Das deutsche Recht regelt im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nur die werktäglichen Arbeitszeiten, die Wochenarbeitszeit wird nicht ausdrücklich geregelt. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten, § 3 S. 1 ArbZG. Sie darf auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht… [mehr]


