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> <channel><title>Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid &#187; Verkehrsrecht</title> <atom:link href="http://ra-soenke-nippel.de/category/verkehrsrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://ra-soenke-nippel.de</link> <description>Rechtsanwalt in Remscheid</description> <lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 14:20:56 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <item><title>Blutentnahme – Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt?</title><link>http://ra-soenke-nippel.de/2011/01/blutentnahme-beweisverwertungsverbot-verstoss-gegen-richtervorbehalt/</link> <comments>http://ra-soenke-nippel.de/2011/01/blutentnahme-beweisverwertungsverbot-verstoss-gegen-richtervorbehalt/#comments</comments> <pubDate>Fri, 21 Jan 2011 10:17:17 +0000</pubDate> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category> <category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category> <category><![CDATA[Blutentnahme]]></category> <category><![CDATA[§ 81 a StPO]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=2071</guid> <description><![CDATA[Der Beschuldigte verweigert die Blutentnahme. Gemäß § 81 a Abs. 1 StPO muss der Richter nach Prüfung die Entnahme der Blutprobe anordnen. Bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung steht die Anordnungsbefugnis auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen zu, § 81 a Abs. 2 StPO. Fraglich ist, wie zu verfahren ist, wenn die Polizei die Blutentnahme [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
src="http://ra-soenke-nippel.de/wp-content/uploads/2011/06/verkehrsrecht_-150x150.jpg" alt="Verkehrsrecht," title="Verkehrsrecht," width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-2311" />Der Beschuldigte verweigert die Blutentnahme. Gemäß § 81 a Abs. 1 StPO muss der Richter nach Prüfung die Entnahme der Blutprobe anordnen. Bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung steht die Anordnungsbefugnis auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen zu, § 81 a Abs. 2 StPO.</p><p>Fraglich ist, wie zu verfahren ist, wenn die Polizei die Blutentnahme anordnet, ohne dass eine Verzögerung das Untersuchungsergebnis gefährdet hätte. Hierzu musste das Bundesverfassungsgericht (im Folgenden: BVerfG) schon in mehreren Entscheidungen Aussagen treffen. In den Entscheidungsgründen eines jüngeren Beschlusses vom 11. Juni 2010 führt das BVerfG u. a. aus (2 BvR 1046/08):</p><blockquote><p>Der Verstoß gegen § 81a StPO gebietet es nicht zwingend, ein Verwertungsverbot hinsichtlich des gewonnenen Beweismittels anzunehmen. Dies ist im Einzelfall von dem dafür zuständigen Strafgericht zu prüfen <em>(mit Hinweis auf einen Beschluss vom 12. Februar 2007 (2 BvR 273/06), in dem ein Urteil aufgehoben worden war, weil auch die fehlerhaft angeordnete Blutentnahme nach § 81 a StPO den Kläger in seinen Rechten nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzte)</em>.</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://ra-soenke-nippel.de/2011/01/blutentnahme-beweisverwertungsverbot-verstoss-gegen-richtervorbehalt/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>VW-Urteil &#8211; Schadensberechnung nach den Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt</title><link>http://ra-soenke-nippel.de/2010/04/vw-urteil-schadensberechnung-nach-den-kosten-einer-markengebundenen-fachwerkstatt/</link> <comments>http://ra-soenke-nippel.de/2010/04/vw-urteil-schadensberechnung-nach-den-kosten-einer-markengebundenen-fachwerkstatt/#comments</comments> <pubDate>Thu, 22 Apr 2010 17:21:49 +0000</pubDate> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category> <category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category> <category><![CDATA[Remscheid]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=912</guid> <description><![CDATA[Gerne rechnet der Geschädigte fiktiv mit den Kosten einer markengebunden Fachwerkstatt ab. In einem sogenannten &#8220;VW-Urteil&#8221; vom 20. Oktober 2009 nahm der BGH dazu Stellung, ob so der Geschädigte den für ihn maximalen Schadenersatz verlangen kann und ob sich der Schädiger dies gefallen lassen muss (VI ZR 53/09). Kurz formuliert lautet das Ergebnis, dass jedenfalls [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Gerne rechnet der Geschädigte fiktiv mit den Kosten einer markengebunden Fachwerkstatt ab. In einem sogenannten &#8220;VW-Urteil&#8221; vom 20. Oktober 2009 nahm der BGH dazu Stellung, ob so der Geschädigte den für ihn maximalen Schadenersatz verlangen kann und ob sich der Schädiger dies gefallen lassen muss (VI ZR 53/09).</p><p>Kurz formuliert lautet das Ergebnis, dass jedenfalls bei einem bis zu drei Jahre alten PKW die fiktiven Reparaturkosten einer Fachwerkstatt berechnet werden können. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug älter ist und ständig &#8220;scheckheftgepflegt&#8221; wurde. Ansonsten muss sich der Geschädigte nach dem Gesichtspunkt der &#8220;Schadensminderungspflicht&#8221; gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen.</p><p>Die Leitsätze des Urteils lauten:</p><blockquote><p>a) Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensabrechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat.</p><p>b) Will der Schädiger unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen &#8220;freien Fachwerkstatt” verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.</p><p>c) Zur Frage, unter welchen Umständen es dem Geschädigten gleichwohl unzumutbar sein kann, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen.</p></blockquote><p>In den Gründen führt der BGH dann weiter aus:</p><blockquote><p>II. &#8230;<br
/> 2. &#8230;<br
/> c) &#8230;<br
/> aa) Die Zumutbarkeit für den Geschädigten, sich auf eine kostengünstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen, setzt &#8230; jedenfalls ein technische Gleichwertigkeit der Reparatur voraus. &#8230;<br
/> bb) Steht unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die Gleichwertigkeit der Reparatur zu einem günstigeren Preis fest, kann es für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere bei Kraftfahrzeugen bis zu einem Alter von drei Jahren &#8230;<br
/> cc) Bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten ebenfalls unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensberechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lasen. Denn auch bei älteren Fahrzeugen kann &#8230; die Frage von Bedeutung sein, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet, &#8220;scheckheftgepflegt&#8221; oder ggf. nach einem Unfall repariert worden ist. &#8230;</p><p>&#8230;</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://ra-soenke-nippel.de/2010/04/vw-urteil-schadensberechnung-nach-den-kosten-einer-markengebundenen-fachwerkstatt/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis und Punkteregelung</title><link>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/fahrerlaubnis-entziehung-der-fahrerlaubnis-und-punkteregelung/</link> <comments>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/fahrerlaubnis-entziehung-der-fahrerlaubnis-und-punkteregelung/#comments</comments> <pubDate>Tue, 16 Feb 2010 17:05:58 +0000</pubDate> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category> <category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=373</guid> <description><![CDATA[Einen ersten Überblick über Regelungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis und der Punkteregelung hinsichtlich der Teilnahme an einem Aufbauseminar gebe ich in meinem &#8220;Forum Verwaltungsrecht&#8221;. Folgende Artikel sind dort bisher zum Thema Fahrerlaubnis erschienen: Punkte im Verkehrszentralregister (Urteile vom 25. September 2008 &#8211; BVerwG 3 C 3.07, 21.07 und 34.07) &#8211; Tatzeitprinzip Fahrerlaubnis, Anordnung einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Einen ersten Überblick über Regelungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis und der Punkteregelung hinsichtlich der Teilnahme an einem Aufbauseminar gebe ich in meinem &#8220;Forum Verwaltungsrecht&#8221;.</p><p>Folgende Artikel sind dort bisher zum Thema Fahrerlaubnis erschienen:</p><blockquote><ol><li><a
href="http://forum-verwaltungsrecht.de/punkte-im-verkehrszentralregister-urteile-vom-25-september-2008-bverwg-3-c-3-07-21-07-und-34-07-tatzeitprinzip/" target="_blank">Punkte im Verkehrszentralregister (Urteile vom 25. September 2008 &#8211; BVerwG 3 C 3.07, 21.07 und 34.07) &#8211; Tatzeitprinzip</a></li><li><a
href="http://forum-verwaltungsrecht.de/fahrerlaubnis-anordnung-einer-medizinisch-psychologischen-untersuchung-mpu/" target="_blank">Fahrerlaubnis, Anordnung einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU)</a></li><li><a
href="http://forum-verwaltungsrecht.de/fahrerlaubnis-wann-kann-die-fahrerlaubnis-nach-konsum-von-cannabis-entzogen-werden/" target="_blank">Fahrerlaubnis, wann kann die Fahrerlaubnis nach Konsum von Cannabis entzogen werden? </a></blockquote></li></ol> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/fahrerlaubnis-entziehung-der-fahrerlaubnis-und-punkteregelung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ersatz der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes</title><link>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/ersatz-der-reparaturkosten-bis-zur-hohe-des-wiederbeschaffungswertes/</link> <comments>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/ersatz-der-reparaturkosten-bis-zur-hohe-des-wiederbeschaffungswertes/#comments</comments> <pubDate>Fri, 12 Feb 2010 09:57:33 +0000</pubDate> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category> <category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category> <category><![CDATA[Reparaturkosten]]></category> <category><![CDATA[Wiederbeschaffungswert]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=338</guid> <description><![CDATA[Durch Urteil vom 5. Dezember 2006 (VI ZR 77/06) hat der BGH entschieden, dass ein Geschädigter, der sein Fahrzeug reparieren lässt, grundsätzlich ersatz der reparaturkosten (ggf. zzgl. Wertminderung) verlangen kann, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen: Nach Auffassung des Berufungsgerichts ist der Schadensersatzanspruch des Klägers auf die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beschränkt, weil er den beschädigten [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Durch Urteil vom 5. Dezember 2006 (VI ZR 77/06) hat der BGH entschieden, dass ein Geschädigter, der sein Fahrzeug reparieren lässt, grundsätzlich ersatz der reparaturkosten (ggf. zzgl. Wertminderung) verlangen kann, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen:</p><blockquote><p>Nach Auffassung des Berufungsgerichts ist der Schadensersatzanspruch des Klägers auf die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beschränkt, weil er den beschädigten Pkw nach der Reparatur nicht weiter genutzt hat. Wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Bereicherungsverbots könne der Geschädigte zum Ausgleich seines Fahrzeugschadens die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts nur verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lasse und weiterhin benutze.</p><p>&#8230;</p><p>Die Ausführungen des Berufungsgerichts halten einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand.</p><p>1. Das Berufungsgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 397 ff.; 162, 161, 164 f.; 163, 180, 184 jeweils m. w. N.) dem Unfallgeschädigten für die Berechnung eines Kfz-Schadens im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung stehen: die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines &#8220;gleichwertigen&#8221; Ersatzfahrzeugs. Verfehlt ist jedoch seine Auffassung, der Kläger könne nicht Ersatz der Reparaturkosten verlangen, weil er das Fahrzeug nach der Reparatur nicht weiter benutzt und deshalb kein Integritätsinteresse zum Ausdruck gebracht habe.</p><p>&#8230;</p><p>2. Verfehlt ist auch der Abzug des Restwerts, mit dem das Berufungsgericht den Anspruch des Geschädigten auf den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzen will. Das könnte nur dann richtig sein, wenn der Geschädigte anstelle der Reparatur eine Ersatzbeschaffung gewählt hätte und den Schaden auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten abrechnen würde (vgl. Senatsurteil BGHZ 162, 170, 174). Vorliegend hat der Kläger jedoch das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen und kann deshalb Ersatz der hierdurch konkret entstandenen Reparaturkosten verlangen, die den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.</p><p>&#8230;</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/ersatz-der-reparaturkosten-bis-zur-hohe-des-wiederbeschaffungswertes/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Grenze von Reparatur- und Totalschaden</title><link>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/grenze-von-reparatur-und-totalschaden/</link> <comments>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/grenze-von-reparatur-und-totalschaden/#comments</comments> <pubDate>Fri, 12 Feb 2010 09:39:58 +0000</pubDate> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category> <category><![CDATA[Totalschaden]]></category> <category><![CDATA[Wiederbeschaffungswert]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=333</guid> <description><![CDATA[Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29. April 2003 klargestellt, dass der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes verlangen kann, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter nutzt. die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29. April 2003 klargestellt, dass der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes verlangen kann, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter nutzt. die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen (VI ZR 393/02). Der Kläger war Kfz-Meister und hatte das Auto selbst repariert:</p><blockquote><p>&#8220;&#8230; Auch wenn die geschätzten Kosten der Instandsetzung den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen, steht dies mit den Grundsätzen des Schadensrechts im Einklang. Der Senat hat bereits im Urteil vom 5. Oktober 1991 (vgl. BGHZ 115, 364, 371 ff.) entschieden, daß in den Fällen, in denen der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzeug tatsächlich repariert, bei der für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitsgrenze einer Reparatur erforderlichen Vergleichsbetrachtung zwischen den Reparaturkosten und den Kosten der Ersatzbeschaffung auf Seiten der letzteren eine Kürzung des Wiederbeschaffungswerts um den Restwert im allgemeinen unterbleibt. Dieser Grundsatz gilt auch hier, ohne daß es insoweit auf die Qualität der Reparatur ankommt. Wird der PKW vom Geschädigten tatsächlich repariert und weiter genutzt, so stellt sich der Restwert lediglich als hypothetischer Rechnungsposten dar, den der Geschädigte nicht realisiert und der sich daher in der Schadensbilanz nicht niederschlagen darf.<br
/> &#8230;&#8221;</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://ra-soenke-nippel.de/2010/02/grenze-von-reparatur-und-totalschaden/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
