§ 2 SGB IX, der § 3 Schwerbehindertengesetz alter Fassung abgelöst hat, geht von einem dreigliedrigen Begriff der Behinderung aus: § 2 Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe [...]

