Der Vermieter muss dem Mieter gemäß § 556 Abs. 3 S. 2 BGB innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung zukommen lassen § 556 Abs. 3 S. 2 BGB: Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung [...]

