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Mietrecht

Bezahlen Sie zu hohe Nebenkosten? Müssen Sie mit Mängeln in Ihrer Wohnung leben?

Wurde Ihnen der Mietvertrag zu unrecht gekündigt?

Gerne vertrete ich anwaltlich Ihre Interessen im Zusammenhang mit Ihrem Mietverhältnis!

Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin (Remscheid, 0 21 91 / 46 00 876)! Sie können auch das Kontaktformular nutzen oder eine E-Mail schicken (rechtsanwalt-soenke-nippel@t-online.de).

Ich werde Ihnen den Kostenrahmen nennen, mit dem Sie rechnen müssen. Erst wenn Sie diesen Kostenrahmen nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) akzeptieren, entstehen Kosten für Sie.

Unter der Rubrik “Zur Person” stelle ich mich kurz vor und gebe Ihnen auf weiteren Seiten Informationen zu meiner Person (Lebenslauf, Kompetenzen).

Die mietrechtlichen Vorschriften ergeben sich im Wesentlichen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Spezielle mietrechtliche Vorschriften für Wohnraum sind unter anderem in den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG), der zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO), der Neubaumietenverordnung (NMV) und des zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) enthalten. In dem Artikel-Archiv unter “Mietrecht” bespreche ich in kurzen Artikeln mietrechtliche Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag eines Anwaltes (siehe dazu auch unten “Besprechung mietrechtlicher Themen”).

Schließlich würde ich mich über Ihren Anruf freuen.

Besprechung mietrechtlicher Themen

In dem Archiv unter Mietrecht habe ich zuletzt die folgenden Artikel geschrieben. Die nachfolgenden Artikel zum Mietrecht können Sie durch einen Klick auf die Überschriften aufrufen und Anmerkungen machen, Fragen stellen und kommentieren. Fragen werde ich zeitnah beantworten.

  1. Zum Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Renovierungsarbeiten bei Vertragsende
  2. Kündigungsverzicht im Mietvertrag, §§ 573 c und 575 BGB
  3. Tierhaltung und Mietvertrag
  4. Berechnung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 1 BGB bei Inklusivmiete
  5. Pflichten des Mieters hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung
  6. Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter
  7. Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

Darüber hinaus gebe ich hier einen Link zur weiteren Recherche im Bereich “Mietrecht“.

Der Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karsruhe ist unter anderem für die Rechtsprechung im Bereich des Mietrechts zuständig. Nachfolgend weise ich beispielhaft auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hin. In der Regel stammen einige der Entscheidungen aus dem Bereich des Mietrechts.

Ich habe den RSS-Datenfeed aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshof unter www.bundesgerichtshof.de eingebunden.

Die fünf jüngsten Entscheidungen des BGH (nur Überschriften):

(wenn Sie auf die Überschriften klicken, öffnet sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes)

Insbesondere die Urteile des 8. und 12. Senats (VIII und XII ZR …) beschäftigen sich mit Fragen des Mietrechts.

Das Mietrecht im BGB

Das Mietrecht ist im Wesentlichen im 8. Abschnitt des 2. Buches im 5. Titel des BGB geregelt. Die maßgeblichen Bestimmungen befinden sich dort in den §§ 535 bis 580 a BGB:

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren (§ 535 Abs. 1 S. 1 BGB) und diese in einem zum vertragsgemäß geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB).
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten, § 535 Abs. 2 BGB).