1 Artikel zum Stichwort ‘§ 558 Abs. 1 BGB’


Berechnung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 1 BGB bei Inklusivmiete


Zunächst ließe sich bei der Berechnung der Kappungsrenze gemäß § 558 BGB bei einer Inklusivmiete argumentieren, dass die 20 % nur auf eine noch zu berechnende Nettokaltmiete aufgeschlagen werden dürfen. Der BGH hat aber mit einem Urteil vom 19. November 2003 – jedenfalls für den Einzelfall – nachvollziehbar dargelegt, dass bei einer sogenannten “Inklusivmiete” – [...]

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