Der BGH entschied in einem Urteil vom 22. Dezember 2003 (VIII ZR 81/03) zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht. In § 28 des Mietvertrages war durch handschriftlichen Zusatz unter Nr. 2 vereinbart, ” die Mieter verzichten für die Dauer von 60 Monaten auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht”. Die Mieter kündigten vor [...]

