Betrug im Internet?“: http://www.versicherung-borchardt.de/artikel/abofalle-top-of-software-de/
F. Borchardt meint
Ein weiterer Beiträge zum Stichwort:
Betrug der Antassia GmbH geht weiter. 27.4.2010, Autor: Frederik Borchardt
http://www.versicherung-borchardt.de/versicherungsnews/recht/