Immer wieder wird im Internet vor „Abofallen“ beim Softwaredownload – insbesondere der „content services limited“ und neuerdings auch der Antassia GmbH – gewarnt (z. B. Stiftung Warentest – Warnung vor Abofalle). Rechtsanwalt Olaf Tank betreibt bei der content services limited und der Antassia GmbH das Inkasso.
Einige Mandanten, die meines Erachtens offensichtlich betrogen worden waren, ersuchten um Schutz. Auf „scharfe“ anwaltliche Briefe von mir mit der Androhung einer Strafanzeige erklärte Rechtsanwalt Tank jeweils, dass von den geltend gemachten Forderungen Abstand genommen wird. Rechtsanwalt Tank selbst machte Forderungen in Höhe von je 32,50 € zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer geltend.
Meinen Kostenerstattungsanspruch lehnte Rechtsanwalt Tank unter Hinweis auf ein Urteil des BGH vom 12. Dezember 2006 ab (VI ZR 224/05).
M. E. ist aber mein Kostenerstattungsanspruch – im Gegensatz zu seinem Kostenerstattungsanspruch – begründet. Das zitierte Urteil ist nicht einschlägig.
Ich habe nunmehr Strafanzeigen gestellt und werde wahrscheinlich hier demnächst meine Kostenforderungen gegenüber der content services und der Antassia GmbH gerichtlich geltend machen. Die Sachlage stellt sich für mich relativ simpel dar:
Sollte festgestellt werden, dass die content services limited und die Antassia GmbH betrügen und / oder dies zumindest versuchen, so ist der Kostenerstattungsanspruch desjenigen, der sich gegen die Forderung anwaltlich wehrt, berechtigt. … Möglicherweise können sogar die Kosten der Strafanzeige erstritten werden …?
Vielleicht kann so dem Unwesen ein Ende gesetzt werden!
p. s.: Im Nachgang auch noch ein weiterer Beiträge zum Stichwort – ich wurde auf einige Urteile aufmerksam gemacht:
Prof. Dr. Burckhard Terwey meint
Sehr geehrter Herr Nippel,
auch ich erhielt eine Email mit einer rechnung und heute eine Mahnung mit Angabe eines Kontos der Skatbank, die ich angeruffen habe. ich habe der bank vorgehalten, daß ich davon ausgehe, daß eine Tochte ver Volksbank keine Geschäfte mit unseriösen Partnern macht. Die Antwort war: Dort sei das Problem bekannt und die möglichen Maßnahmen seien ergriffen worden. Was kann ich jetzt nioch machen aus alles zu ignorieren! Ich bin gerne bereit, Strafanzeige zu erstatten! Ich habe nie einen Vertrag unterschrieben und kann mich auch an einen Softwarekauf nicht erinnern. Schon gar nicht gegen Rechnung! Auch habe ich nichts unterschreiben! Hier die Schreiebn, die mir per Email zugeschickt wurden!
Antassia GmbH ~ Rhabanusstraße 10 ~ 55118 Mainz
….
Mozartstr. 6
D-26135 OLDENBURG
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Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min) *
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Sehr geehrter Herr …,
wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf …www.top-of-software.de… nutzen und bitten Sie daher folgenden Betrag an
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Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum 08.03.2010 auf das nachfolgende Konto:
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4530543
83065410
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Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an und als Kontoinhaber die
Antassia GmbH, ansonsten kann Ihre Zahlung bei uns nicht zugeordnet werden.
Ihre Kundennummer: TS3213245 , Ihre Rechnungsnummer: RE0310111738.
Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen, entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.
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Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum
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….
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Terwey,
wie bei meinen anderen Mandanten auch erscheint mir in Ihrem Fall das Vorgehen der Antassia GmbH als äußerst ärgerlich!
Auf meinen Artikel hin habe ich schon einige Anrufe erhalten. Ich habe jeweils geraten, den Musterbrief der Stiftung Warentest ausgefüllt an den Rechtsanwalt bzw. die Antassia oder die Content Services zu senden. Gar nicht zu reagieren ist vielleicht etwas „fahrlässig“. Auch wenn es Arbeit verursacht – den Musterbrief der Stiftung Warentest zurückzusenden scheint mir richtig zu sein. Allerdings sehe ich auch keine wirkliche Gefahr, wenn Sie nicht reagieren. Auch in dem Bericht der Stiftung Warentest heißt es, dass bisher noch kein Fall bekannt ist, in dem ein Gericht die Forderungen bestätigt hat. Den Musterbrief der Stiftung Warentest finden Sie in dem Internetauftritt der Stiftung Warentest (http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/Content-Services-Ltd-Abofalle-mahnt-Stiftungs-Chef-1797272-2797272/).
Ein weiteres Vorgehen durch einen Rechtsanwalt gegen die Antassia GmbH würde nur Kosten für Sie verursachen. Wenn Sie allerdings tatsächlich diesbezüglich ein Vorgehen wünschen, würde ich mich natürlich über einen Auftrag freuen! Ob hernach die Kosten beim Gegner „wieder eingespielt werden können“, beschreibe ich in weiteren Artikeln. Schon jetzt ist aber absehbar, dass sich die Antassia (GmbH!), die Content Services (Limited!) und Olaf Tank (als Rechtsanwalt) „mit Händen und Füßen“ gegen eine Geltendmachung der Kosten wehren werden. Selbst wenn hernach ein Titel erstritten würde – ob darauf dann je eine Zahlung erfolgt … ?
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
p.s.: Fall Sie wünschen, dass ich Ihre Personalien lösche bzw. Ihre jetzt veröffentlichen persönlichen Daten schwärze, würde ich dies natürlich sofort tun!
Betty meint
Ich war auch so dumm und habe bezahlt, unter Vorbehalt. Leider habe ich die ganzen Kommentare erst später
gelesen. Der Gipfel ist, ich erhalte obwohl ich gezahlt habe Mahnungen, jetzt sinds schon 138,-Euro.
Ob ich eine Chance habe mein Geld wieder zu sehen?
Viele Grüsse Betty
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Betty,
heute habe ich noch einen Mahnbescheid gefertigt, bei dem die Rückzahlung einer Jahresrate geltend gemacht wird. Die Mutter eines Minderjährigen hatte gezahlt. Eine Rechtschutzversicherung hat Deckungszusage erteilt. Eigentlich bin ich da optimistisch.
Also – insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und / oder ein Beratungshilfeschein besorgt werden kann – einfach zu einem Anwalt (gerne auch zu mir 🙂 gehen.
Andernfalls … wenn bereits gezahlt wurde noch einmal zu bezahlen hört sich völlig abenteuerlich an … Warum werden denn jetzt 138,00 € geltend gemacht? Hier müsste doch eigentlich noch etwas mehr geschehen sein …
Grüße
Sönke Nippel
Betty meint
Sehr geehrter Herr Nippel,
danke für Ihre Antwort, eine Rechtsschutzversicherung habe ich, nach Pfingsten werde ich wegen des Scheines
nachfragen und mich bei Ihnen melden.
Viele Grüsse Betty
Schöne Feiertage
user meint
Hallo Herr Nippel
Auch ich habe eine E-mail von der Anastasia GmbH bekommen. Und möchte nun umgehend dieser Firma eine E-mail von Stiftung wahrentest schicken, damit ich diese Geldbeträge nicht bezahlen muss. Und somit diesen Vertrag kündigen kann. Damit ich dies machen kann bräuchte ich aber die E-mail adresse von dieser Firma. Es wäre sehr freundlich von ihnen wenn die mir diese schicken könnten.
Viele Grüße Bibi
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo user,
die Kontoaktaufnahme per Mail mit der Antassia GmbH ist sehr kompliziert bzw. gar nicht möglich. Der Nachweis des Zugangs fehlt.
Versenden Sie doch die Schriftstücke per Einwurfeinschreiben!
Grüße
Sönke Nippel
p.s.: Bitte zu diesem Artikel keine Kommentare mehr schreiben! Die Ladezeit dauert zu lange! Ggf. bei anderen Artikeln zu Antassia GmbH kommentieren!
Weiß, Ruth meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch bei mir hat benannte Firma versucht Gebühren
geltend zu machen.
Ich werde bei Bedarf eine Anzeige wegen versuchten
Betruges erstatten.
Sollten Sie eine Zeugin benötigen, bin ich gerne
bereit, Ihnen meine Aussage zur Verfügung zu
stellen.
MfG
Ruth Weiß
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Besten Dank für die Anmerkung –
Sollten sich hier weitere Leser eintragen, wäre ich ihnen natürlich verbunden.
Der Staatsanwaltschaft würde ich dann die Liste der Geschädigten übersenden!
Grüße
Sönke Nippel
Rainer meint
Sehr geehrter Herr Nippel,
auch ich habe eine Mahnung von der Antassi erhalten ohne mich bewußt angemeldet zu haben. Ich wollte einen kostenlosen DIVX-Player runterladen.
ich bin gerne bereit, die geforderten 96 Euro an einen Rechtsanwalt zu zahlen, der meine Interessen vertritt.
Können Sie mir da jemanden nennen?
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Rainer,
insgesamt ist meine Auffassung, dass das Musterschreiben der Stiftung Warentest ausgefüllt an die Antassia GmbH zurückgesendet werden sollte.
Andere Anwälte empfehlen, Schreiben der Antassia „in den Papierkorb zu werfen“ und abzuwarten.
Letzteres halte ich manchmal zwar auch für richtig, aber …
Bevor Sie 96,00 € an die Antassia GmbH zahlen (und im nächsten Jahr noch einmal 96,00 €), vertrete ich aber auch Ihre Interesse und berechne dann dafür im Ergebnis 46,.. €. Nur … lieber würde ich Ihre Interessen vertreten, wenn insgesamt mein Honorar auch beim Gegner beigetrieben werden kann. Dies ist sicher erst der Fall, wenn der Gegner gegen Sie gerichtliche Schritte einleitet, z. B. einen Mahnbescheid übersendet (dies halte ich allerdings für nahezu ausgeschlossen) und Sie das Schreiben der Stiftung Warentest an die Antassia versandt haben.
…
Grüße
Sönke Nippel
Horstmann meint
„Rechtsanwalt Tank selbst machte Forderungen in Höhe von je 32,50 € zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer geltend. Warum hier an dieser Stelle keine Umsatzsteuer geltend gemacht wird, ist mir ein Rätsel und möglicherweise kommt hier auch ein Steuerdelikt in Betracht.“
Interessanter Aspekt, aber könnte das evtl. auch an der Vorsteuerabzugsberechtigung der Mandantin des RA Tank liegen? (RA Kosten als Schadensersatzforderung wg Verzugs)
Rechtsanwalt S. Nippel meint
(Antwort zum Kommentar von Horstmann um 12.29 Uhr)
Vielen Dank für den Hinweis!
ja, … da muss ich wohl die entsprechende Passage streichen …
Ist die Mandantin des RA Tank vorsteuerabzugsberechtigt, so ist in der Regel die Mehrwertsteuer von der Erstattung ausgeschlossen. Beim Schadenersatz ergibt sich das aus § 254 BGB. Die Mandantin des RA Tank ist verpflichtet, von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs Gebrauch zu machen.
Ich habe deshalb die Passage gestrichen. Solange RA Tank bei Einzahlungen durch Dritte die Umsatzsteuer bei seiner Mandantin einfordert und abführt, wäre das nicht zu beanstanden.
Grüße
Jens Danehl meint
auch ich habe eine rechnung heute im e-mailfach gehabt und werde mich mal über die Handelregisternummer schlaumachen in leer wie auch in mainz, dennen werde ich jetzt mal tierisch ans bein pis…, meine rechnung lautet wie folgt…………….
Antassia GmbH
Rhabanusstraße 10
55118 Mainz
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Mit freundlichen Grüßen
Antassia GmbH
—————————————–
Antassia GmbH
Rhabanusstraße 10
55118 Mainz
Handelsregister: HRB 42223, Amtsgericht Mainz
Steuernummer: 26 650 0593 1
Geschäftsführer: Alexander Varin
Anne meint
Auch mich hatte es erwisch.
Diese Schreiben sehen alle gleich aus.
Habe den Brief von der VZ abgeschickt und auch inzwischen das Rückschreiben zurück bekommen und bisher nichts mehr gehört. Ob die Sendung Akte 2010 wohl etwas bewirkt hat?
Nach dem Marburger Urteil werden sie es wohl nicht mehr wagen mit so viel abgezockten Usern vor Gericht zu ziehen.
Gruß Anne
Michael R., Schweiz meint
Bei mir war es der gleiche Textbaustein, Rechnung vom 21.03.2010
Dagmar meint
Die verwendete Domain wurde auf http://www.top-of-software.de geändert. Wir haben heute die „Rechnung“ erhalten und werden nicht darauf reagieren, da uns bis heute weder die Web Seite noch das Unternehmen bekannt war.
Mit freundlichem Gruß
Dagmar
SusanneMeyer meint
Sehr geehrter Herr Nippel
Auch bei mir ist die Firma Antassia GmbH nach den oben beschriebenen Verfahren vorgeganen. Ich habe bereits eine Kündigung geschickt. ES scheint mir wichtig ihnen dies mit zu teieln
Christina meint
Ich habe bereits auch eine Rechung und eine Mahnung von der Firma Antassia GmbH. Habe aber nicht drauf reagiert. Ich habe jetzt Angst das ein Gerichtliches verfahren auf mich zu kommt. Kann mir irgendwas passieren wenn ich dies nicht Zahle?
Sönke Nippel meint
Also – eigentlich kann es nicht schaden, das Formschreiben von der Stiftung Warentest zu laden und an die Antassia GmbH zu versenden.
Wenn trotzdem dann noch etwas kommen sollte, dann müsste an sich die Einschaltung eines Anwaltes unproblematisch sein. …
WillNichtErkenntWerden meint
Sehr geehrte Leser,
auch ich habe vor 1 woche so eine email bekommen,
ich solle 96€ überweisen…ich habe zwar das Geld, dennoch habe ich nichts unterschrieben für so ein abo…
ich bin ratlos…was soll ich jetzt tun…
Sönke Nippel meint
Hallo WillNichtErkannWerden,
s. o. – dem Link der Stiftung Warentest folgen und an die Antassia oder die Content Services den dort vorformulierten Text (mit den eigenen Daten ergänzt) senden.
Gerne übernehme ich natürlich auch die Vertretung – das würde Sie allerdings 46,41 € kosten. Dann sollte ich auch den gesamten bisherigen Schriftverkehr erhalten.
Auch wenn sich erst im weiteren Verlauf Schwierigkeiten ergeben, werde ich natürlich gerne für Sie tätig.
Grüße
Sönke Nippel
WillNichtErkenntWerden meint
ich hab gerade alle meine postfächer durchgeschaut
habe bemerkt das ich diese email 3x erhalten habe
ich weis nicht mehr weiter…
ich habe falsche angaben gemacht da ich minderjährig bin
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Also – Nerven behalten und das Schreiben der Stiftung Warentest benutzen (Briefmarke besorgen, …) – außerdem konntest Du als Minderjähriger keine verbindlichen Erklärung abgegeben.
Übrigens – ich glaube, das Urteil des AG Marburg beschäftigt sich mit diesem Thema … Schau„mal hier:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_10-2010.pdf
Das Gericht führt u. a. aus, „Der Kläger hat zwar als Minderjähriger ein falsches Geburtsdatum … angegeben, dies ändert aber nichts … an der verwerflichen Handlung …“
Da dürfte eigentlich nichts „schief gehen“.
Grüße
Sönke Nippel
WillNichtErkenntWerden meint
was soll ich jetzt machen???
einfach ignorieren und hoffen das nichts passiert?
meine eltern werden mich umbringen wenn die das rausfinden.
die waren von anfangan wegen internet wegen solchen fallen
ich hab richtig angst…hab die email gestern abend erst gesehen und die ganze nacht nicht geschlafen
WillNichtErkenntWerden meint
wie meinen Sie das „shcreiben der Stiftung Warentest“??
Rechtsanwalt S. Nippel meint
– Oben im Artikel ist ein Hinweis (Link) auf eine Seite der Stiftung Warentest.
– Auf der Seite der Stiftung findest Du ein Musterschreiben bzw. ein Formulierungsbeispiel.
– Das solltest Du ausfüllen und an die Content Services Limited oder die Antassia GmbH versenden.
Eigentlich kann da nichts schief gehen – im Übrigen solltest Du mit Deinen Eltern sprechen – auch der Vorstand der Stiftung ist darauf „reinfgefallen“ und auch andere ehrenwerte Leute – das ist nichts „Ehrenrühriges“! Hier den Lesern und Kommentatoren ist Ähnliches passiert! Deshalb habe ich auch Strafanzeige gestellt. Deshalb hat das AG Marburg auch entsprechend entschieden!
Wir haben es eben mit professionellen Abzockern zu tun.
Viel Glück denn!
Grüße
WillNichtErkenntWerden meint
ich weis nicht mehr weiter…
was würde passieren wenn ich diese mails einfach ignorier??
weil die älteste ist schon 2 monate her
WillNichtErkenntWerden meint
ich trau mich wirklich nicht mit meinen eltern darüber zu reden
die killen mich…das mein ich ernst…
auf dieser seite steht
„“Ich wollte keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abschließen. Den klein geschriebenen Hinweis auf die Kosten auf Ihrer Homepage habe ich nicht wahrgenommen und auch nicht erwartet, da die dort angebotenen Leistungen an zahlreichen anderen Stellen im Internet kostenlos verfügbar sind. Ein Vertrag, der mich zur Zahlung des geforderten Betrags an Sie verpflichtet, liegt daher nicht vor. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf meiner Registrierung bei Ihnen, fechte etwaige Willenserklärungen wegen des Irrtums über den Preis an und kündige alle gegebenenfalls mit Ihnen geschlossenen Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt.““
soll ich genau das in an die firma/seite da schicken??
WillNichtErkenntWerden meint
ah da…das muster xD
aber wenn ich an die einen brief schreibe wissen die doch das ich
1.falsche angehaben gemacht hab (was angeblich strafbar sein soll)
2.wo ich wirklich wohne und die rechnung da hin schicken
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Ich schau`mir das `mal später genauer an.
Muss gerade auch etwas Wichtiges erledigen.
Wurdest Du denn wirklich aufgefordert, Dein Geburtsdatum anzugeben?
Jedenfalls – aus einer ersten Einschätzung zur Strafbarkeit (Vorsicht, ist nur ein „Schnellschuss“) – worüber solltest Du „getäuscht“ haben, wenn Du Dein Alter nicht richtig angibst in einem Zusammenhang, der nicht auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes (Vertrages) gerichtet ist?
Aber trotzdem: demnächst nicht mehr machen …
WillNichtErkenntWerden meint
nein man wird nicht daraufhingewiesen das man das geburtsdatum richtig angebenmuss
ok, vielen dank schonmal ich komm dann später auf Sie zurück (:
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Tja, oben meine Ausführungen zur „Täuschung“ beziehen sich auf § 263 StGB – Betrug:
Die Ausführungen sind allerdings nicht ganz richtig: getäuscht hast Du offensichtlich – aber aus Deiner Sicht nicht in einem rechtsgeschäftlichen Zusammenhang. Deshalb dürfte im Ergebnis jedenfalls ein Vorsatz für eine Vermögensdisposition und einen Vermögensschaden fehlen. Ein Betrug scheidet also aus.
Aber: Ich find`, dass das in die falsche Richtung läuft! Nicht Du hast Dir etwas vorzuwerfen, sondern der Betreiber der Abzockfalle!
Falls schließlich herauskäme, dass die Betreiber mit „Minderjährigen“ und deren Ängsten spielen, dann sollte jedenfalls den Betreibern ordentlich auf die Finger geklopft werden!
Deshalb: offenbare Dich ruhig!
keine angabe meint
sehr geehrter herr nippel,
mein mann ist auch auf diese abzocke hereingefallen.wie ist das nun wenn ich dieses schreiben dahin sende ist das dann erledigt und ich muss nicht mehr zahlen???bitte antworten sie mir doch auf meine email adresse.vielen dank im vorraus
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo,
eigentlich müsste der Spuk beendet sein, wenn dieses Schreiben der Stiftung Warentest ausgefüllt versandt worden ist.
Beauftragen Sie dann einen Anwalt, wenn Sie noch einmal durch die Gegenseite anwaltlich zur Zahlung aufgefordert werden. Dann zumindest müssten Ihre Kosten von der Gegenseite beitreibbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
WillNichtErkenntWerden meint
kann man den text von dem „Stiftung wartest muster“ auch einfach ihnen per email schicken oder durch den fragebogen von der seite?
WillNichtErkenntWerden meint
aber wie kann ich das „abo“ jetzt kündigen ohne
1. was zu zahlen
und
2. einen brief zu schreiben weil sonst wissen die wo ich wohne
WillNichtErkenntWerden meint
würde es was bringen wenn ich die email addressen einfach lösche?
Horstmann meint
Rechnungen RA Tank: Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer?
Hallo,
auf den Rechnungen des RA Tank, bzw den Zahlungsaufforderungen findet sich keine Umsatzsteuer-ID, noch eine Steuernummer. Ist er hierzu nicht verpflichtet diese anzugeben? Oder hat der keine – das ist doch eher unwahrscheinlcih…
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Horstmann,
auch hier: Vielen Dank für die Hinweise!
richtig ist allerdings, dass auf Rechnungen die Steuernummer oder die USt-ID enthalten sein muss, § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Sind die Nummern nicht enthalten, handelt es sich nicht um eine Rechnung.
Da nach § 26 a Abs. 1 Nr. 1 UStG die Nichterteilung einer Rechnung mit einem Bußgeld bis zur Höhe von € 5.000 geahndet werden kann, besteht auf seiten des Rechnungstellers ein Zwang, die vorgesehenen Pflichtangaben in die Rechnung aufzunehmen.
Noch einmal – besten Dank für die Anmerkungen!
Grüße …
Ridschi777 meint
Hallo!
Mir ist es auch so ergangen..Nur habe ich gleich nach der Registrierung gemerkt ,daß da was nicht
stimmt.Habe 3 Tage später Widerruf eingelegt.
Ohne Reaktion von Antassia.
Danch erneute Forderung des Anwalts Olaf Tank.
Widerspruch und Kopie des schriftlich eingereichten Widerspruchs gesendet.
Heute erneut Forderung von 138 €.
jetzt erneut Zahlung abgelehnt und Staatsanwaltschaft Darmstadt informiert.
Laut Sat 1 Akte 2010 ist die Mainzer Anschrift eine Brifkastenfirma und reagiert deshal auf Widerspruch nicht.
Auch steht auf der Rechnung keine Steuer für seine Auslagen.
Eine Rechnung ohne Steuernummer ist nicht koreckt.
Ich zahle jedenfalls nichts ,da ich Antassia und Olaf Tank rechtzeitig widersprochen habe.
Auch hat die Staatsanwaltschaft von mir Kenntnis über den versuchten Internetbetrug erhalten.
Ich zahle solchen Leuten,die rechtskräftig verurteilt wurden keinen Sent.
Ridschi
tom meint
Auch ich habe diesen Textbaustein der Antassia bekommen und bin mir keiner Schuld bewußt.
MFG
Tom
Platezek Katharina meint
Guten Abend ,ich habe vor Zwei Tagen auch die Gleiche mail bekommen. Von der anastasia Gmbh Habe darauf hin direkt die kündigung geschrieben ,das ich keine seite geöffnet habe in den ich irgendwas zahlen sollte. da ich am abend noch keine E-Mail von dennen bekam habe ich noch mals geschrieben nur etwas anders habe dann gestern spät abend eine mail von dennen bekommen mit der Zahlungs aufforderung und heute genau das gleiche schreiben noch mal.habe bereits mehrfach versucht da anzurufen .nur leider geht da immer nur ein Band dran. Bitte teilen sie mir doch mit was ich da am besten machen kann. Mit freundlichen Grüßen…
Schweizer meint
Ich habe auch eine Rechnung erhalten von gleiche Gmbh! Ich wohne in der Schweiz und meine Rechung ist per Post gekommen. Von mir verlangt er Über 100 Euro. Man bedroht mich auch mit Strafanzeige. Aber ich habe nicht reagiert. Ich denke auch nihct reagieren.
SusanneMeyer meint
Hallo
Ich hab da mal eine Frage in den AGB der oben genannten Firma findet sich keine genau Angabe zur Kündigungsfrist ist das Erlaubt. Es heißt bloß, dass man im Laufe der zwei Jahre nicht ordentlich kündigen kann. Aber nicht wann man dann kündigen muss. Es steht mir laut Firma frei sofort zu kündigen und diese muss auch von der Firma anerkannt werden. Aber der Musterbrief der Stiftung Warentest ist doch eine Kündigung muss man mir diese von Seiten der Firma nicht bestätigen.
Lieben Gruß an alle
P.S Hat einer von euch schon mal an eine Sammelklage gegen besagtes Unternehmen gedacht.
conny meint
Hallo Leute, mir ist es gleich gegangen, hatte auf einmal eine Rechnung im Postfach von dieser „Antassia GmbH“, hatte nicht drauf reagiert, prompt kam eine Mahnung mit Androhung von Anwalt und gerichtlichen Schritten. Werde diesen Musterbrief von „Stiftung Warentest“ abschicken und abwarten. Denen gehört mal ordentlich in den „Allerwertesten“ getreten, daß ihnen Hören und Sehen vergeht!!
Miguel Dias meint
Hallo die Damen und Herren,
Auch ich habe Post dieser dubiosen Firma erhalten zzgl. Anwaltschreiben weil ich nichts gemacht habe! Habe versucht Antassia anzurufen um herauszufinden, was ich eigentlich gekauft habe??? 24 Std. besetzt und geht auch niemand rann! Der Anwalt der selbe Witz! Habe mich mal per E-mail an „Top of Software“ gewandt=> Antwort der Fall wurde komplett dem Anwalt übersendet! Ich frage mich doch nur eins! Wir sind in Deutschland = Rechtsstaat! Wenn ich in Google Antassia GmbH eingebe, kommt doch nichts anderes wie ANTASSIA = OLAF TANK = BETRÜGER/ABZOCKER!!!! So warum tut hier keiner was???? Fakt ist, mas sollte den Musterbrief zum Widerspruch, der Verbraucherschutzzentrale vorsichtshalver downloaden und den Witzfiguren zusenden! Sei es per Fax mit Bestätigung! Genau so rechtswirkam wie eine schriftliche Haftbarhaltung gegen jegliche Kosten!!! Fristgerecht reagieren muss man dann halt nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid per Einschreiben eintrudelt! Man sollte auf jeden Fall umgehend Widerspruch einreichen!!!
Währe mich meint
Hallo, ich mein Sohn (12 Jahre alt) hat heute auch einen Brief dieses Dupiosen RA´ s Tank bekommen wrin er aufgefordert wird 138,-€ bis zum 16.04.2010 zu überweisen! Ich weiß jetzt erstmal gar nicht was ich zu tun habe. Telefon ist bei RA Tank genauso wie bei Antassia EWIG!! besetzt.
Kann mir jemand sagen wo ich diese Musterbriefe bekommen kann? und wie ich ambesten weiter vorgehe?
Vielen dank im vorraus
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Also – auf jeden Fall nicht zahlen!
Ich bin der Auffassung – entgegen meinem Vorredner -, dass Sie sich auf der sicheren Seite befinden, wenn Sie den Musterbrief der Stiftung Warentest ausgefüllt an die Antassia senden.
Link: http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/infodok/Abofallen-im-Internet-Musterbrief-1798576-2798576/
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Andreas Schröder meint
Hallo!
Ich habe eine Mahnung per E-Mail erhalten, die vorausgehende Rechnungsmail hab ich möglicherweise gelöscht oder nicht erhalten. Habe jetzt den Musterbrief der Verbraucherzentrale an Antassia geschickt. Anscheinend gibt es inzwischen mehrere Musterbriefe gegen diese Abzocker, das ist gut so! Mit dem Anwalt hatte ich noch nichts zu tun, kann ja noch kommen. Ich verstehe nur nicht, wie jemand, der solche betrügerischen Unternehmen vertritt (man könnte ja auch sagen: unterstützt), überhaupt noch Anwalt sein kann. Es gibt doch schon etliche Urteile gegen diese Unternehmen, wieso nicht gegen solche Anwälte? Die Anwaltskammer müßte doch auch auf solche Anwälte aufmerksam werden – warum wird denen nicht ihre Zulassung entzogen?
Zahlen werde ich auf keinen Fall!
Freundliche Grüße
Andreas Schröder
Tanja meint
Hallo, ich habe im November letztes Jahres die zahlungsaufforderung vom RA Olaf Tank gekriegt obwohl vorher keine Rechnung oder Mahnung eingegangen ist., bzw. kein Vertrag enstanden ist. Ich war schokiert, habe dann im Internet mich schlau gemacht und festgestellt dass es um Betrug geht. Also habe ich gar nicht reagiert und die Sache war erlediegt.
Und jetzt wieder die Rechnung von „Antassia“. Ich werde gar nicht reagieren weil ich gar kein Vertrag mit denen habe.
Man ärgert sich trotzdem und fragt sich was man unternehmen kann dass es endlich aufhört und solche Betrüger nicht mehr das machen
marcus meint
Hallo!
Auch mir hat diese Antassia GmBH eine Mahnung per eMail geschickt vorher hatte ich noch nie was von dieser Firma per eMail erhalten habe darauf einen Musterbrief von der Verbrauchschutzzentrale per Einschreiben dort
hingesendet.Gestern habe ich Post von Herrn Tank bekommen.Der fordert mich auf den Rechnungsbertrag sowie
seine Kosten bis zum 19.04.2010 zu überweisen was ich auf keinnen Fall machen werde.Meine Frage wäre nur
was passiert wenn jetzt ein Mahnbescheid kommt den ich dann wiederspreche, muß ich dann trotzdem mit einen
Eintrag bei der Schuffa rechenen?
Und soll ich Anzeige erstatten?
Laura meint
hallo,
jemand aus meinem haushalt war auf der top-of-software.de Seite und hat dort einen falschen namen und adresse angegeben und die verwendete emailadresse ist ein phantasiename. darüber konnte man die identität nicht ermitteln . zuerst kam eine rechnung per email mit den falschen angaben und der androhung, dass bei nicht zahlen über die ipadresse die richtigen daten ermittelt würden. ich konnte mir das nicht vorstellen wegen des datenschutzes. jetzt kam per post an meine richtige adresse das anwaltsschreiben von Olaf Tank mit zahlungsaufforderung. Wie ist so etwas möglich? Wie konnte er sich legal meine anschrift besorgen? das könnte ja nur über gmx sein oder über den provider.
braucht es dazu nicht einen richterlichen beschluss?
was soll ich jetzt tun?
Nicht Geschädigter meint
Gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB haben Fernabsatzgeschäfte sowieso eine Widerrufsfrist von einem Monat. Dieser Hinweis sollte dem Schreiben von Stiftung Warentest noch angefügt werden.
Herzliche Grüße
Eine weitere Rechnungnummer meint
Guten Abend
nach Erhalt der Rechnung der oben Beschriebenen Antassia GmbH sendete ich das Schreiben der Stiftung Warentest mit meinen Angaben per e-mail über das Kontankt Formular des Unternehmens zurück. Meine Frage ist jetzt ob ich alles richtig gemacht hab, kommt noch was auf mich oder ist die ganze Geschichte damit beendet
guegie meint
auch ich habe so eine rechnung bekommen,soll 96€ auf konto 2217058 taunus-sparkasse ueberweisen.nur eins verstehe ich nicht,warum man solche abartigen typen nicht aus den verkehr ziehen kann?
HILFE meint
Hallo
Ich brauche unbedingt hilfe bin 14 jahre alt und habe nun schon Verwarnung von Antassia GmBh bekommen…
Was soll ich nun tun?
Ich habe die falschen angaben angegeben,und mich als über 18 ausgegeben.Ist das Strafbar?
Und soll ich die Rechnung zahlen(Top-of-software) oder einfach ignoriren???
Bitte helfen sie mir bin sehr verzweiflt und weiß nicht was ich tun soll!!!
Hmm meint
Hallo
Ich kann dich beruhigen. Es folgen für dich keine rechtlichen Konsequenzen, da ich einmal annehmen, dass du nicht wusstes, dass du einen Kaufvertrag abschließt. Als zweites würde ich dir raten mit deinen Eltern zu reden. Die müssen unbedingt darüber bescheid wissen und als drittes würde ich dir raten den Musterbrief der Stiftung Warentest an die Antassia GmbH zu schicken.
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Besten Dank für die Übernahme der Antwort! Genau so sehe ich das auch!
Moosgarten meint
Hallo,
auch ich habe eine solche Rechnung erhalten. Ich wollte das kostenlose Google Earth runterladen und bin dabei auf die dubjose Seite gekommen, wo man Name und Adresse eingeben musste, da keine Kontonummer abgefragt wurde, habe ich nichts böses erwartet, auch habe ich so leichtsinnigerweise bei AGB einen Haken gemacht.Auf der Originalseite stand nichts von Gebühren.
Die Rechnung erhielt ich am 20.4., sicher bewusst, da war die Widerspruchszeit abgelaufen.
Eine Anfrage, mir einen Vergleich anzubieten, wurde mit Fälligkeit von Mahngebühren beantwortet.
Soll ich unter Vorbehalt den Einzahltermin einhalten?
MfG
Moosgarten
Anlage Rechnung vom 20.4.2010
Sehr geehrter Herr Jxxxxxs,
wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf http://www.top-of-software.de nutzen und
bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:
Beschreibung:
12-Monatszugang für http://www.top-of-software.de
Anmeldung vom 05.04.2010
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Preis:
96,00 EUR
Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum
27.04.2010 auf das nachfolgende Konto:
Für Kunden aus Deutschland:
Kontoinhaber: Antassia GmbH
Kontonummer: 2217058
Bankleitzahl: 51250000
Bank: Taunus-Sparkasse
Für Kunden aus dem Ausland:
Kontoinhaber: Antassia GmbH
IBAN: DE17512500000002217058
SWIFT-BIC: HELADEF1TSK
Bank: Taunus-Sparkasse
Sitz der Bank: Bad Homburg
Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an
und als Kontoinhaber die Antassia GmbH, ansonsten kann Ihre Zahlung
bei uns nicht zugeordnet werden.
Ihre Kundennummer: TS8xxxx, Ihre Rechnungsnummer: RE041xxxxx
Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen,
entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.
Weitere Informationen zur Rechnung:
Sie haben sich auf der Seite http://www.top-of-software.de/66/ angemeldet und erhalten dafür ein Jahr
Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular
mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB und Datenschutzerklärung akzeptiert und das
Widerrufsrecht zur Kenntniss genommen.
Wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse
jochen.fuchs@freenet.de geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt.
Sie haben daher nachweislich den Zugang genutzt. Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten:
Username: jochen.fuchs@freenet.de, Passwort: L2drHsj . Auf der Seite http://www.top-of-software.de
können Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen und die Inhalte nutzen.
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums xxxx.1938 falsche Angaben gemacht haben,
liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.
Ihre IP-Adresse 84.184.xx.179 haben wir bei der Anmeldung
(genauer Zeitpunkt: 05.04.2010, 18:31:22 Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über
den verwendeten Provider p54B835B3.dip.t-dialin.net den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.
Unsere AGB können Sie auf der Seite http://www.top-of-software.de noch einmal nach lesen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser
Kontaktformular auf der Seite http://www.kontakt-anfrage.de zur Verfügung.
Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür
Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt werden können.
Im Anhang ist ihre Rechnung als PDF-Datei. Sie benötigen dafür den Acrobat Reader.
Mit freundlichen Grüßen
Antassia GmbH
—————————————–
Antassia GmbH
Rhabanusstraße 10
55118 Mainz
Handelsregister: HRB 42223, Amtsgericht Mainz
Steuernummer: 26 650 0593 1
Geschäftsführer: Alexander Varin
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Herr Moosgarten,
ich würde jedenfalls nicht zahlen.
Offensichtlich hatten Sie doch bei dem „Klick“ keinen Willen, der darauf gerichtet war, einen Vertrag abzuschließen – dann haben Sie doch auch keinen Vertrag abgeschlossen!
Laden Sie das Musterschreiben aus dem Internetauftritt der Stiftung Warentest, füllen Sie das Musterschreiben aus und schicken das dem Gegner – damit hat der Spuk zwar möglicherweise immer noch kein Ende (und Sie bekommen noch weitere Mahnungen – der Gegner setzt auch auf den „Lästigkeitsfaktor“), aber Sie sind – sollten wider Erwarten tatsächlich gerichtliche Schritte eingeleitet werden – „auf der sicheren Seite“.
Grüße
Sönke Nippel
Tina meint
Sehr geehrter Herr Nippel,
mit Schrecken habe auch ich heute erst entdeckt, dass mein Sohn eine Rechnung von 96 € von der dubiosen Firma Antassia GmbH erhalten hat, die bis zum 27.4.10 beglichen werden muss. Das Problem ist, dass er erst 16 Jahre alt ist und ein falsches Alter angegeben hat. Was kann uns nun passieren??
Muss man diesen Musterbrief von der Stiftung Warentest schreiben? Und wenn, muss es mein Sohn tun? Er ist doch minderjährig. Die Antassia schreibt auch, wenn er falsche Altersangaben gemacht hat zieht das ein Strafverfahren nach sich!!!!
Ich bin deswegen sehr beunruhigt!!
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Ich habe wegen der zahlreichen schriftlichen Anfragen hier und auch telefonischer Anfragen von Minderjährigen bei mir einen Artikel eingestellt, der sich zwar nur „flüchtig“ mit der Problematik beschäftigt – ich glaube aber nicht, dass sich eine gründlichere und wissenschaftliche Befassung mit dem Thema wirklich lohnt – weder für den Anwalt noch für den Hilfesuchenden:
– Abzocke von Minderjährigen
Im Prinzip muss es dabei bleiben, dass nicht der/die Minderjährige betrügt – auch bei einer fehlerhaften Altersangabe – sondern die Antassia! Dies ist meines Erachtens so offensichtlich, …
Tina meint
Danke für Ihre Antwort. Noch eine Frage: Soll mein minderjähriger Sohn diesen Brief an die Antassia schreiben oder kann ich das als Mutter auch? Denn die Rechnung geht ja an ihn!
Tina meint
Danke für Ihre Antwort. Noch eine Frage: Soll mein minderjähriger Sohn diesen Musterbrief an die Antassia schreiben oder kann ich das als Mutter auch? Denn die Rechnung geht ja an ihn!
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo
– gute Frage!
Richtig ist, wenn Sie als gesetzliche Vertreterin Ihres Sohnes unterzeichnen.
Ihr Sohn sollte aber auch unterzeichnen.
Grüße
noch-ein-verärgerter-Bürger meint
Hallo, Herr Nippel,
auch ich bin vor einiger Zeit (Anfang Januar) angemahnt worden, ich hätte irgendeinen Vertrag mit einer Fa. „Opendwownload.de“ abgeschlossen. In der Mahnung waren sofort Mahngebühren aufgeführt, obwohl ich weder eine Auftragsbestätigung noch irgendwann eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten habe. Auf ein entsprechendes Schreiben meinerseits – ähnlich einem Musterschreiben der Verbraucherzentralen – habe ich dann zunächst nichts mehr gehört.
Jetzt kam aber ca. Mitte April ein Schreiben einer Inkasso-Firma. Ich habe hierauf nochmals ausdrücklich per Einschreiben mit Rückschein geantwortet und gleichzeitig mit rechtlichen Schritten meinerseits gedroht.
Gibt es hierzu ggf. ein Musterschreiben für Strafanzeigen???? Ich möchte sowohl die Betreiber der Abo-Falle als auch die Inkasso-Firma anzeigen.
Wo kann ich diese ggf. finden?
Außerdem kann ich nicht verstehen, dass sich unsere Bundesregierung imer noch weigert, endlich den „Verbraucherschutz“ so zu reformieren, dass der Bürger vor solchen Verbrechern auch wirklich geschützt ist????
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo verärgerter Bürger,
die Verärgerung kann ich gut nachvollziehen.
Deshalb habe ich auch schon (am 5. März 2010) eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt und werde demnächst dazu bei der Staatsanwaltschaft „nachtragen“. Bisher habe ich noch keine Rückäußerung erhalten.
Allerdings scheinen sich die Strafgerichte nicht richtig dazu durchringen zu können, „kurzen Prozess zu machen“.
Etwas lukrativer und aussichtsreicher scheint mir zur Zeit eine Rückforderung zu sein, die ich für rechtschutzversicherte Mandanten betreibe. Dies dürfte die Betreiber der Abofallen auch wirklich ägern.
Grüße
Sönke Nippel
Nochmals der verärgerte Bürger meint
Hallo, Herr Nippel,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich würde mir wünschen, dass Ihre Klage Strafanzeige hat.
Dabei könnte ich mir vorstellen, dass es ggf. doch sinnvoll wäre, wenn möglichst viele Betroffene gegen diese Gauner vorgehen würden. Deshalb möchte ich – wie schon geschrieben – persönlich Strafanzeigen sowohl gegen die Abzock-Seitenbetreiberin als auch gegen die Handlanger (sprich Inkasso-Firma) einreichen.
Soweit ich mich im Strafrecht auskenne, müsste dies doch bei jeder Polizeidienststelle möglich sein, diese muss die Anzeige doch wohl an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten ???
Nochmals meine Frage: Ich kenne mich mit den juristischen Fachbegriffen nicht aus. Deshalb würde ich es begrüßen, wenn ich irgendwo ein Musterschreiben finden könnte, dass ich zur Abfassung meiner Anzeigen nutzen könnte.
Können Sie mir ggf. mitteilen, wo es solche Schreiben zum Nachlesen und ggf. Kopieren/Runterladen gibt?
Leider habe ich trotz intensiver Suche im Internet bisher noch kein Muster gefunden.
Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen!!
P. S. Da sich die mir bisher entstandenen Kosten (FAX an eine 01805-er Nummer und die Kosten des Einnschreibens) insgesamt auf einen Betrag unter 5,–€ belaufen, ist ein Rückforderungsverfahren m. E. derzeit nicht sinnvoll, da meine Rechtsschutzversicherung zumindest bei meinen Anwaltskosten einen Selbstbehalt vorsieht, der diesen Betrag übersteigt.
Achim meint
Achim Antwort vom 17. Mai 2010, 18:14:
Hallo,
mich hat dieser „Laden” auch beehrt.
Die angegebene IP- Nummer stimmt nicht , ich war niemals auf der Seite der Anastasia und zu dem angegebenen Zeitpunkt waren wir auswärts Essen.
Heute, am 17.05.2010 bekam ich die Rechnung des RA- Tank.
Ich werde wohl Strafanzeige stellen.
Auch ich stelle mich gerne gegen diese Firma als Zeuge zur Verfügung.
Grüße
Achim
menco meint
Sehr geehrter Herr Nippel,
auch mein fast 70jähriger Vater ist Opfer der Abzocker der Antassia GmbH geworden. Nach einer Recherche im Netz hab ich ihm geraten, nicht zu tun. Nun liegt auch uns das berühmt berüchtigte Schreiben des RA Tank vor und langsam krieg ich kalte Füße. Für den Musterbrief der Stiftung Warentest dürfte es zu spät sein (hab es auch eben nicht geschafft, den Download dafür über den genannten Link zu starten) und ich weiß nicht, was ich nun machen soll. Ich wäre gern bereit, Ihre Anwaltskosten zu übernehmen, wenn wir aus der Antassia – Geschicht rauskommen.
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Menco,
gerne würde ich „Ihren Fall“ übernehmen. Rufen Sie einfach an.
Kalte Füße müssen Sie aber nicht bekommen! Das Schreiben der Stiftung zu versenden, genügt m. E. völlig.
Andere sind sogar der Auffassung, dass Alles in den Papierkorb wandern sollte, bis es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt (wovon ich noch nicht gehört habe). Ich bin da eher der Auffassung, dass formal korrekt gehandelt werden sollte … Dann können ggf. auch später die Kosten von der Gegenseite beigetrieben werden. …
Also – wie gesagt – gerne würde ich den Fall übernehmen (insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung besteht oder ein Beratungshilfeschein besorgt werden kann). Einfach anrufen!
Grüße
Sönke Nippel
Nur ein Spitzname denn Olaf Tank liest sicher mit. meint
Ich bin auch auf Top-of-software geraten, in dem Glauben eine Freeware zu Laden (die auf deren Seite sogar als Freeware („Lizenz: Demo. Eine Demo-Version ist eine kostenlose Präsentation eines Programms“) ausgezeichnet war. Weil ich nicht in dem Glauben war einen Vertrag abgeschlossen zu haben sind alle eventuellen Rechnungen und Mahnungen in meinem Spamfilter gelandet und haben mich nicht erreicht. Daher kam am jetzt das Schreiben des RA Olaf Tank mit der Aufforderung 138,- zu zahlen.
Dieses werde ich gemäß den Empfehlungen dieser Seite nicht machen sondern das Musterschreiben versenden.
Wenn weitere Schritte nötig werden werde ich gerne auf sie zukommen.
Heizungsbauer meint
Habe ebenfalls versehentlich ein Abo mit der Firma Antassia abgeschlossen. Noch beim Senden dachte ich… „Mist, das wird teuer-…“ Leider habe ich mich nicht erkundigt sondern den geforderten Betrag anstandslos bezahlt.
Ein paar Wochen später habe ich dann bei Akte den Bericht über die Abzocke der Firma Antassia gesehen. Heute kam denn trotz bezahlter Rechnung noch eine Mahnung in der bereits bekannten Höhe von 138,00 €. Die Verbraucherzentrale hat mir geraten, die Mahnung mit allen Unterlagen und dem Schreiben der Verbraucherzentrale kommentarlos an den RA Toni Münk zu faxen und mir auch direkt erklärt, das trozdem weiterhin Mahnungen eintreffen würden, mit denen ich dann auf die gleiche Art und Weise verfahren solle.
Nun hab ich gelesen, dass trotz des „1-Jahres-Vertrags“ im neuen Jahr wieder eine Rechnung eintreffen würde. Soll ich das ganze vorsorglich kündigen oder besser gar nicht mehr reagieren.?
Die bereits bezahlten 96,00 € kann ich ja wohl abschreiben….
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Heizungsbauer,
wenn schon ein anderer Anwalt „im Spiel“ ist, will ich da nicht „reinfunken“ – viele Köche verderben den Brei!
Allerdings gehe ich davon aus, dass vorsorglich Widerruf, Anfechtung … aller denkbaren Erklärungen erfolgt sein müsste.
Grüße
Sönke Nippel
uwe meint
ich habe heute auch eine rechnung von den herrn rechfsanwalt tank bekommen–von 138,00-von der firma antassia-bin aus allen wolken gefallen-habe nie ein vertrag mit diese firma abgeschlossen.darauf rief ich den anwalt an-das ich nicht bezahlen werde-er meinte dann geht es vor gericht und würde dann viel teurer werden.ich sagte ihn das ich i9m rechtschutz bin-sollte ich noch einmal ein schreiben bekommen werde ich ein anwalt einschalten wegen betrug.jetzt meine frage–soll ich jetzt schon zum anwalt gehen oder noch warten?mit freundlichen guß uwe
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Uwe,
… also, noch einmal … M. E. ist es das Sicherste: den Musterbrief der Stiftung Warentest ausgefüllt (nachweisbar) an den Gegner zu übersenden!
Ich habe noch nicht gehört, dass RA Tank oder auch die Antassia GmbH (oder eine der anderen „Übeltäter“) ein gerichtliches Verfahren einleiten. Die Erfolgsaussichten sind einfach zu klein – sprich: die voraussichtlichen Kosten von gerichtlichen Verfahren stehen „in keiner Relation“ zu dem zu erwartenden Gewinn. Deshalb: Nachdem der Musterbrief gemäß den Ausführungen der Stiftung versandt worden ist, einfach ein gerichtliches Verfahren abwarten. Wenn dann – entgegen dem oben Gesagten – ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden sollte, dann gilt natürlich – sofort Widerspruch (bei einem gerichtlichen Mahnverfahren) einlegen bzw. auf eine Klage erwidern!
Grüße
Sönke Nippel
Jutta meint
Sehr geehrter Herr Nippel
Auch wir haben heute eine Mahnung des Rechtsanwaltes Tank bekommen. RA Tank verlangt 138 €. Mir ist nicht bewusst irgendwo was herrunter geladen zu haben. Nun habe ich hier Fragen und Antworten gelesen und stelle fest, das Sie dazu raten, den Brief der Stiftung Warentest an Tank zu senden. Ich habe im Internet gesucht und nichts gefunden. Können Sie mir einen Link schicken, wo ich den finden kann?
Ich danke Ihnen
Mit freundlichen Grüßen
Jutta
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Jutta,
hier der Link zu dem Musterbrief im Internetauftritt der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/infodok/Abofallen-im-Internet-Musterbrief-1798576-2798576/
Grüße
Sönke Nippel
Jutta meint
Guten Morgen Herr Nippel
Dankeschön für Ihre rasche Antwort !!!!
Ich werde mir gleich das Formular runterladen, ausfüllen und versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta
Birgit meint
Hallo,
Ich habe gestern Abend eine Rechnung der Antassia GmbH über 96 Euro zugesand bekommen. HIerbei handelt es sich um ein Jahres zugang zu einer Website. Dies habe ich nie wissentlich angefordert oder beabsichtigt zu erwerben mit dem Download einer als „Freeware“ gekennzeichneten Softwar. Ich habe gestern abend unverzüglich darauf geantwortet dass ich nicht bereit bin diesen Betrag zu überweisen. Ich warte im MOment noch auf einen Antwort.
Von diesem Musterbrief habe ich erst heute nach genauerer Recherche erfahren.
Soll ich diesen Musterbrief auch noch an besagtes Unternehmen schicken? Und was kann mir im schlimmsten Fall geschehen, wenn ich den Betrag nicht Überweise? Und spielt es irgendeine Rolle das ich aus Österreich bin und dies ein Deutsche Firma?
Danke im Vorraus
Mit freundlichen Güßen
Birgit
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Birgit,
falls Sie in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie überhaupt keinen Geschäftswillen hatten etc., müsste das eigentlich genügen – der hilfsweise Widerruf und die hilfsweise Anfechtung aller eventuell dennoch abgegebenen Willenserklärungen, die in dem Musterschreiben enthalten sind, kann allerdings auch noch sinnvoll sein.
Ob der hilfsweise Widerruf der Registrierung und die hilfsweise Anfechtung zwingend erforderlich sind, kann ich hier nicht einschätzen. Eigentlich müsste der Hinweis darauf genügen, dass Sie das Kleingeschriebene nicht gesehen haben und Sie sich auch nicht daran erinnern, irgendetwas im Hinblick auf einen Geschäftsabschluss wahrgenommen zu haben.
Viele Kollegen von mir raten sowieso, gar nicht auf die Schreiben einzugehen. Den Musterbrief abzusenden, halte ich allerdings für das „korrekte Vorgehen“. Sollten je von der Gegenseite gerichtliche Schritte eingeleitet werden (dies würde allerdings deren mir bisher bekannten Geschäftsgebaren widersprechen) sind Sie dann jedenfalls auch „der sicheren Seite“.
Grüße
Sönke Nippel
XY meint
Guten Tag, Herr Nippel,
der Rechnung der Antassia GmbH vom 16.4.2010 (Text identisch mit allen anderen „Opfern“) hatte ich mit einem ähnlichen Schreiben wie dem Formschreiben der Stiftung Warentest am 18.4.2010 widersprochen – per Einschreiben mit Rückschein, quittiert am 26.4.2010. Inhalt des Schreibens war die Erklärung des Widerspruchs, weil gar kein Vertrag vorliegt, der hilfsweise Widerruf mangels ausreichender Belehrung, das Verbot der weiteren Nutzung privater Daten sowie der Verweis auf das Urteil des AG Marburg vom 8.10.2010.
Am vergangenen Freitag erhielt ich dennoch den hier auf dieser Seite schon mehrfach erwähnten Brief des RA Olaf Tank vom 9.6.2010 (Zahlungsaufforderung über 138,00 € bis zum 19.6.2010). Macht es Sinn, nochmals zu widersprechen und rechtliche Schritte wegen Beihilfe zum Betrugsversuch (vgl. AG Marburg) anzudrohen? Welche Formalitäten sind bei einem solchen Widerspruch zu beachten? Oder ist jetzt besser Ihre anwaltliche Vertretung angeraten?
Viele Grüße
XY
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo XY,
hier sei kurz das Szenario erklärt:
Insbesondere nachdem Sie das Schreiben der Stiftung Warentest versandt haben, haben Sie meines Erachtens nichts mehr zu befürchten. Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Mir ist kein Fall bekannt, dass die Antassia GmbH einen Mahnbescheid beantragt hat oder die Forderung sonst im streitigen Verfahren durchzusetzen suchte. Dies widerspräche wohl auch der Geschäftsphilosophie der Antassia. Es geht um „Bauernfang“.
Es kann mit einer anwaltlichen Androhung gegenüber der Antassia gearbeitet werden, dass gerichtlich vorgegangen wird, falls die Antassia GmbH nicht ausdrücklich von der weiteren Geltendmachung der Forderung absieht. Erklärt die Antassia GmbH darauf hin ausdrücklich, dass sie von der weiteren Verfolgung absieht, ist fraglich ob Ihre außergerichtlichen Kosten erstattet werden. Auf entsprechende Schreiben von mir erklärte die Antassia schon mehrfach, das von der weiteren Geltendmachung der Forderung abgesehen wird. Allerdings leistete die Antassia nicht die Zahlung auf die von mir geltend gemachten Kosten meiner Mandanten.
Für die Mandanten dürfte an dieser Stelle von entscheidendem Interesse sein, ob Sie das Geld, welches Sie (oder z. B. eine Rechtsschutzversicherung) für die Beauftragung eines Anwaltes ausgeben mussten (insgesamt 46, 41 € inkl. MwSt) auch von dem Gegner erstattet erhalten.
Zum Kostenerstattungsanspruch führte der BGH z. B. aus:
Wenn das Amtsgericht, welches für einen Streit zuständig wäre, der Auffassung ist, dass ein Betrug durch die Antassia GmbH vorliegt, ist unproblematisch ein Kostenerstattungsanspruch gegeben. Die Antassia GmbH und RA Tank wären (wie hier in meinem Internetauftritt in den vorgestellten Urteilen geschildert) zur Kostenerstattung verpflichtet.
Wenn das Amtsgericht (Zivilgericht), welches für den Streit zuständig wäre, der Auffassung ist, dass kein Betrug vorliegt bzw. nachweisbar ist (z. B. weil es am Nachweis des Vorsatzes fehle oder „man/frau besser aufpassen könne“), dann ist ein Kostenerstattungsanspruch nur dann gegeben, wenn z. B. vorvertragliche Pflichten durch die Antassia verletzt wurden. Jedenfalls wenn Sie auf die Rechnung der Antassia mit dem Einschreiben der Stiftung Warentest reagiert haben und jetzt dennoch anwaltlich gemahnt werden, ist m. E. die Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht anzunehmen. Zum Einen könnte die vorvertragliche Pflichtverletzung schon darin zu sehen sein, dass offensichtlich bewusst damit „gespielt wird“, dass der die Internetseite der Antassia Aufrufende gar nicht erkennt, dass er ein rechtsgeschäftliches Angebot abgeben soll. Zum Anderen ist m. E. eine Pflichtverletzung jedenfalls dann gegeben, wenn die Rechnung noch anwaltlich geltend gemacht wird, nachdem ausdrücklich mit dem Schreiben der Stiftung Warentest widersprochen wurde.
Das oben Beschriebene ist allerdings ein „theoretisches Geplänkel“. Sie können sich das Ganze sparen und einfach – jedenfalls nach Versand des Musterschreibens der Stiftung Warentest – jeden weiteren Schriftverkehr in den Abfalleimer wandern lassen. Dahin gehören die Schreiben der Antassia und deren Prozessbevollmächtigten auch.
Also zusammengefasst: Gerne vertrete ich natürlich Ihre Interessen. Auch wenn es um geringe Streitwerte und in der Folge um geringe Gebührenforderungen geht. Erforderlich scheint mir aber die anwaltliche Wahrnehmung Ihrer Interessen nicht. In den bisher von mir vertretenen Fällen habe ich auf meine Drohung mit der „negativen Feststellungsklage“ die Auskunft von RA Tank erhalten, dass die Forderung nicht weiter geltend gemacht wird. Eine Zahlung auf den für meine Mandanten geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch habe ich aber nicht erhalten. Gegen entsprechende Mahnbescheide erhob ein Münchener Anwalt Widerspruch. Ich hatte noch nicht die Zeit, die Erfolgsaussichten der Klage zu prüfen und die Angelegenheiten in`s gerichtliche Verfahren zu überführen. Ich werde aber ggf. weiter den Fortgang informieren.
Grüße
Sönke Nippel
Birgit meint
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe in der Zwischenzeit eine Antwort der Antassia GmbH bekommen.
Eine Email mit folgenden Inhalt:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Daher haben Sie nachweislich den Zugang genutzt. Sie sind einen rechtsbindenden Vertrag eingegangen.
Des Weiteren haben Sie die AGB und Datenschutzerklärung akzeptiert und das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen.
Bitte begleichen Sie daher die 96€ innerhalb der Frist. Sollten Sie der Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einer Mahnung bzw. einem Schreiben unseres Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck auf jeden Fall Ihre Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.
Verwendungszweck: TS4490628
Kontakt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund von Spam-Attacken eine Antwort oder Rückfrage nur über unser Kontaktformular auf der Seite http://www.kontakt-anfrage.de getätigt werden kann.
Sie brauchen dazu Ihre Emailadresse und Ihre Kunden- oder Rechnungsnummer.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support-Team
Ich weiß nicht was ich darauf antworten soll. Sollte ich den Musterbrief noch zusätzlich an die Antassia GmbH schicken? Oder sollte ich den Rechnungsbetrag überweisen?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit
Claudia meint
Sehr geehrter Rechtsanwalt S. Nippel,
auch ich habe gestern eine E-Mail mit einer Mahnung der Antassia bekommen. Die Mahnung ist mit den hier schon veröffentlichten Schreiben identisch – nur die Kontonummer ist eine andere.
Offenbar muss ich zuvor auch schon eine Rechnung bekommen haben. Die ist dann wohl im Spam abgefangen worden, jedenfalls habe ich sie nie bekommen. Den Vertrag mit der Antassia (top of software) soll ich am 04.05.2010 eingegangen sein. Ich war aber nie auf deren Website – kann mich aber daran erinnern, mal über eine andere Website den Divx-player heruntergeladen zu haben.
Nun habe ich zunächst die Bank des Antassia Kontos angeschrieben und auf die Machenschaften der Antassia hingewiesen. Mal sehen, ob sie reagieren werden. Es handelt sich hier um eine Onlinebank.
Dann war ich heute bei der Polizei und habe Strafanzeige gegen die Antassia gestellt. Die 99 Euro habe ich natürlich nicht überwiesen.
Muss ich jetzt noch etwas beachten? Sollte sich die Antassia bezüglich der Strafanzeige noch irgendwie rühren, werde ich wohl einen Rechtsanwalt benötigen.
Viele Grüße
Claudia
Saphira meint
Hallo,
ich wollte auch den divx Player runterladen kostenloser Download und sollte meine Daten eintragen, habe aber nix von Mitgliedschaft oder sonstiges gelesen oder das es Geld kosten soll..Habe auf die Rechnung nicht reagiert auf Rat meiner Freundin, ihr ist das gleiche passiert.
ich habe heute den 18.06.2010 ein Schreiben vom Rechtsanwalt Olaf Tank bekommen, habe bisher noch nicht so ein Musterbrief von Stiftung Warentest verschickt an die Anastasia GmbH lohnt es sich jetzt trotzdem noch zu machen?
Wer übernimmt dann die Kosten wenn es zu einen gerichtlichen Verfahren kommen sollte seitens der Anastasia GmbH? Ich hätte keine Rechtsschutz!!
Mit freundlichen Grüßen
Saphira
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Saphira,
die Kosten in einem – nicht sehr wahrscheinlichen – Rechtsstreit muss in der Regel der/die Unterliegende zahlen.
M E. ist es weder wahrscheinlich, dass die Antassia GmbH den Rechtsweg beschreitet noch wäre es dann wahrscheinlich, dass die Antassia gewinnen würde.
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Schon aus technischen Gründen – der Seiteninhalt wird zu groß – kann ich hier keine Kommentare mehr freischalten.
Falls Sie kommentieren möchten – kommentieren Sie bitte einen anderen Beiträge zum Stichwort „Abofalle“.
Grüße
Sönke Nippel
JN meint
Hallo Herr Nippel,
der Kollege Tank hat in jüngster Zeit eine schöne Niederlage vor dem OVG Lüneburg erlitten:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/stadt_osnabrueck/20100617-niederlage-fuer-olaf-tank.html
Am Besten den kompletten Link markieren und diekt in den Browser kopieren.
Viel Spass beim Lesen,
JN
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo JN,
besten Dank für die erfreuliche Nachricht!!!
Ich verbreite die Nachricht, soweit mir das technisch möglich ist!
Grüße
Sönke Nippel
Morla meint
Hallo Herr Nippel,
auch ich habe 2 Rechnungen auf unterschiedlichen E-Mail-Adressen, fast zeitgleich, der Firma Anastassia erhalten. In beiden Fällen ist mein minderjähriger Sohn angesprochen. Inzwischen sind auch jeweils die Mahnungen eingegangen. Das Schreiben der VZ habe ich noch nicht verfasst, da ich die Gefahr sehe, dass diese dubiose Firma meine richtige Adresse erhält. Die Rechnungen lauten nämlich auf Hans Wurst und die andere auf den Namen meines Sohnes mit falscher Straße. Muss ein Mahnbescheid nicht per Post zugestellt werden? Soll ich solange warten bis ein Mahnbescheid kommt?
Auch ich bin im Rechtsschutz und würde auch jeder Zeit Anzeige erstatten. Ich finde es schrecklich in welche manchmal ausweglose Situationen da Kinder und Jugendliche da getrieben werden. Mein Sohn war auch ziemlich fertig, vor allem, da er sich keiner Schuld bewusst ist.
Gruß Morla
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Morla,
meines Erachtens macht es immer Sinn den Musterbrief der Stiftung zu versenden.
natürlich würde ich auch gerne Ihre Vertretung übernehmen – wenn sich Probleme ergeben, rufen Sie einfach an!
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo –
noch einmal:
Ich schließe die Kommentare für diesen Artikel, weil die Seite zu groß wird (die Ladezeit dauert dann zu lange)!
Ich habe aber hier im Auftritt unter Computerrecht noch andere Artikel zu Abofallen geschrieben!
Grüß
Sönke Nippel
engelgaffel meint
Ich habe heute ebenfalls Post von diesen Betrügern bekommen. Ich habe weder im Internet irgendetwas bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen noch habe ich im Vorfeld irgendein Schreiben von diesem RA Tank bekommen. Nunmehr soll ich 138,- € zahlen. Ich habe nunmehr umgehend ein Schreiben, basierend auf das Musterschreiben der Stiftung Warentest als Einschreiben mit Rückschein an diesen Rechtsanwalt geschickt und hoffe, damit ist die Angelegenheit erledigt.
Mich wundert nur, dass bei diesem offensichtlichen Betrug die deutsche Justiz (noch) nicht in der Lage ist, diesem Unternehmen mit diesem feinen Rechtsanwalt das Handwerk zu legen. Ich hoffe, dies passiert bald, denn es ist unerträglich, dass solche Leute bei vielen Bürgern Ängste schüren und einige wahrscheinlich aufgrund dieser Ängste auch noch zahlen.
Steve1978 meint
Mir geht es leider genauso und ich habe nun meine erste Mahnung erhalten. Kann mir bitte jemand den Link senden für das Schreiben der Stiftung Warentest?
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Bitte nicht mehr kommentieren!
Die Seite wird sonst zu groß und kann nur mit erheblichen Zeitaufwand geöffnet werden!!!
Zu den anderen Artikeln zu Abofallen kann gerne noch kommentiert werden!
Grüße
Sönke NIppel
Bernhard meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe heute ein Schreiben von RA Tank erhalten. Er sei im Auftrag der Fa. Antassia MZ beauftragt, von mir einen Rechnungsbetrag für in Anspruch genommene Dienstleistungen einzutreiben. Die Forderung lautet über 138.-€. Auf die übersandte Rechnung und anschließende Mahnung hätte ich nicht reagiert, daher hätte ich die heutige Zahlungsaufforderung erhalten. Fakt ist: ich weiß nicht, um welche „Dienstleistung“ es sich handelt, eine Rechnung und spätere Mahnung habe ich auch nicht erhalten. Einen Download bei top-of-software.de kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Den Dienstleistungsvertrag hätte ich angeblich am 23.05.2010 abgeschlossen. Fakt ist: Im April / Mai war mein PC defekt. Meinen neuen PC habe ich erst am 09.06.2010 erhalten!!!
Welchen Rat haben Sie für mich? Danke vorab für Ihre Antwort.
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Baron,
m. E. besteht hier keine Gefahr, da Sie offensichlich nichts Falsches getan haben.
Eigentlich muss eine Reaktion von Ihnen nicht erfolgen.
Grüße
Sönke Nippel
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Ulrich Schlegel meint
Sehr geehrter Herr Nippel,
auch ich bin in die Falle getappt. Ich habe am 05.10.2010 ein Freeware-Programm von der Seite Top-of-Software der Antassia GmbH heruntergeladen. Heute nach genau 15 Tagen, also einen Tag nach Ablauf der Widerspruchsfrist, habe ich eine Rechnung von 96.-€ erhalten. Mir war nicht bewusst, dass der Download der Software kostenpflichtig ist, obwohl ich feststellen musste, dass ein Hinweis zur Zahlung von 96.-/Jahr für 2 Jahre auf der Webseite vorhanden ist. Auch ein Hinweis auf die Widerspruchsfrist befand sich in der Email, die ich erhalten habe.
Zitat:
Mit freundlichen Grüßen
http://www.top-of-software.de
Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
Der Kunde, kann seine auf Vertragsschluss gerichtete Erklärung (§ 1 Abs. 2 AGB: „Anmeldung“) innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Antassia GmbH
Rhabanusstraße 10
55118 Mainz
Kontakt: http://www.kontakt-anfrage.de/
Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 – 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 EUR/min
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die vom Anbieter empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb
von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.
Zitat Ende
Trotzdem komme ich mir reichlich betrogen vor und möchte den Betrag nicht bezahlen. Wie soll ich mich verhalten? Ich habe im Internet einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung gefunden und habe vor, diesen per Einschreiben zu versenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ulrich Schlegel
Volker meint
Servusund Hallo! In dieser Angelegenheit,kann ich jeden nur den rat geben,es einfach abzustreiten! den ich habe die 138,00 Euro nicht an Olaf Rechtsanlt Konto. Osnabrück überwiesen,wenn ich das schon sehe Mahnugseinzug.de da wird mir schlecht, vieleicht habe ich mal ausversehen was angeklickt im Internet,hatte aber nie eine Rechnung bekommen,sondern gleich die Mahnung: Also zahlt nicht,wenn Sie im recht währen brauchten Sie auch kein Inkasso Büro sonder würden es über Gericht als Mahnbescheid laufen lassen.mein fall war am 24.03.2010 die rechnung für den Dienstleistungsvertrag,seit juni nichts mehr von den gehört.mein tipp zahlt nichts Lg.volker
Rechtsanwalt S. Nippel meint
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Melone meint
hallo alle zusammen,
Ich stecke meines erachtens in ziemlichen problemen denn ich habe mit erschrecken ferstgestellt dass ich ebenfalls mit einem einzigen klick einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte.
Allerdings habe ich dies schon kurz darauf entdeckt da ich angeblich ein abonnement gemietet hätte, und ich hab verzweifelt nach einer möglichkeit gesucht dies rückgängig zu machen. da ich erst gestern diesen angeblichen Vertrag abgeschlossen hatte. Ich habe dafür die AGB durchgelesen und auch ein von der Seite bestehendes Widerrufsrecht dass sie für 14 Tage geltend gemacht hat.
gestern hab ich dann schon mal eine Kündigung an die e-mail adresse gesendet mit der ich auch eine bestätigung des Abonnement erhalten hatte aber wie ich aus den bisherigen kommentaren heraushöre wird dies nicht viel bringen. Meine weiteren Schritte wären gewesen dass ich einfach eine Kündigung an Antassia Gmbh schicke und dies werde ich dank Ihren Tipps jetzt auch mit dem Stiftung Warentest schreiben machen .
Diese Seite hat mir persönlich sehr viel weitergeholfen und ich wünsche dass diese auf gut deutsch genannten Är … irgendwann mal eine kräftige Retourkutsche erhalten
Viele Grüße Melone
Rechtsanwalt S. Nippel meint
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my mail meint
Olaf Tank!!! Mit dem hatte ich schon mal 2006 zu tun, damals diese P2p Geschichte! Hatte damals Strafanzeige erstattet. Warum ziehen die Gerichte den eigentlich nicht mal aus dem Verkehr? ?
Und jetzt hat es uns mit einer Abofalle erwischt – Contec Ag –
Also, was ist zu tun? Kündigen, stornieren? Gibt es eine Sammelklage? Wäre dabei!
LG
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo my mail,
bei mir hier ist es seit einiger Zeit (ca. 1 Jahr) sehr ruhig geworden um die Abofallen – von einer Contec AG habe ich allerdings bisher noch nicht gehört, kann also diesbezüglich keine Anregungen geben.
Grüße und Viel Erfolg bei dem Streit um die „Falle“