Die Erstattungsfähigkeit von Mahn- und Inkassokosten eines Inkassobüros ist umstritten. Ansatzpunkt zur Verneinung der Erstattungsfähigkeit ist die Schadensminderungspflicht des Gläubigers gemäß § 254 Abs. 2 BGB. Die Rechtsprechung steht den Inkassokosten des Inkassobüros – im Gegensatz zu den Kosten der Inkassotätigkeit eines Rechtsanwaltes – oft kritisch gegenüber: BGH vom 29. Juni 2005 (VII ZR 299/04,… [mehr]
