Auf meiner Webseite unter
www.rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de
bespreche ich verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Nachfolgend eine Auflistung der bisher erschienen Artikel:
- Abgabenrecht – Abgaben im Bereich der Verwaltungsgerichte
- Öffentliches Baurecht und Nachbarschutz
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Verwaltungsprozessrecht
- Zurückstellung schulpflichtiger Kinder gemäß § 35 Abs. 3 SchulG NRW
- Rundfunkgebühren und Geltung des VwVfG – Erstattung von Kosten des Rechtsanwaltes
- Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen der Anhörung in Schulrechtsangelegenheiten
- Noch einmal zur Zweitwohnungssteuer – Zweitwohnung bei Studenten
- Zu beachtende Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Straftaten gemäß §§ 315 c, 316 StGB
- Empfehlung für die weiterführende Schulform gemäß § 11 Abs. 4 SchulG NRW
- Zur Ablehnung der Anerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis gemäß § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV
- Verjährung von Verwaltungskosten
- kein Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos bei der Sparkasse für den Vertreter einer Abofalle
- Amtshaftungsansprüche gegenüber Gemeinden gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG
- Verkehrssicherungspflicht und Amtspflicht gemäß § 9 a StrWG
- Entziehung der Fahrerlaubnis und Bußgeldbescheid mit Fahrverbot – eine doppelte Strafe?
- Leistungsausschluss nach dem SGB II für Unionsbürger
- Das Verbot der Benachteiligung Behinderter im Bereich des Schulwesens
- Beratungsmaterialien zum Landeshundegesetz (LHundG) – eine kurze, kostenlose Kommentierung
- Irreführende Rechtsmittelbelehrung, Fehlen des Hinweises zur Niederschrift, §§ 58 Abs. 1, 70 VwGO
- Sozialrecht als besonderes Verwaltungsrecht
- Zu schulischen Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG – vom Verweis bis zur Entlassung
- Die Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen
- Punkte im Verkehrszentralregister (Urteile vom 25. September 2008 – BVerwG 3 C 3.07, 21.07 und 34.07) – Tatzeitprinzip
- Ordnungswidrigkeiten und Verjährung, §§ 31 ff. OWiG
- Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken – BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08)
- Genehmigungspflicht für Ablagerungen auf einem Grundstück
- Ausbildungsförderung – Angehörigendarlehen, Anspruch auf Wohngeld und rechtsmissbräuchliche Vermögensverwendung
- Beamtenrecht – überzahlte Bezüge
- Zulässigkeit einer Zweitwohnungssteuer, Urteil des VG Düsseldorf vom 2. Februar 2009 (25 K 5977/08)
- Schulrecht – Anspruch auf Aufnahme eines Schülers in eine Gesamtschule
- zur Berechnung der Abwassergebühr – OVG Münster (9 A 3648/04)
- Fahrerlaubnis, Anordnung einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU)
- Fahrerlaubnis, wann kann die Fahrerlaubnis nach Konsum von Cannabis entzogen werden?
- Rechtsanwaltsgebühren im Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. im Anhörungsverfahren
- Anhörung und Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitenverfahren
- erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde
- Abfallrecht – Mindestvolumengröße von Restmüllbehältern
- Abfallrecht – Anschluss- und Benutzungszwang sowie Ahndung im Falle eines Verstoßes
- Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LHundG NRW
- Der Begriff des Verwaltungsaktes im Verwaltungsverfahren
- Anhörung und Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren
- Die Anordnungsbefugnis der Behörden im LHundG – § 12 Abs. 1 LHundG
- Der Sachkundenachweis im LHundG NRW
- Zur Einstufung eines Hundes als gefährlicher Hund gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer 3 LHundG
- Zur Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes
- Bevollmächtigte und Beistände im Verwaltungsverfahren, § 14 VwVfG
- Elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB – zur Aufsichtspflicht von Lehrern
- Grunddienstbarkeit und Baulast für eine Zufahrt
- Zur Verletzung des Anhörungserfordernisses gemäß § 28 VwVfG
- Das Kostenrisiko des Beigeladenen im Verwaltungsprozess
- Verzicht und Verwirkung von baurechtlichen Nachbarrechten
- Beitragsverzicht als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- Schulrecht: freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung in der Sekundarstufe I
- Kommunalrecht
- Kosten des Rechtsanwalts nach erfolgreichem Einspruch im Bußgeldverfahren



Hallo Herr Nippel,
Ich habe eine interessante Fragestellung zur Befangenheit von Sachkundigen Bürgern.
Bei der Ausschussberatung zur Herausnahme eines Bereiches aus einem bestehenden Landschaftsschutzgebiet trat bei uns in der Gemeinde die Frage auf, inwieweit ein Sachkundige Bürger sich als befangen erklären muss, da sein Vater in dem entsprechendem Bereich Ländereien besitzt.
Zur Sache:
Im Rahmen der Anpassung der Regionalplanung der Bezirksregierung beantragte die Gemeinde die entsprechenden Bereiche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu entlassen.
Der Vater des Sachkundigen Bürgers besitzt einen Großteil der Flächen, die von dieser Maßnahme betroffen sind.
In der Beratung wurde seitens des Bürgermeisters deutlich gemacht, dass die Herausnahme der Bereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausweisung neuer, zukünftiger Baugebiete zu sehen ist.
Die Frage die sich in diesem Zusammenhang stellt ist, ob bereits die Maßnahme der Entlassung eines Bereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet mit der Intention einer späteren Bebauung zu einem > unmittelbaren < Vorteil i.S.d. § 31 GO NRW führt.
Die Abstimmung des Sachkundigen Bürgers hatte im Übrigen unmittelbaren Einfluss auf das Abstimmungsergebnis.
Für eine Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar
Bitte geben Sie mir noch etwas Zeit!
Hallo Liberalix,
es könnte durchaus ein Sachverhalt vorliegen, der die Annahme eines Ausschließungsgrundes gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW rechtfertigt:
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich ohne genaue Kenntnisse des Sachverhalts hier keine Prognose wagen will … In der Rechtsprechung liegt zu dem Tatbestand des § 31 Abs. 1 S. 2 GO NRW – wann liegt ein „unmittelbarer Vorteil“ vor – eine umfangreiche Kasuistik vor. Der Sachverhalt müsste genau betrachtet und dann bewertet werden.
Grüße
Sönke Nippel
Hallo Herr Nippel,
Ich möchte Ihnen eine kurze Rückmeldung zu dem von mir geschilderten Fall geben.
Nach Prüfung der Rechtslage durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass in der Sache tatsächlich eine Befangenheit des skB vorgelegen hat. Der Beschluss ist damit rechtswidrig. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses (8:5) ist er jedoch heilbar, was in einer neu angesetzten Sindersitzung des Ausschusses nunmehr geschehen soll.
Vielen Dank für ihre Einschätzung und viele Grüße
Liberalix